Das sollte kein Problem sein. Nur bei einem Visum gibt es den Zusatz, dass man damit nicht heiraten darf. Bei einer AE gibt es diese Beschränkung nicht. Zumal ja auch ohne eine Hochzeit der Grund für eine weitere AE weiterhin bestehen bliebe...Stone hat geschrieben:Angenommen wir heiraten doch noch vor der Geburt, dann würde sich ja an dem beantragten Aufenthaltszweck nichts ändern........ konnten wir ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen das wir vor der Geburt heiraten wollen. ;-) Der Einreisezweck zur Geburt bleibt ja trotzdem bestehen.......sehe ich das falsch?
Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Kind
Moderator: Dietrich
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Man darf auch mit einem normalen Visum heiraten (so denn die Voraussetzungen erfüllt sind), warum sollte das verboten sein? Es gibt doch genügend Paare, die mit normalem Schengenvisum heiraten, könnte dann nur hinterher Probleme mit dem Aufenthaltstitel geben, dann müßte der ausländische Partner ausreisen und nochmal ein FZF-Visum beantragen.Dietrich hat geschrieben:Das sollte kein Problem sein. Nur bei einem Visum gibt es den Zusatz, dass man damit nicht heiraten darf. Bei einer AE gibt es diese Beschränkung nicht. Zumal ja auch ohne eine Hochzeit der Grund für eine weitere AE weiterhin bestehen bliebe...
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
DAS meinte ich mit "darf".arghmage hat geschrieben: könnte dann nur hinterher Probleme mit dem Aufenthaltstitel geben, dann müßte der ausländische Partner ausreisen und nochmal ein FZF-Visum beantragen.
Immerhin steht es teilweise wohl auch auf dem Visum drauf: "nicht zur Eheschließung"
Aber ob "darf" oder "nicht darf" ist in diesem Fall so und so egal....
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Ah gut, hab ich noch nie gesehen. Anscheinend steht das ja, im Gegensatz zur Erwerbstätigkeit, nicht immer auf dem Visum.
Bei info4alien steht das Thema auch im FAQ:
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#12
Bei info4alien steht das Thema auch im FAQ:
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#12
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Ist scheinbar relativ neu, wir mussten sogar eine Erklärung unterschreiben, dass wir das Visum nicht dafür benutzen werden, in DE Wohnsitz zu nehmen (und damit das FZF-Verfahren zu umgehen).
Du erntest, was du säst.
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
So neu ist das oben abgebioldete Visum aber nicht, aber seis drum.
Bei uns hat der Standesbeamte das Visum nicht geprüft, da wäre dieser Zusatz im Visum dann trotzdem "sinnlos" gewesen.
Bei der Hanse Merkur steht allerdings in den Versicherungsbedingungen (falls das die korrekten VB sind)
Es kommt aber auch immer auf den Betrag an. Wir hatten eine kleinere Rechnung, da wurde nicht viel Aufhebens gemacht und der Betrag erstattet, obwohl es schon nach der Heirat war und die Versicherung nicht hätte leisten müssen, weil es ja kein vorübergehender Aufenthalt mehr war.
Bei uns hat der Standesbeamte das Visum nicht geprüft, da wäre dieser Zusatz im Visum dann trotzdem "sinnlos" gewesen.
Ah gut, dann paßt es jaStone hat geschrieben:Ok, zum Thema Krankenversicherung habe ich gestern mal vorsichtshalber eine Reisekrankenversicherung (Hanse Merkur Visa90) abgeschlossen und heute die Versicherungspolice erhalten. Das Visum zur FZF ist ja eh nur drei Monate gültig und liegt vor dem Entbindungstermin -->hier ist dann also nur die Schwangerschaftsuntersuchung notwendig und in der Versicherungspolice auch mit enthalten.
Bei der Hanse Merkur steht allerdings in den Versicherungsbedingungen (falls das die korrekten VB sind)
Für mich würden darunter Schwangerschaftsuntersuchungen fallen.Als Versicherungsfall gelten auch
a) Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung
wegen Schwangerschaft, sofern die Schwangerschaft nicht
bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes bestanden
hat
Keine Leistungspflicht besteht:
a) für die Behandlungen im Ausland, die der alleinige oder
einer der Gründe für den Antritt der Reise waren und für
die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand,
dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise
stattfinden mussten,
Es kommt aber auch immer auf den Betrag an. Wir hatten eine kleinere Rechnung, da wurde nicht viel Aufhebens gemacht und der Betrag erstattet, obwohl es schon nach der Heirat war und die Versicherung nicht hätte leisten müssen, weil es ja kein vorübergehender Aufenthalt mehr war.
