Namensänderung

Das Politische Forum ist nur für "Debattanten" und Gäste sichtbar. Wer mitdiskutieren möchte, der muss sich der Gruppe der Debattanten anschließen. Eine Mitgliedschaft kann per PN an die Administratoren beantragt werden.
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14555
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Namensänderung

Beitrag von Norbert »

Xenia hat geschrieben::( Bin echt verzweifelt, also kann ich es wirklich vergessen?
Dafür sehe ich auch keinen Grund. Es steht dort nur das, was auch schon Manuchka geschrieben hat - nur noch einmal von amtlicher Seite: Im Rahmen der Einwanderungsgesetze ist keine Rückänderung möglich. ABER der Weg einer normalen, wenn auch teuren, Namensänderung steht Dir offen. Nur weil man Dich im Standesamt einmal abgewiesen hat, sollte dies kein Hindernis sein!

Warte mal auf die Antwort von Manuchka, die kann uns dann sicher verraten, wie der normale Weg hier ist. Wie schon gesagt, andere Leute lassen sich vom Mann zur Frau machen - da wird man ja wohl aus einer falschen Christine eine echte Xenia hinbekommen!
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Namensänderung

Beitrag von manuchka »

Sorry, dass ich mich noch nicht gemeldet habe, und bitte noch ein wenig Geduld, spätestens am WE schreib ich, was ich rausfinden konnte.
Du erntest, was du säst.
Magdeburg-Moskva
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1612
Registriert: 30 Aug 2004, 00:30

Re: Namensänderung

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Also, ich würde nicht gleich zum Arzt rennen. Schließlich ist es, wenn Xenia mal eine Altersvorsorge-Versicherung abschließen will, ausgesprochen ungünstig, wenn in ihrer Krankenakte Psychiater/Psychologe steht.

Ich würde mich nochmal an das Standesamt wenden. Wenn die dir doof kommen, das haben leider manche Standesbeamten so an sich, dann würde ich bei der Standesamtsaufsicht (Bezirksregierung, Regierungspräsidium) vorstellig werden und dabei auch auf das ablehnende Verhalten des Standesbeamten vor Ort hinweisen, oder bei einer der beiden Behörden einen schriftlichen Antrag stellen, aber erstmal ohne ärztliche Gutachten.

Die Standesamtsaufsicht bearbeitet häufiger recht schwierige Fälle, z. B. dürfte dort der Wunsch nach einer nachträglichen Namensänderung bei den vom Namen her zwangseingedeutschten Russlanddeutschen nicht so selten vorkommen, in einem kleinen Standesamt aber seltener. Beim Standesamt solltest du deine Beweggründe, insbesondere die fehlende Freiwilligkeit deinerseits und Überforderung / unüberlegte, eilige Handlung der Eltern bei der Namenserklärung, sowie, dass du dich mit Christine nicht identifizieren kannst, weil mit zwölf Jahren deine Persönlichkeit schon auf Xenia ausgerichtet war, schildern. Anwalt ist erstmal m. E. nicht erforderlich.

Oftmals fühlten sich die Russlanddeutschen, wenn sie in Friedland ankamen, unter Druck gesetzt, jetzt schnell aus allen Wladimirs Waldemare zu machen. Insbesondere bei den "Ureinwohnern" Deutschlands stößt das auf wenig Verständnis. Denn heute ist "ein Waldemar" in vielen Fällen das Sinnbild für einen Russlanddeutschen. Ich möchte dir aber nahelegen, nicht deine Eltern zu beschuldigen, denn sie waren vermuntlich mit der Situation der Ankunft in Deutschland (nachdem ihnen die Brester Zöllner noch 20 - 50 EUR gelassen haben) und allem, was da auf sie zukam, überfordert.

Um die Bearbeitungsgebühren wirst du wohl nicht umhinkommen.
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14555
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Namensänderung

Beitrag von Norbert »

Danke M-M für die Ansätze! Ich sehe es genauso!
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Namensänderung

Beitrag von manuchka »

