Krankenversicherung in Russland!
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m1009
Re: Krankenversicherung in Russland!
Stimmt... die Sache mit der russ. Staatsbuergerschaft.... Das waers... was brauch ich schon den roten Pass mit dem Pleitegeier.
Soooo einfach isses alles nicht, mit mal kurz ueber die Frau eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Da spielen viele Faktoren mit ein.
Aber was erzaehl ich Dir das, Du gehst schliesslich nach Barnaul, nicht nach N>N.
Soooo einfach isses alles nicht, mit mal kurz ueber die Frau eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Da spielen viele Faktoren mit ein.
Aber was erzaehl ich Dir das, Du gehst schliesslich nach Barnaul, nicht nach N>N.
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m1009
Re: Krankenversicherung in Russland!
barnaulholger hat geschrieben: die Ochsentour von Behörde zu Behörde
muss ich genau so machen.
Es ist nur 1 (eine) Behoerde.
Ach was waehr es manchmal unlustig hier.
Ich troll mich dann mal von dannen...
- Zejtnot
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Re: Krankenversicherung in Russland!
Wir haben mehrere solche Fälle im Forum. Wenn der Ehepartner woanders den Hauptwohnsitz hat, als man sich zusammen aufhält - Problem. Wenn beide keine eigene Wohnung haben - Problem. Und so weiter und so fort.barnaulholger hat geschrieben:Wenn du schon 7 Jahre in Russland lebst und arbeitest, eine Russische Frau und ein gemeinsames Kind habt, was bestimmt in Russland geboren ist, dann kann ich dein Problem mit der Aufenthaltsgenehmigung nicht verstehen.
Allein ein langer Mietvertrag ist ja keine Basis für die Aufenthaltsgenehmigung. Der Vermieter muss notariell zustimmen, den Gast zunächst drei Jahre (временное разрешение на проживание), später dann unbegrenzt (вид на жительство) in der Wohnung wohnen zu lassen. Ich kenne bislang keinen Vermieter, der das beim Notar unterschreibt - denn damit wird die Wohnung unverkäuflich. Man bekommt den Ausländer ja "nie wieder los". Zudem muss man dann die Miete versteuern. In einer fiktiven Wohnung von Verwandten anmelden ist auch komplex, denn die Miliz macht Kontrollanrufe oder gar -besuche (eigene Erfahrung, keine Legende).
Dafür muss man ein Jahr mit временное разрешение на проживание und anschließend ein Jahr mit вид на жительство in Russland gelebt haben. (Kann auch mehr gewesen sein, ich bin da nicht im Bilde.) Und man muss dafür den deutschen Pass abgeben - das fordern beide (!) Länder.Da gibt es doch eine ganz einfache Lösung. Du nimmst einfach die Russische Staatsbürgerschaft an und schon ist dein Problem erledigt.
Berichte dann bitte mal aus Barnaul, wie Du Deine Aufenthaltsgenehmigung fix beantragt hast. 8)
- bella_b33
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Re: Krankenversicherung in Russland!
Das mit den Anrufen kann ich bestätigen! Hatten wir anfangs mehrere Male!Zejtnot hat geschrieben: denn die Miliz macht Kontrollanrufe oder gar -besuche (eigene Erfahrung, keine Legende)
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- Apollo
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Re: Krankenversicherung in Russland!
Welcome to Baku/Aserbaijan - mit so einer Scheisse schlage ich mich auch schon seit 2 Monaten bei 40 Grad rum :(Zejtnot hat geschrieben:Allein ein langer Mietvertrag ist ja keine Basis für die Aufenthaltsgenehmigung. Der Vermieter muss notariell zustimmen, den Gast zunächst drei Jahre (временное разрешение на проживание), später dann unbegrenzt (вид на жительство) in der Wohnung wohnen zu lassen. Ich kenne bislang keinen Vermieter, der das beim Notar unterschreibt - denn damit wird die Wohnung unverkäuflich. Man bekommt den Ausländer ja "nie wieder los". Zudem muss man dann die Miete versteuern. In einer fiktiven Wohnung von Verwandten anmelden ist auch komplex, denn die Miliz macht Kontrollanrufe oder gar -besuche (eigene Erfahrung, keine Legende)
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m1009
Re: Krankenversicherung in Russland!
