Vielen Dank für die Antwort! Das ist definitiv eine abschreckende Prognose.harald63 hat geschrieben: Dann ist nämlich auch für ein paar Jahre erstmal Schluss mit Verwandtenbesuche in Russland.
Ausreise mit abgelaufenem Visum
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quasi
Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
- Zejtnot
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Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Persönlich erlebt habe ich zwei Fälle, in denen Flugzeuge verpasst wurden - einmal bei Freunden, die als Studenten in Russland waren und einmal bei fremden Leuten, die zeitgleich mit mir im FMS waren. In beiden Fällen gab es ein großes Theater, welches sich aber am Ende durch den nachvollziehbaren Grund (Flugzeug verpasst - Verlängerung um einen Tag) lösen ließ.
Die Gesetzeslage für diesen Fall ist hier geregelt: http://www.rg.ru/2008/01/23/reglament-dok.html, ab Punkt 63. Es muss also innerhalb von drei Tagen nach Ablauf des Visums ein Antrag von der einladenden Stelle (Visa-Agentur bzw. einladende Privatperson) oder eine diplomatische Note von der deutschen Botschaft vorliegen. Eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht vorgesehen, so dass in diesem Fall also definitiv keine einfache Lösung mehr möglich sein wird und mit einer Inhaftierung zu rechnen ist!
Zu den möglichen Strafen findet man unter http://www.amcham.ru/pr/events/2007.11. ... MS_eng.pdf auf Seite 11: Die Strafe kann wohl bis zu 5000 Rubel betragen (Ausreise erst nach Zahlung der Strafe möglich), danach kann es eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren geben.
Auch der Bericht unter http://expat.ru/forum/showthread.php?t=44644, ganz unten, gibt einen netten Eindruck: "Moscow is probably more relaxed, but in my city, the customs control would not help at all. I discovered, at the passport control, that my visa was a day short. [...] Finally one German lady from Lufthansa called OVIR for me, and said I had to go back and get the proper documents. It was koshmar (nightmare). Go to OVIR three times, twice to police station, pay fine, it took 9 days of the new 10-day extension I finally got, with a day to spare to get the new flight ..." Man beachte, dass hier wegen einem (!) Tag Verspätung neun Tage Ärger folgten.
Die Gesetzeslage für diesen Fall ist hier geregelt: http://www.rg.ru/2008/01/23/reglament-dok.html, ab Punkt 63. Es muss also innerhalb von drei Tagen nach Ablauf des Visums ein Antrag von der einladenden Stelle (Visa-Agentur bzw. einladende Privatperson) oder eine diplomatische Note von der deutschen Botschaft vorliegen. Eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht vorgesehen, so dass in diesem Fall also definitiv keine einfache Lösung mehr möglich sein wird und mit einer Inhaftierung zu rechnen ist!
Zu den möglichen Strafen findet man unter http://www.amcham.ru/pr/events/2007.11. ... MS_eng.pdf auf Seite 11: Die Strafe kann wohl bis zu 5000 Rubel betragen (Ausreise erst nach Zahlung der Strafe möglich), danach kann es eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren geben.
Auch der Bericht unter http://expat.ru/forum/showthread.php?t=44644, ganz unten, gibt einen netten Eindruck: "Moscow is probably more relaxed, but in my city, the customs control would not help at all. I discovered, at the passport control, that my visa was a day short. [...] Finally one German lady from Lufthansa called OVIR for me, and said I had to go back and get the proper documents. It was koshmar (nightmare). Go to OVIR three times, twice to police station, pay fine, it took 9 days of the new 10-day extension I finally got, with a day to spare to get the new flight ..." Man beachte, dass hier wegen einem (!) Tag Verspätung neun Tage Ärger folgten.
Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Ich stimme Harald voll zu - es lohnt sich auf gar keinen Fall, irgendwelche Risiken einzugehen, weil man innerhalb der Gültigkeit des Visums nicht alle Verwandten besuchen kann. Und ehrlich, ich finde es reichlich unvernünftig, überhaupt darüber nachzudenken, absichtlich den Visa-Zeitraum zu überziehen, noch dazu um ganze zwei Wochen!
Wenn man einen längeren Aufenthalt plant, muss man eben ein anderes Visum beantragen, aber kann nicht einfach hergehen und die Gesetze brechen.
Wenn man einen längeren Aufenthalt plant, muss man eben ein anderes Visum beantragen, aber kann nicht einfach hergehen und die Gesetze brechen.
Du erntest, was du säst.
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pippie
Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Als herauskam, dass es nur angedacht ist, länger in Russland zu bleiben, habe ich die Frage für einen Scherz gehalten (im schlimmsten Fall für Beschäftigungstherapie für uns Forenmitglieder). Wenn die Freundin wirklich Verwandte in Russland hat, sollte sie doch wissen, was da auf sie zukommen kann. Wenn nicht, interessiert sie sich anscheinend nicht wirklich für deren Leben. Also warum sollte sie dann länger dort bleiben? Vielleicht weil sie billig Urlaub machen will...?!Sie soll es versuchen, das wird dann ein Abenteuerurlaub 
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kleinererpel
- Berater/in

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Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Abenteuerurlaub wird das mit Sicherheit-nur glaube ich nicht das dieser dann "billig" wird!!
- bella_b33
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Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
ich würde so etwas nicht auf "Teufel komm raus" riskieren. Wie alle Vorredner schon sagten: Es kann viel viel Ärger geben, und die Strafe kann auch horrend hoch sein(wenn der Beamte mal wieder die Strafhöhe selbst festlegt, was ja nicht selten vorkommt)
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- zimdriver
- Ehrenmitglied

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Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Verwandtenbesuch mit abgelaufenem Visum
Klingt fast wie Auswandern mit Fahrrad, Rucksack und Petersilien- Samen an den Baikal ...
Sorry, manchmal denke ich, mir fehlt die Phantasie, um mir vorzustellen, wozu Andere noch fähig sein könnten ...
Klingt fast wie Auswandern mit Fahrrad, Rucksack und Petersilien- Samen an den Baikal ...
Sorry, manchmal denke ich, mir fehlt die Phantasie, um mir vorzustellen, wozu Andere noch fähig sein könnten ...
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quasi
Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Herzlichen Dank für die weiterbringenden Antworten! Der Flug wurde tatsächlich umgebucht
Gruß
zwimpel
Gruß
zwimpel
Re: Ausreise mit abgelaufenem Visum
Sehr vernünftig.quasi hat geschrieben:Herzlichen Dank für die weiterbringenden Antworten! Der Flug wurde tatsächlich umgebucht![]()
Gruß
zwimpel
Allgemeine Frage: Checkt die Fluggesellschaft bei einem Rückflugticket auch, ob das Visum dann noch gültig ist, bevor sie jemanden mitfliegen läßt? Für den Hinflug machen die das ja auf jeden Fall, damit sie keinen mitnehmen, der am Zielort kein gültiges Visum hat. Also, wäre der Trip eventuell schon am Flughafen hier beendet gewesen?