Was ich bisher rausgefunden habe, ist leider recht duerftig. Es gibt nur eine Verwaltungsvorschrift, die fuer die Aenderung von Familiennamen gilt und analog fuer Vornamen angewendet wird. Ja, man muss definitiv einen wichtigen Grund angeben, denn eine Namensgebung ist ja nicht wie ein Klamottenkauf - volles Umtauschrecht bei Nichtgefallen. Aber ein psych. Gutachten wuerde ich erst bringen, wenn es ausdruecklich verlangt ist. Der Tipp, den ich bekommen habe, ist der, dass man nicht mal eben nur sich erkundigen geht, denn da wird man gern abgewimmelt, sondern man stellt direkt einen Antrag auf Namensaenderung. Formulare dafuer findet man im Internet, sonst ggf. auf dem zustaendigen Standesamt. Ich wuerde da auch gar nicht mit Fachbegriffen um mich werfen, sondern die Situation so schildern, wie Xenia das hier getan hat:
- Sachbearbeiterin hat im Auffanglager zur Namensaenderung geraten, Eltern haben eingeschuechtert von der ganzen Situation zugestimmt, Kind wurde womoeglich gar nicht gefragt
- Notwendigkeit bestand nicht, da Ksenia|Xenia ja kein absolut unaussprechlicher Name ist
- Auswirkungen> man fuehlt sich fremd, nicht angesprochen und hat auch nach so langer Zeit keinen Bezug zu diesem Namen entwickeln koennen, so wie Xenia es hier beschrieben hat
- Antrag: entweder Rueckgaengigmachung der Namensaenderung nach dem Aussiedlerparagraphen oder (das geht auch) Hinzufuegung eines 2. Vornamens (Xenia) zum bestehenden Vornamen Christine - Xenia kann dann als Rufname gefuehrt werden und steht auch im Pass.

Bei einer blossen Auskunft koennen die SB viel erzaehlen, einen Antrag muessen sie mit Begruendung und Rechtsbehelfsbelehrung ablehnen, und gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen. Gegen den Widerspruchsbescheid kann man ggf. klagen.
Du erntest, was du säst.
Benutzeravatar
Saboteur
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 3456
Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Namensänderung

Beitrag von Saboteur »

ja, genau...!
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Xenia
Grünschnabel
Beiträge: 15
Registriert: 20 Sep 2011, 12:30

Re: Namensänderung

Beitrag von Xenia »

manuchka hat geschrieben: - Antrag: entweder Rueckgaengigmachung der Namensaenderung nach dem Aussiedlerparagraphen oder (das geht auch) Hinzufuegung eines 2. Vornamens (Xenia) zum bestehenden Vornamen Christine - Xenia kann dann als Rufname gefuehrt werden und steht auch im Pass.
Vielen Dank für eure Mühe!! Also einfach sich das Formular für die Vornamensänderung holen und ausfüllen und dort dann abgeben bzw. hinschicken? Eine Klage bei der Ablehnung wäre dann mit erheblichen Kosten verbunden, ist es richtig?
Was ich noch gelesen habe, ist dass, einige wohl nach England fuhren, haben sich dort ihren Vornamen ändern lassen, weil es da anscheinend ohne Probleme geht und wieder zurück nach Deutschland. Habt ihr sowas schon gehört?

Gruß
Xenia
Grünschnabel
Beiträge: 15
Registriert: 20 Sep 2011, 12:30

Re: Namensänderung

Beitrag von Xenia »

Achso wegen einem Zweitnamen habe ich auch mal diesen Anwalt gefragt und entweder wollte er nicht mehr nachforschen oder wusste es gleich, die Antwort lautete wie solls sein, geht nicht... [gaehn]
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14555
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Namensänderung

Beitrag von Norbert »

Xenia, schriftlichen Antrag stellen mit der oben von Manuchka genannten Begründung. Ich sehe eine hohe Chance, dass es dann schon ordentlich bearbeitet wird. Über eine Klage würde ich Moment noch nicht nachdenken, mach doch erst einmal den ersten Schritt!
Benutzeravatar
arghmage
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1396
Registriert: 24 Aug 2010, 16:15

Re: Namensänderung

Beitrag von arghmage »

Xenia hat geschrieben: Was ich noch gelesen habe, ist dass, einige wohl nach England fuhren, haben sich dort ihren Vornamen ändern lassen, weil es da anscheinend ohne Probleme geht und wieder zurück nach Deutschland. Habt ihr sowas schon gehört?

Gruß
Dann hättest du einen anderen Namen, der nur in England "gültig" wäre, bringt also für Deutschland nix.
http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrech ... amensrecht
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1136351517

Als Deutsche unterliegst du dem deutschen Namensrecht (Art.10 (1) EGBGB in Verbindung mit Art. 5(1) EGBGB)
Antworten

Zurück zu „Politisches Forum“