Wer kennt neue Zollbestimmungen für Umzug nach Moskau?
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Kölner
Wer kennt neue Zollbestimmungen für Umzug nach Moskau?
Hallo zusammen!
Wir hoffen, dass uns jemand von Euch kurzfristig weiterhelfen kann:
Wir ziehen aus berufl. Gründen mit der Familie (wir haben 2 Kinder) von Paris nach Moskau. Die letzten 2 Tage haben wir unseren gesamten Hausstand in Kisten verpackt und auf den LKW geladen.
Heute erfahren wir, dass sich die Gesetzgebung geändert haben soll und man jetzt pro kg Umzugsgut 4 Euro Zoll bezahlen muss. (Das auch noch in Bar und danach wird das Umzugsgut so lange festgehalten, bis der Wechselkurs für 3 Tage stabil war). Das ist finanziell für uns absolut nicht tragbar und entspricht auch oft nicht dem Wert der Dinge.
Dies bedeutet für uns, wir müssen alles wieder auspacken und nur das Nötigste wieder einpacken und verschicken lassen. Der Rest wird eingelagert. Das Chaos ist vorprogrammiert...
Unsere Nerven liegen blank. Kann uns vielleicht jemand in diesem Forum mit Tipps weiterhelfen?
Danke im Voraus
"Die Kölner"
Wir hoffen, dass uns jemand von Euch kurzfristig weiterhelfen kann:
Wir ziehen aus berufl. Gründen mit der Familie (wir haben 2 Kinder) von Paris nach Moskau. Die letzten 2 Tage haben wir unseren gesamten Hausstand in Kisten verpackt und auf den LKW geladen.
Heute erfahren wir, dass sich die Gesetzgebung geändert haben soll und man jetzt pro kg Umzugsgut 4 Euro Zoll bezahlen muss. (Das auch noch in Bar und danach wird das Umzugsgut so lange festgehalten, bis der Wechselkurs für 3 Tage stabil war). Das ist finanziell für uns absolut nicht tragbar und entspricht auch oft nicht dem Wert der Dinge.
Dies bedeutet für uns, wir müssen alles wieder auspacken und nur das Nötigste wieder einpacken und verschicken lassen. Der Rest wird eingelagert. Das Chaos ist vorprogrammiert...
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"Die Kölner"
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13051
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Wer kennt neue Zollbestimmungen für Umzug nach Moskau?
Ich hab in der Hinsicht leider gar keine Ahnung, hab alle drei Sachen immer während meiner Flüge mitgenommen(da ich seinerzeit noch 40kg Freigepäck hatte) und den Rest gut in der alten Heimat verteilt um es mir dann in Russland neu zuzulegen.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- Apollo
- Zar/iza

- Beiträge: 827
- Registriert: 03 Nov 2008, 21:26
- Wohnort: 25% Москва́, 75 % Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Wer kennt neue Zollbestimmungen für Umzug nach Moskau?
Ich bin grad nach Baku umgezogen, habe auch die 30Kg Variante + Neuanschaffung hier vor Ort gewählt.
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daveg
Re: Wer kennt neue Zollbestimmungen für Umzug nach Moskau?
Die Regelung muss wirklich neu sein, denn ich habe vor knapp 2 Jahren für ca. 35 Kisten keine 1.000 EUR an Zoll bezahlt. Und da waren durchaus Dinge wir großer TV, Hifi-Anlage und PC dabei.
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Kölner
Re: Wer kennt neue Zollbestimmungen für Umzug nach Moskau?
Regelung soll es seit letztem Freitag geben. Kann mir jemand evtl. sagen, wo man Hilfe bekommen könnte? Botschaft & Konsulat fühlen sich nicht zuständig und kennen neue Regelung auch nicht.
Re: Wer kennt neue Zollbestimmungen für Umzug nach Moskau?
Das hat wahrscheinlich mit der Zollunion Russland-Weißrussland-Kasachstan zu tun, die ist ja nun vor kurzem zustande gekommen, und nun gilt ein neuer Zollkodex. Ich hab grob mal reingeguckt und die Artikel zu Waren des persönlichen Gebrauchs gelesen, aber keine Regelung gefunden, wie die genau zu verzollen sind... leider jetzt auch gerade keine Möglichkeit, das zu vertiefen, später.
Du erntest, was du säst.
- zimdriver
- Ehrenmitglied

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- Wohnort: Moskau- es war einmal
Re: Wer kennt neue Zollbestimmungen für Umzug nach Moskau?
Reguläres Umzugsgut, transportiert und deklariert mit einer internationalen Spedition, musste zumindest vor 5 Jahren überhaupt nicht verzollt werden. Allerdings lagen alle Dokumente des Arbeitgebers vor über den Umzug aus beruflichen Gründen aus einem anderen Land nach Moskau. Wir hatten 65 Kisten ...
Ich kann mir kaum vorstellen, dass Russland sich mit der Zollunion noch weiter in die finstere Vergangenheit zurück bewegt haben sollte.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass Russland sich mit der Zollunion noch weiter in die finstere Vergangenheit zurück bewegt haben sollte.
