Eheschließung um dann in AT zu leben

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
matt83
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Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Beitrag von matt83 »

Liebe Leute,

der Antrag ist vollbracht, die positive Antwort ist da, es kann also bald losgehen :)

Eine Frage, die mich betrifft:
ich bin zwar deutscher Staatsbürger, bin allerdings im Ausland geboren. Meine Familie ist 3 Jahre nach meiner Geburt nach Deutschland übergesiedelt. Ich habe keine Geburtsurkunde, allerdings liegt unser Familienbuch bei der Stadtbehörde - meine Eltern leben noch in dieser Stadt.

Ich bin seit längerer Zeit nicht mehr in Deutschland gemeldet, sondern in Moskau, d.h. ich habe Moskau als meinen Wohnort in den Reisepass eintragen lassen.
Mein letzter gemeldeter Wohnort ist auch nicht die Stadt meiner Eltern.

Wo erhalte ich nun das EFZ? Kann ich dies unter Umständen sogar in jeder x-beliebigen Stadt beantragen, und die Ämter holen sich jeweils die Erlaubnis? Reicht das Familienbuch? Wir würden dann nämlich unter Umständen all dies bei einem Besuch in bspw. Berlin beantragen.

Danke & liebe Grüße
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manuchka
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Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Beitrag von manuchka »

Wollen die ernsthaft ein EFZ? Oder vielleicht reicht die Meldebestätigung vom Wohnort (da steht der Familienstand drin)?

Vielleicht wirst du dich vielleicht kurzfristig mal am Wohnort deiner Eltern anmelden müssen. Sonst ist wirklich fraglich, wo du das jeweilige Dokument herbekommst. Oder du rufst mal bei der Botschaft an und fragst, wie da vorzugehen ist.
Du erntest, was du säst.
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Norbert
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Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Beitrag von Norbert »

Das Ehefähigkeitszeugnis stellt der letzte deutsche Wohnort aus, auch wenn das Familienbuch der Eltern woanders liegt!

(Konkret in meinem Fall: Familienbuch irgendwo im Erzgebirge, letzter deutscher Wohnort in Dresden, heutiger Wohnort der Eltern in Hessen, selbst gemeldet in Novosibirsk. Mein EFZ musste Dresden ausstellen, unser Familienbuch dann aber das Standesamt 1 in Berlin.)
matt83
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Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Beitrag von matt83 »

Danke Euch schon einmal fuer die hilfreichen Antworten.

Ein paar andere Fragen kommen noch auf - bin mir nicht sicher, ob ihr hier helfen koennt:
Auch wenn wir ohne Probleme mit meinem Gehalt in AT zusammen auskommen wuerden, moechte meine Verlobte auch zukuenftig noch beruflich taetig sein, mal ganz unabhaengig davon ob wir einen Stoepsel auf die Welt bringen und eine Familie gruenden.
Sie spricht allerdings kein Deutsch, hat aber ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie jahrelange Erfahrung im Finanzwesen und in der Buchhaltung und arbeitet derzeit fuer einen internationalen Konzern in Moskau. Allerdings spielt sie bereits seit mehreren Monaten mit dem Gedanken ihren Job dort aufzugeben, aus mehreren Gruenden. Urspruenglich war geplant dort erst in ein paar Monaten zu kuendigen oder unter Umstaenden dann in den Mutterschutz zu gehen.

Sie spricht fliessend Englisch und natuerlich Russisch. Wien, quasi als Tor nach Osteuropa, sollte doch jede Menge Firmen vor Ort haben die russisch-sprachiges Personal haenderingend suchen, oder taeusche ich mich?

Die Idee ist momentan nach der Hochzeit wie in frueheren Postings schon angefuehrt irgendwann nach meiner Registrierung einen Aufenthaltstitel fuer sie zu beantragen. Laesst sich mit solch einem Aufenthaltstitel auch Arbeit aufnehmen? Zuhause rumsitzen will sie nicht, was ich gut verstehen kann...
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Norbert
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Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Beitrag von Norbert »

