Danke für die zahlreichen Antworten.
Nun, sie will allerdings dann auch gleich für 3 Wochen in D bleiben, das macht das ganze wohl nicht gerade einfacher, wenn sie nachweisen muss, dass sie ausreichend Geld auf dem Konto hat.
Aber so eine Verpflichtungserklärung bezieht sich in euren beiden Fällen auf ein privates Visum, also dass die einladende Person diese Erklärung abgeben muss, oder?
Wird sie für ein Touristenvisum auch eine so ausführliche Erklärung abgeben müssen?
Mosfan hat geschrieben:Aber so eine Verpflichtungserklärung bezieht sich in euren beiden Fällen auf ein privates Visum, also dass die einladende Person diese Erklärung abgeben muss, oder? Wird sie für ein Touristenvisum auch eine so ausführliche Erklärung abgeben müssen?
Für ein Besuchervisum muss der Gastgeber nachweisen, dass er ausreichend finanzielle Mittel hat (also Du), für ein Touristenvisum muss es der Reisende selbst nachweisen (also sie). Ganz einfach. So oder so läuft es auf rund 50 Euro pro Tag raus, denn Urlaub in Europa kostet nun mal so viel.
Also bei den Verplichtungserklaerungen, muss der Einlader bei der ABH sein Einkommen nachweisen, Kontoauszug, Mietvertrag und Energiekosten nachweisen.
Dann muss man die Personenzahl angeben, und die Leute die man einladen will. Dann berechnet die ABh erst mal, ob das mit dem Einkommen und den Kosten ueberhaupt geht. Wenn die zweifel
haben, muss der Einlader eine Sicherheit hinterlegen, die aber erst dann wieder aufgeloest wird, wenn die Personen wieder ausgereist sind, unter Vorlage einer Kopie des Ausreisestempels.
Also werden so viele Huerden geschaffen wie moeglich'
Gruss Hiersel
Hallo,
es ist also nun in der Tat so, dass das dt. Konsulat jetzt einen Kontoauszug von ihr haben will. Um nochmal auf diese 50-Euro-Regel zu kommen: Verstehe ich das richtig, dass sie dann pro Aufenthaltstag mind. 50 € zur Verfügung haben muss? Bei 22 Tagen in Deutschland muss sie also 22 * 50 = mindestens 1100 € auf dem Konto vorweisen?
Wird dabei die Unterbringung schon mit einberechnet? Denn sie hat ja wie gesagt das Hotel nur reserviert, aber noch nicht bezahlt. Würden also (umgerechnet) 1100 € als Nachweis reichen, oder müssen die Kosten für das Hotel dort noch draufgerechnet werden?
Danke euch für Antworten!
PS: Je nach Konsulat finde ich auch verschiedene Bedingungen zu dieser Regel:
-Bei der Moskauer Botschaft steht :"Finanzierung: es müssen bei Antragstellung pro Reise- bzw. Aufenthaltstag mindestens
45,- € nachgewiesen werden (durch Vorlage einer Verdienstbescheinigung und
aktueller Kontoauszüge)" Dort finde ich nichts, dass zusätzliches Geld für die Unterkunft nachgewiesen werden muss.
-Beim Konsulat Jekaterinburg steht es jedoch ausdrücklich: "Nachweis über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Als Richtwert gilt, dass für jeden Aufenthaltstag
mindestens 50,- Euro pro Person zuzüglich der Kosten für die
Unterkunft zur Verfügung stehen müssen (durch Vorlage von
Verdienstbescheinigungen und aktuellen Kontoauszügen)."
-In St. Petersburg verlangt man gar die "Kontoauszüge mit den Kontobewegungen mindestens der letzen sechs Monate".
Ist das so, dass je nachdem, bei welchem Konsulat man den Antrag einreicht, man unterschiedliche Nachweise erbringen muss?
Sie würde das ja in Moskau machen, wo 45 € pro Tag scheinbar (hoffentlich) als ausreichend anerkannt werden.
Mosfan hat geschrieben:Ist das so, dass je nachdem, bei welchem Konsulat man den Antrag einreicht, man unterschiedliche Nachweise erbringen muss?
Sie würde das ja in Moskau machen, wo 45 € pro Tag scheinbar (hoffentlich) als ausreichend anerkannt werden.
Der Beamte, welcher entscheidet, bekommt eins auf die Mütze, wenn der Ausländer plötzlich das soziale Netz in Deutschland nutzt. Deswegen muss er/sie (!) entscheiden, ob der Antragsteller glaubwürdig ist. Dabei hat er einen Ermessensspielraum - manch einer gibt sicher auch ohne Kontoauszug ein Visum, andere wollen die Kontoauszüge für sechs Monate, weil der Verdacht besteht, dass erst gestern das Geld eingezahlt wurde.
Ich würde sicherheitshalber 45 Euro plus Unterkunft bereit halten. Bauchgefühl.
Ok, da kann man dann also eigentlich nur hoffen, dass sie an den "richtigen" Beamten gerät.
Andererseits kann sie glaube ich tatsächlich gerade genug vorweisen, dann könnte es ja vielleicht sogar klappen.
Nunja, da heißt es jetzt eben abwarten.