Eheschließung in Deutschland

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Antworten
Ady
Anfänger/in
Beiträge: 8
Registriert: 25 Mai 2010, 21:57

Eheschließung in Deutschland

Beitrag von Ady »

Hallo liebe Russland Freunde!

Ich habe zwei Fragen wegen Eheschließung in Deutschland und Heiratsvisumerteilung.

Ich und meine Verlobte aus Moskau können uns schon 2 Jahre und möchten dieses Jahr hier in Deutschland heiraten.
Das Ehefähigkeitszeugnis haben wir ende Dezember hier im Standesamt gemeinsam beantragt(meine verlobte besuchte mich am Weihnachten) und vor einem Monat bekommen.
Zurzeit lernt sie Deutsch in Moskau und ende Mai wird sie, hoffe ich, den Test absolvieren.
Sie studierte Ökonomie in Moskau und arbeitete bis vor kurzem als Buchhalterin.

Sie hat einen 7 jährigen Sohn der natürlich auch mit nach Deutschland kommen soll.
Die beglaubigte Einverständniserklärung vom Vater haben wir mit Übersetzung ins Deutsch.
Meine Frage: Reicht die Einverständniserklärung aus für die Visum Erteilung für den Sohn?
Hat jemand vielleicht damit Erfahrung gemacht, wir machen uns da sorgen ob es Probleme geben konnte.

Ist ein Sprachnachweis erforderlich für jemanden der einen Hochschullabschluss hat?
Es ist nicht so das meine Verlobte kein Deutsch lernen will, natürlich will sie es, aber es wird dort den Schülern angst gemacht im Deutsch Kurs das der Test schwer sei und nicht jeder ihn beim ersten mall schafft.

Wir sind dankbar für jeden Tipp und eure Hilfe!
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14555
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Eheschließung in Deutschland

Beitrag von Norbert »

Ady hat geschrieben:Sie hat einen 7 jährigen Sohn der natürlich auch mit nach Deutschland kommen soll.
Die beglaubigte Einverständniserklärung vom Vater haben wir mit Übersetzung ins Deutsch.
Meine Frage: Reicht die Einverständniserklärung aus für die Visum Erteilung für den Sohn?
Hat jemand vielleicht damit Erfahrung gemacht, wir machen uns da sorgen ob es Probleme geben konnte.
Siehe die juristischen Details für den Kindesnachzug: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=88064#p88064

Es gibt darauf keinen Anspruch, er kann, aber muss nicht genehmigt werden. Also kooperativ bleiben und nie mit der Faust auf den Tisch schlagen! Ganz wichtig ist, dass auch der Sohn Deutsch lernt, sonst könnte angenommen werden, dass er in Deutschland unglücklich wird.
Ist ein Sprachnachweis erforderlich für jemanden der einen Hochschullabschluss hat?
Wenn aufgrund des Hochschulabschlusses davon ausgegangen werden kann, dass sie sich sofort problemlos über eine Arbeitsstelle integrieren kann, wird vom Sprachtest abgesehen. Also als Programmiererin oder Lebensmittelchemikerin - Berufe mit hoher Nachfrage - braucht man nicht zwingend Deutsch können, weil man auch mit Englisch sofort einen Job finden wird.
Es ist nicht so das meine Verlobte kein Deutsch lernen will, natürlich will sie es, aber es wird dort den Schülern angst gemacht im Deutsch Kurs das der Test schwer sei und nicht jeder ihn beim ersten mall schafft.
Der ist total simpel. Meine Frau hat einen Vortest (der bei Goethe-Sprachkursen immer am Seminarende kostenlos angeboten wird) ohne Vorbereitung mit 95 % bestanden! Wirklich nicht schwierig. Flughafendurchsage anhören und dann sagen, wohin das nächste Flugzeug fliegt und solcher Kram.
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: Eheschließung in Deutschland

Beitrag von Zeppelin »

Ich kann Norbert in allen Punkten mal wieder nur beipflichten.

Zum Einen ist der erforderliche A1-Sprachnachweis tatsächlich simpel. Zum Anderen ist es eine Ermessenssache des Konsulats, ein entsprechendes Zeugnis zu verlangen.
Macht die Visa-Antragstellerin einen allgemein guten Eindruck und kann sowohl eine akademische Ausbildung als auch noch Berufserfahrung vorweisen, sehe ich da kaum Probleme.

Und man muss auch bedenken, dass gut ausgebildete Leute aus der Russischen Föderation hier willkommener sind, als die Gerüchteküche behauptet.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Ady
Anfänger/in
Beiträge: 8
Registriert: 25 Mai 2010, 21:57

Re: Eheschließung in Deutschland

Beitrag von Ady »

Danke euch für eure schnellen Antworten.

Hofe auch das alles gut klappt. Den Test wird sie ende Mai machen. Ich berichte dann hier wie alles geklappt hat.

Nun habe ich heute Landratsamt angerufen weil ich einen Termin machen wollte zwecks Verpflichtung Erklärung aber man sagte mir das eine VE nicht gebraucht wird für Heiratsvisum sondern eine schriftliche Einladung von mir selbst.

Weißt ihr vielleicht wie ich diese verfassen soll? Was soll ich da rein schreiben?
Für ein paar Tipps wäre ich euch sehr dankbar.

Ich fliege am 27 Mai nach Moskau und möchte alle Dokumente mitnehmen die wir brauchen.

Gruß und vielen dank nochmals!
Antworten

Zurück zu „#Partnerschaft | #Ehe“