matt83 hat geschrieben:Sie spricht allerdings kein Deutsch, hat aber ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie jahrelange Erfahrung im Finanzwesen und in der Buchhaltung und arbeitet derzeit fuer einen internationalen Konzern in Moskau.
Für die Familienzusammenführung mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland sind Deutschkenntnisse auf Level A1 nachzuweisen. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium kann (!) diese ersetzen, falls der Abschluss eine sofortige Integration in Deutschland gewährleistet (Lebensmittelchemiker, die definitiv schnell einen Job finden, oder so).
matt83 hat geschrieben:Die Idee ist momentan nach der Hochzeit wie in frueheren Postings schon angefuehrt irgendwann nach meiner Registrierung einen Aufenthaltstitel fuer sie zu beantragen. Laesst sich mit solch einem Aufenthaltstitel auch Arbeit aufnehmen?
Einen Aufenthaltstitel bekommt sie vorrangig in Deinem Heimatland, also Deutschland! Unter den oben genannten Voraussetzungen. In anderen EU-Ländern hat man nur Anspruch auf ein Visum (aufgrund der Freizügigkeitsregelung für EU-Bürger und deren Familien). Dafür gelten die genannten Voraussetzungen lustiger Weise nicht! Aber man darf mit so einem Visum wohl auch nicht arbeiten.

Auf welcher Basis nun der Mann von Manuchka einen Aufenthaltstitel für Ö bekommt, müsste Manuchka mal schreiben - dies ist meiner Meinung nach ein spezifisches Entgegenkommen in Ö, aber keine Pflicht gemäß den Regeln der EU.
Zeppelin
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Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Beitrag von Zeppelin »

Norbert hat geschrieben:... Einen Aufenthaltstitel bekommt sie vorrangig in Deinem Heimatland, also Deutschland! Unter den oben genannten Voraussetzungen. In anderen EU-Ländern hat man nur Anspruch auf ein Visum (aufgrund der Freizügigkeitsregelung für EU-Bürger und deren Familien). Dafür gelten die genannten Voraussetzungen lustiger Weise nicht! Aber man darf mit so einem Visum wohl auch nicht arbeiten. ...
Ich denke zwar, dass Du das richtig siehst und meinst, finde Deine AW aber etwas missverständlich.
Vermutlich meinst Du, dass nicht zunächst eine AE in D erworben wird, die ja schengenweit / EU-weit mit einer Arbeitserlaubnis verbunden ist.

Sondern Du meinst wohl den direkten Familliennachzug zu einem Deutschen in ein anders EU-Land? Dann wäre eine Arbeitserlaubnis in der Tat fraglich.

Daher würde ich eher den Weg wählen, dies über D abzuwickeln, wenn das organisatorisch möglich sein sollte.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Norbert
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Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Beitrag von Norbert »

Stimmt, Zeppelins Ansatz ist richtig. Dann ist natürlich wiederum der Sprachnachweis nötig.

(Ich wusste aber noch gar nicht, dass die AE automatisch auch europaweit gilt. Ich dachte für den dauerhaften (!) Aufenthalt in einem anderen EU-Land inkl. Arbeiten gilt sie nicht, sondern nur für Reisen. Aber ich habe mich damit auch noch nicht beschäftigen müssen.)
Zeppelin
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Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Beitrag von Zeppelin »

Norbert hat geschrieben:... (Ich wusste aber noch gar nicht, dass die AE automatisch auch europaweit gilt.
Deshalb schrieb ich "schengen- / EU-weit", denn da ergibt sich das Probelm, dass EU und Schengenraum leider nicht identisch sind.

zwei Bsp.:
GB: EU = ja, Schengen = nein
Ergibt: EU-Freizügigkeit ja, aber extra Visum für non-EU Ehepartner nötig (und Arbeit weiß ich gar nicht). Einreise nur mit Ehepartner bzw. zum in GB lebenden EU-Ehepartner möglich.

CH: EU = nein aber Schengen = ja.
Also: falls dt. AE/NE vorhanden selbständiges Reisen und auch Arbeit gemäß der Schweizer Gesetze möglich.
Ich dachte für den dauerhaften (!) Aufenthalt in einem anderen EU-Land inkl. Arbeiten gilt sie nicht, sondern nur für Reisen. Aber ich habe mich damit auch noch nicht beschäftigen müssen.)
Also ich hoffe aus obigem geht die Klärung dieser Frage schon einigermaßen hervor.
Grundsätzlich stimmt aber, was ich schrieb.
Nur kann ich nicht genau sagen, inwiefern längerer Aufenthalt incl. Arbeit verlangt, den dt. AT zusätzlich durch einen entspr. nationalen Titel ergänzen zu lassen. Ein Anspruch darauf ergibt sich aber grundsätzlich (vorbehaltlich des Vorrangs des dt. AufenthG.) aus der EU-Freizügigkeit.
D.h. (u.a.) eine dt. AE würde erlöschen, wenn der non-EU-Ehepartner länger als sechs Monate 'am Stück' nicht in D ist.
Aber hier greift dann doch wieder die Freizügigkeit!
Man kann bzw. muss das vorher mit der ABH abstimmen. Wenn nämlch z.B. der dt. Ehepartner aus beruflichen Gründen im EU-Ausländ leben und arbeiten muss (weil z.B. von dt. Arbeitgeber dorthin versetzt), muss die ABH dies akzeptieren.
Nur gilt hier wie sonst auch immer: Am besten alles vorher bei der heimischen ABH anmelden. Dann kommt es gar nicht erst zu möglichen Nervereien.

