Meine Frau möchte demnächst nach Russland fliegen. Unser Baby ist in ihrem Reisepass eingetragen, hat also neben der deutschen auch die russische Staatsbürgerschaft. Meine Frau hat nur die russische Staatsbürgerschaft und einen Aufenthaltstitel für Deutschland.
Berechtigt sie der Aufenthaltstitel dazu unser Kind wieder mit nach Deutschland zu nehmen oder braucht sie dann für das Kind einen Extrareisepass (den hat sie nämlich nicht beantragt...).
Visum/Reisepass für Baby?
- Packerowski
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Re: Visum/Reisepass für Baby?
Deutsche Kinder brauchen zur Ausreise aus und zur Rückkehr nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass.
Re: Visum/Reisepass für Baby?
Hi.
Wenn ich das System richtig verstehe solltest du einen deutschen Reisepass für dein Kind beantragen.
Denn dann ist die Rückreise nach Deutschland am einfachsten. Dann zeigst du bei der Grenzkontrolle einfach den Deutschen Reisepass und das Kind darf in sein Heimatland einreisen. Deine Frau hat ja in Ihrem Russischen Reisepass ein Visum.
Sonst müsste am Ende dein "Russisches" Kind noch ein Visum für Deutschland beantragen.
Ich würd mich aber noch wegen einer notariell Beglaubigung umhören, wenn deine Frau ohne dich reist.
Schöne Grüße
Michel
Wenn ich das System richtig verstehe solltest du einen deutschen Reisepass für dein Kind beantragen.
Denn dann ist die Rückreise nach Deutschland am einfachsten. Dann zeigst du bei der Grenzkontrolle einfach den Deutschen Reisepass und das Kind darf in sein Heimatland einreisen. Deine Frau hat ja in Ihrem Russischen Reisepass ein Visum.
Sonst müsste am Ende dein "Russisches" Kind noch ein Visum für Deutschland beantragen.
Ich würd mich aber noch wegen einer notariell Beglaubigung umhören, wenn deine Frau ohne dich reist.
Schöne Grüße
Michel
- Zejtnot
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Re: Visum/Reisepass für Baby?
Achtung, dies geht nicht! Für die Deutschen ist das Kind eines Deutschen immer deutscher Staatsbürger, egal ob Pass vorhanden oder nicht. Und deutsche Staatsbürger können keine deutschen Visa bekommen - deswegen muss (!) ein deutscher Kinderpass beantragt werden.dsn27 hat geschrieben:Sonst müsste am Ende dein "Russisches" Kind noch ein Visum für Deutschland beantragen.![]()
Aber keine Sorge, das geht ganz fix und ist auch nicht teuer!
In der Praxis wurde die zwar nie abgefragt, wenn meine Frau (mit anderem Familiennamen) mit unserem Kind alleine aus Deutschland abgereist ist. Da uns die Bundespolizei vom Frankfurter Flughafen aber die Mitführung eines solchen Schreibens empfohlen hat, haben wir sicherheitshalber eins angefertigt. Ging auch ganz fix.Ich würd mich aber noch wegen einer notariell Beglaubigung umhören, wenn deine Frau ohne dich reist.

