Autsch

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Hoschel

Autsch

Beitrag von Hoschel »

Nach erfolgreich bestandener Zeit des Wartens und Entwickeln unserer Beziehung wollen meine russische Verlobte und ich im Frühjahr 2011 in Russland heiraten, um anschließend in Deutschland zu leben. Allerdings taucht da gerade ein markantes Problem auf, das mit der Tilgung Ihres derzeitigen Kredites zu tun hat, der scheinbar erst in 24 Monaten komplett zurückbezahlt ist. Mh! Heißt es, Sie darf nicht eher aus Russland ausreisen, bis der Kredit bezahlt ist oder sind Ausnahmerfälle oder-regelungen bekannt? Wer hat ähnliches erlebt oder davon gehört?

Danke im Voraus für Anregungen oder Hinweise.

Hoschel
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CSB_Wolf
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Re: Autsch

Beitrag von CSB_Wolf »

Hoschel hat geschrieben:Mh! Heißt es, Sie darf nicht eher aus Russland ausreisen, bis der Kredit bezahlt ist oder sind Ausnahmerfälle oder-regelungen bekannt? Wer hat ähnliches erlebt oder davon gehört?
Danke im Voraus für Anregungen oder Hinweise.

Hoschel
Hmm ich habe letzte oder vorletzte Woche etwas bei Aktuell Ru gelesen das eine Person auch nicht ausreisen durfte. Da hatte, meine ich ein Gerichtsvollzieher die Ausreise unterbunden :roll: Die Beste Reglung währe natürlich den Kredit vorzeitig abzlösen, wobei hier natürlich etwas Vorsicht deinerseits angesagt ist. Mach dich mal vorsichtig schlau ohne sie eventuell zu verletzen, ob es diesen Kredit auch tatsächlich gibt 8)

Gruss
wolf
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Zejtnot
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Re: Autsch

Beitrag von Zejtnot »

Also man darf definitiv mit einem Kredit Urlaub machen, so lange man immer pünktlich bezahlt hat. Wenn man natürlich mit den Raten 3 Monate hinterherhinkt, kann es bei der Ausreise wirklich Probleme geben. (Und zwischen Urlaub und Ausreise sehen die russischen Grenzer keinen Unterschied, meine ich - man muss es Ihnen ja nicht auf die Nase binden.)

Ich habe etliche Freunde, die trotz laufendem Kredit in die Türkei oder nach Thailand in den Urlaub geflogen sind.
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bella_b33
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Re: Autsch

Beitrag von bella_b33 »

Urlaub und dauerhaftes Leben im Ausland sind vielleicht ein kleiner Unterschied ;).
Mein Tipp: Zahlt den Kredit komplett ab und fertig!
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Zejtnot
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Re: Autsch

Beitrag von Zejtnot »

bella_b33 hat geschrieben:Urlaub und dauerhaftes Leben im Ausland sind vielleicht ein kleiner Unterschied ;).
Aber sieht der Grenzer an der russischen Grenze, ob man in den Urlaub fährt oder wegzieht?! ;) Man kann einen Kredit auch aus Deutschland abbezahlen. (Würde ich auch empfehlen, sonst wird die Rückkehr aus dem nächsten Heimaturlaub ein Problem.)
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bella_b33
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Re: Autsch

Beitrag von bella_b33 »

Zejtnot hat geschrieben:
bella_b33 hat geschrieben:Urlaub und dauerhaftes Leben im Ausland sind vielleicht ein kleiner Unterschied ;).
Aber sieht der Grenzer an der russischen Grenze, ob man in den Urlaub fährt oder wegzieht?! ;)
Wenn er aufs Visa für den Zielort schaut, dann kann er sicher etwas daraus "zusammenspinnen" ;). Besuchsvisa, Touristenvisa, Business-Multivisa, FZF-Visa, Heiratsvisa haben ja eigentlich alle ihren Zweck(eigentlich!). Umgekehrt gefragt: Wie soll der Grenzer wissen, ob die Holde noch nen Kredit mit 5Mill Rüpeln für den Porsche Cayenne im Schlepp hat? :lol:
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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harald63
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Re: Autsch

Beitrag von harald63 »

Wäre schon seltsam, wenn ein laufender Kredit quasi einem Reiseverbot gleichkäme. Was anderes ist natürlich, wenn man wegen nicht rückgezahlter Schulden quasi zur Fahndung ausgescheieben ist.
Und wenn man wegen Schulden ins Ausland abhaut - kommt ja auch mal vor - hat man halt Probleme, wenn man Heimweh bekommt. Von irgendwelchen Rechtshilfeabkommen zwischen den Ländern ganz zu schweigen.
Nikolaus
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Re: Autsch

Beitrag von Nikolaus »

Genauso ist das, den Grenzbeamten interessiert seine Fahndungsliste. Und dazu muss ein Gericht erst einen entsprechenden Beschluss auf Antrag des Kreditors fassen, und das kommt sicherlich nur bei ernsten Verletzungen des Kreditvertrags in Frage.
Die moeglichen Gruende fuer eine Verweigerung der Ausreise sind gesetzlich geregelt:
"О порядке выезда из Российской Федерации и въезда в Российскую Федерацию" от 15 августа 1996 года N 114-Ф , §15ff.
http://www.consultant.ru/popular/outcome/85_3.html#p194

Eine andere Frage ist vielleicht, ob man gegenueber der Bank im Kreditvertrag irgendwelche Verpflichtungen eingegangen ist, sie ueber die Aenderung des staendigen Wohnsitzes zu informieren, ... Z.B. koennte sich die Bank ja vorbehalten haben, in diesem Fall die Kreditbedingungen zu aendern, da urspruenglich erhaltene Sicherheiten nun wertlos sind, ...
name-nachname

Re: Autsch

Beitrag von name-nachname »

Man ist verpflichtet seine Bank immer zu informieren, falls man den Wohnsitz wechselt. Das gehört zu einem Standartvertrag. Und die Bank kann absolut nichts dagegen tun. Bank darf aber verlangen, den Kredit vorzeitig auszuzahlen, z.B., wenn man beim Umzug seinen Arbeitsplatz aufgibt
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bella_b33
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Re: Autsch

Beitrag von bella_b33 »

name-nachname hat geschrieben:Man ist verpflichtet seine Bank immer zu informieren, falls man den Wohnsitz wechselt. Das gehört zu einem Standartvertrag. Und die Bank kann absolut nichts dagegen tun. Bank darf aber verlangen, den Kredit vorzeitig auszuzahlen, z.B., wenn man beim Umzug seinen Arbeitsplatz aufgibt
Öhm....russische Kreditverträge, nicht Deutsche! ;)
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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