Ich hoffe ich konnte etwas zur Klärung der Fragen beitragen. Und ich wollte damit auch erklären, warum ich den Weg zu einem gemeinsamen Leben im EU-Ausland über D anrate.
Das hat nämlich z.B. auch Folgen für eine spätere NE oder gar Einbürgerung. Ein - auch mehrjähriger - gemeinsamer Lebensmittelpunkt im EU-Ausland sollte nicht dazu führen, die Ansprüche darauf zu schmälern oder zu verzögern.

An sowas denkt man nämlich nicht, solange es überhaupt erst mal um Heiratsvorbereitung und anschließende nächste Schritte geht. Aber die Realität holt einen im Alltag dann ganz schnell ein.

Es gilt wie eigentlich bei allem in D, dass jede Frist mit dem Einreichen eines Antrags zu laufen beginnt.

Gruß,
Z.
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Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Beitrag von manuchka »

Norbert und Zeppelin,
ist ja alles richtig, aber eben für einen Umzug nach DEUTSCHLAND. Die beiden wollen aber erst mal in ÖSTERREICH zusammen wohnen. Für diesen Umzug braucht man weder FZF, noch Sprachkenntnisse. Die können ja dann in Wien (oder wo auch immer) erworben werden, bevor man sich später mal zu einem Umzug nach DE entschließt. Im Übrigen habe ich heute bei der dt. Botschaft in Wien angerufen und (aus eigenem Interesse) mal nachgefragt, wie das theoretisch bei einem weiteren Umzug aus Ö nach DE wäre, FZF ja oder nein. Antwort: Wenn der russ. Staatsbürger einen noch gültigen Aufenthaltstitel für Ö hat, der in der ganzen EU gilt, kann er damit ohne FZF mit seinem dt. Ehepartner nach DE umziehen und sich dort einfach anmelden (und wohl dann eine dt. AE beantragen, denn auch mit dem Ö-Aufenthaltstitel darf man ja nicht mehr als 3 Monate einfach irgendwo in der EU herumwohnen). So ganz überzeugend klang die Antwort nicht, ich würde und werde mich ggf. bei der zuständigen Ausländerbehörde in DE erkundigen, aber dafür ist ja im Moment kein Anlass.
matt83 hat geschrieben:Sie spricht fliessend Englisch und natuerlich Russisch. Wien, quasi als Tor nach Osteuropa, sollte doch jede Menge Firmen vor Ort haben die russisch-sprachiges Personal haenderingend suchen, oder taeusche ich mich?

Die Idee ist momentan nach der Hochzeit wie in frueheren Postings schon angefuehrt irgendwann nach meiner Registrierung einen Aufenthaltstitel fuer sie zu beantragen. Laesst sich mit solch einem Aufenthaltstitel auch Arbeit aufnehmen? Zuhause rumsitzen will sie nicht, was ich gut verstehen kann...
Es gibt durchaus einige russische Firmen und auch andere, die in Osteuropa und/oder Russland Geschäfte machen, aber es gibt auch genug Russen hier, die neben russisch und englisch auch deutsch sprechen... und was den Aufenthaltstitel betrifft und die Möglichkeit, mit dem zu arbeiten, hatte ich schon mal geantwortet:
manuchka hat geschrieben:Was den Aufenthaltstitel in Ö und eine Beschäftigung betrifft, bin ich überfragt, weil mein Mann derzeit noch Deutschkurse besucht, aber ich meine, dass man mit der Daueraufenthaltskarte keine weiteren Erlaubnisse mehr benötigt, um arbeiten zu dürfen. Bitte im Fall der Fälle nachfragen beim Magistrat.
Einfach mal da anrufen.
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Norbert
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Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Beitrag von Norbert »

manuchka hat geschrieben:Die beiden wollen aber erst mal in ÖSTERREICH zusammen wohnen. Für diesen Umzug braucht man weder FZF, noch Sprachkenntnisse.
Genau so sah ich das auch! Aufgrund der Freizügigkeit darf der Partner eines EU-Bürgers sofort mit Visum mitreisen.
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