Re: Wer kennt neue Zollbestimmungen für Umzug nach Moskau?
Ich würde mich da mal bei einer internationalen Spedition oder einem Zollbroker in RUS erkundigen.
Die Regelungen 35kg/max. 65.000 RUR Wert sind jetzt verändert zu 50kg/57.000 RUR Wert - aber das betrifft eigentlich Reisende, meine ich. Zu solchen Umzügen habe ich leider nichts gefunden.
Die Regelungen 35kg/max. 65.000 RUR Wert sind jetzt verändert zu 50kg/57.000 RUR Wert - aber das betrifft eigentlich Reisende, meine ich. Zu solchen Umzügen habe ich leider nichts gefunden.
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- zimdriver
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 4927
- Registriert: 06 Sep 2005, 20:00
- Wohnort: Moskau- es war einmal
Re: Wer kennt neue Zollbestimmungen für Umzug nach Moskau?
Eben das meine ich, Manu. Es geht doch nicht um einen Umzug mit Reisegepäck. Es geht um regulären Hausrat, der im Container verschickt wird. Oder sehe ich das falsch, Kölner?
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Schultzmann
Re: Wer kennt neue Zollbestimmungen für Umzug nach Moskau?
Hallo Koellner,
bin erst jetzt über den Artikel "gestolpert". Diese neue Regelung gilt seit Anfang Juli und steht im Zusammenhang mit der Zollunion BY, RU und KZ.
Hier gab es Änderungen bzw. für alle 3 Länder neue Bestimmungen usw., u.a. auch für unbegleittes Gepäck. Es ist nun aber leider so, dass diese
Regelung, die unserem (Umzugsspediteure) Verständnis nach nur für den Reiseverkehr zutreffen sollte, leider auf alle Transporte angewendet wird,
bei denen es um persönliche Sachen geht. Also auch beim LKW-Transport nach Russland. Eine temporäre Einfuhr, unter Zeichnung einer Re-Export-Verpflichtung, ist nicht mehr möglich. Das heißt, alle importierten Umzugsgüter werden derzeit mit Zollgebühren von EUR 4,-- pro Kilogramm verzollt. Naja, mal abgesehen von der bereits genannten Freigrenze von 50 kg... Offensichtlich wurde der Bereich Umzugs- bzw Übersiedlungsgut im neuen Zollkodex der neuen Zollunion vollkommen außer Acht gelassen. Wenn man sich näher damit befasst, kann man sich nur an den Kopf fassen, welche Strategen da wieder am Werk waren.
Entsprechende Beschwerden wurden bereits eingeleitet, da dies u.a. eine Vielzahl von s.g. Expats betrifft, die nach RU umziehen muessen/duerfen. Große, namenhafte, deutsche Firmen sind hier u.a. beteiligt und es ist davon auszugehen, so die Hoffnung, dass über kurz - oder in RU eher lang - die alte oder eine
andere Regelung in Kraft tritt. Eventuell habt Ihr ja die Möglichkeit, dass Euer Arbeitgeber ein Teil der Kosten übernimmt oder sogar komplett ...
Wenn dazu nähere Infos gewünscht sind, dann einfach melden ...
bin erst jetzt über den Artikel "gestolpert". Diese neue Regelung gilt seit Anfang Juli und steht im Zusammenhang mit der Zollunion BY, RU und KZ.
Hier gab es Änderungen bzw. für alle 3 Länder neue Bestimmungen usw., u.a. auch für unbegleittes Gepäck. Es ist nun aber leider so, dass diese
Regelung, die unserem (Umzugsspediteure) Verständnis nach nur für den Reiseverkehr zutreffen sollte, leider auf alle Transporte angewendet wird,
bei denen es um persönliche Sachen geht. Also auch beim LKW-Transport nach Russland. Eine temporäre Einfuhr, unter Zeichnung einer Re-Export-Verpflichtung, ist nicht mehr möglich. Das heißt, alle importierten Umzugsgüter werden derzeit mit Zollgebühren von EUR 4,-- pro Kilogramm verzollt. Naja, mal abgesehen von der bereits genannten Freigrenze von 50 kg... Offensichtlich wurde der Bereich Umzugs- bzw Übersiedlungsgut im neuen Zollkodex der neuen Zollunion vollkommen außer Acht gelassen. Wenn man sich näher damit befasst, kann man sich nur an den Kopf fassen, welche Strategen da wieder am Werk waren.
Entsprechende Beschwerden wurden bereits eingeleitet, da dies u.a. eine Vielzahl von s.g. Expats betrifft, die nach RU umziehen muessen/duerfen. Große, namenhafte, deutsche Firmen sind hier u.a. beteiligt und es ist davon auszugehen, so die Hoffnung, dass über kurz - oder in RU eher lang - die alte oder eine
andere Regelung in Kraft tritt. Eventuell habt Ihr ja die Möglichkeit, dass Euer Arbeitgeber ein Teil der Kosten übernimmt oder sogar komplett ...
Wenn dazu nähere Infos gewünscht sind, dann einfach melden ...