Du brauchst halt dringend den richtigen Freund bei der MILIZ. Die ja nun bald wieder polizei heissen soll....Apollo hat geschrieben:
Welcome to Baku/Aserbaijan - mit so einer Scheisse schlage ich mich auch schon seit 2 Monaten bei 40 Grad rum :(
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barnaulholger
Re: Krankenversicherung in Russland!
Hallo m1009!m1009 hat geschrieben:Stimmt... die Sache mit der russ. Staatsbuergerschaft.... Das waers... was brauch ich schon den roten Pass mit dem Pleitegeier.
Soooo einfach isses alles nicht, mit mal kurz ueber die Frau eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Da spielen viele Faktoren mit ein.
Aber was erzaehl ich Dir das, Du gehst schliesslich nach Barnaul, nicht nach N>N.
Ich weiß nicht, was du für Probleme hast und das hat auch niemanden zu interessieren.
Aber an deiner Stelle hätte ich spätestens mit der Geburt eures Kindes den russischen Pass beantragt.
Und wegen des Problems mit der Wohnung, warum meldest du dich und deine Frau nicht über die Adresse
deiner Schwiegereltern an? Aber ich will dir bestimmt nicht reinreden, das muss natürlich jeder selbst für
sich entscheiden.
Und mit der Ochsentour durch die Behörden meine ich nicht nur das OVIR sondern auch die nötigen
ärtztlichen Untersuchungen, die Suche nach einen Notar usw.
Gruß, barnaulholger!
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barnaulholger
Re: Krankenversicherung in Russland!
Hallo Zejtnot!Zejtnot hat geschrieben:![]()
Wir haben mehrere solche Fälle im Forum. Wenn der Ehepartner woanders den Hauptwohnsitz hat, als man sich zusammen aufhält - Problem. Wenn beide keine eigene Wohnung haben - Problem. Und so weiter und so fort.barnaulholger hat geschrieben:Wenn du schon 7 Jahre in Russland lebst und arbeitest, eine Russische Frau und ein gemeinsames Kind habt, was bestimmt in Russland geboren ist, dann kann ich dein Problem mit der Aufenthaltsgenehmigung nicht verstehen.
Allein ein langer Mietvertrag ist ja keine Basis für die Aufenthaltsgenehmigung. Der Vermieter muss notariell zustimmen, den Gast zunächst drei Jahre (временное разрешение на проживание), später dann unbegrenzt (вид на жительство) in der Wohnung wohnen zu lassen. Ich kenne bislang keinen Vermieter, der das beim Notar unterschreibt - denn damit wird die Wohnung unverkäuflich. Man bekommt den Ausländer ja "nie wieder los". Zudem muss man dann die Miete versteuern. In einer fiktiven Wohnung von Verwandten anmelden ist auch komplex, denn die Miliz macht Kontrollanrufe oder gar -besuche (eigene Erfahrung, keine Legende).
Dafür muss man ein Jahr mit временное разрешение на проживание und anschließend ein Jahr mit вид на жительство in Russland gelebt haben. (Kann auch mehr gewesen sein, ich bin da nicht im Bilde.) Und man muss dafür den deutschen Pass abgeben - das fordern beide (!) Länder.Da gibt es doch eine ganz einfache Lösung. Du nimmst einfach die Russische Staatsbürgerschaft an und schon ist dein Problem erledigt.
Berichte dann bitte mal aus Barnaul, wie Du Deine Aufenthaltsgenehmigung fix beantragt hast. 8)
Das werde ich machen. Sobald ich in Barnaul bin und die ersten Behördengänge erledigt habe, werde ich
euch berichten, wie es so gelaufen ist. Versprochen!
Gruß, barnaulholger!
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barnaulholger
Re: Krankenversicherung in Russland!
Hallo m1009!m1009 hat geschrieben:Du brauchst halt dringend den richtigen Freund bei der MILIZ. Die ja nun bald wieder polizei heissen soll....Apollo hat geschrieben:
Welcome to Baku/Aserbaijan - mit so einer Scheisse schlage ich mich auch schon seit 2 Monaten bei 40 Grad rum :(
Es ist nie verkehrt, wenn man in einen fremden Land sich mit den Einheimischen gut stellt.
Das gilt nicht nur für Russland, sondern auch für alle anderen Länder-auch Deutschland!
Gruß, barnaulholger!
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m1009
Re: Krankenversicherung in Russland!
Und Du haettest Deinen D-Pass abgegeben?barnaulholger hat geschrieben:Aber an deiner Stelle hätte