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Hallo zusammen,
wollte Euch auch mal kurz über den zwischenstand Informieren.
Gestern (10.11.) hat mein Schatz den Anruf aus dem Generalkonsulat erhalten, das Visum zur FZF ist abholbereit. Vom Antrag stellen bis zur Visumerteilung in 18 Arbeitstagen, also ich muss sagen, eine Super Leistung ....ich freu mich total.
Für die Krankenversicherung in Deutschland habe ich auch eine tolle Sache gefunden, ist sogar noch besser wie ein Basistarif in der PKV.
Ich habe bei meiner GKV angerufen und die Sachlage geschildert. Da sagte mir die nette Bearbeiterin, kein Problem, nach §5 SGB V ist eine Pflichtversicherung für Zuwanderer in der GKV möglich. Das "rundum-sorglos" Paket kostet gerade mal ca.140 € im Monat. Diese Versicherung soll ja nur ein paar Monate genutzt werden, bis die Familienversicherung greift. . Der Antrag für die Versicherung ist schon auf dem Weg zu mir, und wenn mein Schatz dann hier ist wird gleich alles dafür fertig gemacht (...dann bekommt sie eine Vorabzustimmung zum Beantragen der Aufenthaltserlaubnis).
...achja, und als mein Schatz noch wärend des Anrufes vom GK gefragt hatte, ob noch Dokumente nachzureichen sind (z.B. Reisekrankenversicherung).....klare Antwort....Nein, alles Ok....
Wir hatten auch im Antrag vorsichtshalber geschrieben, Einreise am 15.12. (da wir dachten, die Bearbeitung dauert länger). Nun sagte man ihr, am 15.11. kann sie das Visum abholen und ab dem 20.11. einreisen
MfG
Stone
wollte Euch auch mal kurz über den zwischenstand Informieren.
Gestern (10.11.) hat mein Schatz den Anruf aus dem Generalkonsulat erhalten, das Visum zur FZF ist abholbereit. Vom Antrag stellen bis zur Visumerteilung in 18 Arbeitstagen, also ich muss sagen, eine Super Leistung ....ich freu mich total.
Für die Krankenversicherung in Deutschland habe ich auch eine tolle Sache gefunden, ist sogar noch besser wie ein Basistarif in der PKV.
Ich habe bei meiner GKV angerufen und die Sachlage geschildert. Da sagte mir die nette Bearbeiterin, kein Problem, nach §5 SGB V ist eine Pflichtversicherung für Zuwanderer in der GKV möglich. Das "rundum-sorglos" Paket kostet gerade mal ca.140 € im Monat. Diese Versicherung soll ja nur ein paar Monate genutzt werden, bis die Familienversicherung greift. . Der Antrag für die Versicherung ist schon auf dem Weg zu mir, und wenn mein Schatz dann hier ist wird gleich alles dafür fertig gemacht (...dann bekommt sie eine Vorabzustimmung zum Beantragen der Aufenthaltserlaubnis).
...achja, und als mein Schatz noch wärend des Anrufes vom GK gefragt hatte, ob noch Dokumente nachzureichen sind (z.B. Reisekrankenversicherung).....klare Antwort....Nein, alles Ok....
Wir hatten auch im Antrag vorsichtshalber geschrieben, Einreise am 15.12. (da wir dachten, die Bearbeitung dauert länger). Nun sagte man ihr, am 15.11. kann sie das Visum abholen und ab dem 20.11. einreisen
MfG
Stone
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Für wen? Für das Kind? Ja. Aber für die Mutter?Stone hat geschrieben:Diese Versicherung soll ja nur ein paar Monate genutzt werden, bis die Familienversicherung greift.
Du erntest, was du säst.
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Für unseren Nachwuchs ist Familienversicherung bei mir klar. Und für meinen Schatz in naher Zukunft auch, da wir mit der Hochzeit ja nicht zulange warten wollen.......im Vordergrund steht halt erstmal die Geburt von unserem kleinen Wurm.
gleicher Fall, schleppender Fortgang.
Zunächst einmal Hallo und Gratulation! Es hat ja dann doch alles schnell und gut geklappt.
