Sibirier hat geschrieben:Nach russischem Gesetz ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt! Nur unsere Parlamentarier denken nicht daran, in Deutschland das Gesetz zu ändern!
Ich als Deutscher kann hier in Russland die russische Staatsbürgerschaft erhalten. Wenn jedoch das die deutschen Amtsstuben erfahren, bin ich meinen deutschen Pass los!
Hierzu eine Präzisierung bzgl. der Gesetzeslage:
für den Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit muß in den meisten Fällen die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden.
Von dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann man sich eine Ausnahmegenehmigung erteilen lassen.
Über die Praxis kann ich leider keine Auskunft geben.
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erachte ich als antiquiert. M.E. wird es jedoch in Deutschland aus div. Gründen auf absehbare Zeit zu keinen wesentlichen Reformen kommen, weder in diesem, noch einem anderen Bereich (aber die Diskussion gab es ja schon mal ...) :(