Norbert hat geschrieben:... (Ich wusste aber noch gar nicht, dass die AE automatisch auch europaweit gilt.
Deshalb schrieb ich "schengen- / EU-weit", denn da ergibt sich das Probelm, dass EU und Schengenraum leider nicht identisch sind.
zwei Bsp.:
GB: EU = ja, Schengen = nein
Ergibt: EU-Freizügigkeit ja, aber extra Visum für non-EU Ehepartner nötig (und Arbeit weiß ich gar nicht). Einreise nur mit Ehepartner bzw. zum in GB lebenden EU-Ehepartner möglich.
CH: EU = nein aber Schengen = ja.
Also: falls dt. AE/NE vorhanden selbständiges Reisen und auch Arbeit gemäß der Schweizer Gesetze möglich.
Ich dachte für den dauerhaften (!) Aufenthalt in einem anderen EU-Land inkl. Arbeiten gilt sie nicht, sondern nur für Reisen. Aber ich habe mich damit auch noch nicht beschäftigen müssen.)
Also ich hoffe aus obigem geht die Klärung dieser Frage schon einigermaßen hervor.
Grundsätzlich stimmt aber, was ich schrieb.
Nur kann ich nicht genau sagen, inwiefern längerer Aufenthalt incl. Arbeit verlangt, den dt. AT zusätzlich durch einen entspr. nationalen Titel ergänzen zu lassen. Ein Anspruch darauf ergibt sich aber grundsätzlich (vorbehaltlich des Vorrangs des dt. AufenthG.) aus der EU-Freizügigkeit.
D.h. (u.a.) eine dt. AE würde erlöschen, wenn der non-EU-Ehepartner länger als sechs Monate 'am Stück' nicht in D ist.
Aber hier greift dann doch wieder die Freizügigkeit!
Man kann bzw. muss das vorher mit der ABH abstimmen. Wenn nämlch z.B. der dt. Ehepartner aus beruflichen Gründen im EU-Ausländ leben und arbeiten muss (weil z.B. von dt. Arbeitgeber dorthin versetzt), muss die ABH dies akzeptieren.
Nur gilt hier wie sonst auch immer: Am besten alles vorher bei der heimischen ABH anmelden. Dann kommt es gar nicht erst zu möglichen Nervereien.
Ich hoffe ich konnte etwas zur Klärung der Fragen beitragen. Und ich wollte damit auch erklären, warum ich den Weg zu einem gemeinsamen Leben im EU-Ausland über D anrate.
Das hat nämlich z.B. auch Folgen für eine spätere NE oder gar Einbürgerung. Ein - auch mehrjähriger - gemeinsamer Lebensmittelpunkt im EU-Ausland sollte nicht dazu führen, die Ansprüche darauf zu schmälern oder zu verzögern.
An sowas denkt man nämlich nicht, solange es überhaupt erst mal um Heiratsvorbereitung und anschließende nächste Schritte geht. Aber die Realität holt einen im Alltag dann ganz schnell ein.
Es gilt wie eigentlich bei allem in D, dass jede Frist mit dem Einreichen eines Antrags zu laufen beginnt.
Gruß,
Z.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)