Wir sind in fast der gleichen Situation (Geburt Ende April), aber leider sind wir noch nicht so weit, da wir uns zu lange auf ein Visum zur Hochzeit versteift haben und nun praktisch nochmal von Anfang an die Familienzusammenführung 'zum ungeborenen Kind' betreiben.
Nun sind wir soweit, dass meine Traumfrau meiner Vaterschaftserklärung in Russland 'zustimmen' muß.
Da diese Beurkundung der Zustimmung im zuständigen Generalkonsulat durch eine Urkundsperson zur Zeit 'aus personellen Gründen' nicht durchgeführt werden kann, wurde wir auf die anderen deutschen Konsulate in Russland verwiesen.
Um unnötig weite Reisen für meine schon ziemlich dickbäuchige Braut möglichst zu vermeiden, interessiert uns im Moment die Möglichkeit, diese Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung durch die Mutter durch einen russischen Notar durchführen zu lassen -wie bei Euch.
Daher die Fragen:
- Warum seid Ihr überhaupt zum Notar gegangen? Uns wurde nur die Möglichkeit der Beurkundung in den Konsulaten genannt.
- Wie habt Ihr den Notar gewählt? Wie heißt das russische 'Zauberwort', mit dem man solch eine Zustimmung problemlos bekommen kann? Es war für mich schon schwierig, mich in D zum Vater zu erklären. Dieses ist nach der Gebührenordnung der Notare eigentlich kostenlos (+ Spesen), wodurch auffällig viele für den Rest des Jahres 'keine Zeit' mehr haben bzw. 'sowas grundsätzlich nicht' machen. Von unschönen Erlebnissen in Jugendamt und Amtsgericht werde ich berichten, wenn alles vorüber ist. Sprach dieser Notar zufällig Deutsch oder war eine Empfehlung des Konsulats?
- Hat sich der Notar gleich um die Apostille gekümmert? Wie lange dauerte die Apostillierung im Ministerium?
Ich danke schon mal im voraus; bald entscheidet sich, ob wir einen Notar vor Ort beauftragen, oder ob mein Glücksstern doch nach Moskau reisen muss. Ich nehmen an, bei dieser Zustimmungserklärung kann man sich nicht durch eine bevollmächtigte Tante vertreten lassen ?
LG
Michael aus B.
Wir sind in fast der gleichen Situation (Geburt Ende April), aber leider sind wir noch nicht so weit, da wir uns zu lange auf ein Visum zur Hochzeit versteift haben und nun praktisch nochmal von Anfang an die Familienzusammenführung 'zum ungeborenen Kind' betreiben.
Nun sind wir soweit, dass meine Traumfrau meiner Vaterschaftserklärung in Russland 'zustimmen' muß.
Da diese Beurkundung der Zustimmung im zuständigen Generalkonsulat durch eine Urkundsperson zur Zeit 'aus personellen Gründen' nicht durchgeführt werden kann, wurde wir auf die anderen deutschen Konsulate in Russland verwiesen.
Um unnötig weite Reisen für meine schon ziemlich dickbäuchige Braut möglichst zu vermeiden, interessiert uns im Moment die Möglichkeit, diese Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung durch die Mutter durch einen russischen Notar durchführen zu lassen -wie bei Euch.
Daher die Fragen:
- Warum seid Ihr überhaupt zum Notar gegangen? Uns wurde nur die Möglichkeit der Beurkundung in den Konsulaten genannt.
- Wie habt Ihr den Notar gewählt? Wie heißt das russische 'Zauberwort', mit dem man solch eine Zustimmung problemlos bekommen kann? Es war für mich schon schwierig, mich in D zum Vater zu erklären. Dieses ist nach der Gebührenordnung der Notare eigentlich kostenlos (+ Spesen), wodurch auffällig viele für den Rest des Jahres 'keine Zeit' mehr haben bzw. 'sowas grundsätzlich nicht' machen. Von unschönen Erlebnissen in Jugendamt und Amtsgericht werde ich berichten, wenn alles vorüber ist. Sprach dieser Notar zufällig Deutsch oder war eine Empfehlung des Konsulats?
- Hat sich der Notar gleich um die Apostille gekümmert? Wie lange dauerte die Apostillierung im Ministerium?
Ich danke schon mal im voraus; bald entscheidet sich, ob wir einen Notar vor Ort beauftragen, oder ob mein Glücksstern doch nach Moskau reisen muss. Ich nehmen an, bei dieser Zustimmungserklärung kann man sich nicht durch eine bevollmächtigte Tante vertreten lassen ?
LG
Michael aus B.