Sarakhan, deine persönliche Nachricht beantworte ich gerne auch noch einmal hier im Forum für alle:
Nein, dein Mann braucht keine deutschen Sprachkenntnisse, wenn er den Familiennachzug zum deutschen Kind beantragt.
Da euer Verfahren auf Grund des unsicheren Urkundenwesens mehrere Monate dauert ...
Die Suche ergab 9 Treffer
- 23 Jul 2014, 22:40
- Forum: Familienzusammenführung und Kindesnachzug nach DE und RU
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- 23 Jul 2014, 01:25
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- Thema: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
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Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
Das macht nichts - welche drei Wörtchen ihr in diesen Antrag reinschreibt, sollte eure kleinste Sorge sein. So lange es sachlich richtig ist, könnt ihr auch "Sozialhilfe" oder so schreiben - Hauptsache, die Sachbearbeiter erkennen, was gemeint ist.
Wir haben überlegt "durch eigenes einkommen ...
Wir haben überlegt "durch eigenes einkommen ...
- 23 Jul 2014, 01:16
- Forum: Familienzusammenführung und Kindesnachzug nach DE und RU
- Thema: Visum Familienzusammenführung
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Re: Visum Familienzusammenführung
Nein..er ist pakistanische staatsangehörigkeit
Hast Du die Deutsche Staatsanhehörigkeit ?
Jaa bin ich
Glaub man dem anderen Thread, dann hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei Vorliegen einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit muss die Sicherung des Lebensunterhaltes zum ...
Hast Du die Deutsche Staatsanhehörigkeit ?
Jaa bin ich
Glaub man dem anderen Thread, dann hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei Vorliegen einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit muss die Sicherung des Lebensunterhaltes zum ...
- 23 Jul 2014, 01:01
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Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
.Anelya hat geschrieben:SGB II muss er eintragen. Dein Mann kann ja kein Arbeitslosengeld in Deutschland beziehen (ich nehme nicht an, dass er sozialversicherungspflichtige Vorversicherungszeiten in Deutschland hat).
Nein hat er nicht
- 23 Jul 2014, 00:56
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Re: Visum Familienzusammenführung
Jaaa... Habe auch gehört das wenn man ein deutsches kind hatt enfällen auch die sprachkenntnisseAnelya hat geschrieben:Dein Ehemann hat ein Recht auf Familienzusammenführung auch ohne Sicherung des Lebensunterhaltes. Ist er denn russischer Staatsbürger?
- 23 Jul 2014, 00:55
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Re: Visum Familienzusammenführung
Nein..er ist pakistanische staatsangehörigkeit
- 23 Jul 2014, 00:36
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Re: Visum Familienzusammenführung
Ich habe da mal auch eine frage mein ehemynn lebt im ausland pakistan wir stellen grad einen antrag auf familiennachzug in deutschland doch leider bin ich noch arbeitslos habe ein 18 monat altes baby bis er nicht ins kindergarten geht klappt das mit der arbeit auch nicht weil ich keinen hab der auf ...
- 23 Jul 2014, 00:25
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Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
Ja das stimmt ja wahrheit aber wie soll ich das ausdrucken wie sollen wir das schr. Bzw mein ehemann
- 22 Jul 2014, 22:06
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- Thema: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
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Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
Ich hab da auch mal eine frage.... Mein mann stellt auch den Antrag auf ehegattennachzug und wir brauchen einbisschen hilfe ... Im antrag steht : aus welchen MItteln wird der Lebensunterhalt bestritten mom beziehe ich arbeitslosengeld habe einen 18 monate altes baby wir beide sind deutsche ...