Okay, bei einer Außenstelleneröffnung ist das natürlich klar. Mein Ratschlag war eher für den Fall gedacht, wenn man sich einfach allein in seinem "Gewerk" selbsständig macht. Ich selber kenne die Konstellation bei Patznjeschniki nicht.manuchka hat geschrieben:Bella, wenn eine dt. Firma als Gesellschafter drinsteckt, dann wollen die nicht, dass die Frau von irgendwem da eine OOO gründet.
Moment. Wenn eine andere Person die OOO eröffnet, muss ich mir, als Angestellter in der OOO, NICHT in DE die Hacken nach irgendwelchen Beglaubigungen und Apostillen wundlaufen, richtig? Ich hab meinen Handwerksmeister und meinen Gesellenbrief mitgebracht, vielleicht noch ein paar Seminar-Diplome, fertig.manuchka hat geschrieben: und selbst wenn, braucht man die Unterlagen trotzdem
Aber BTT:
Braucht man den denn zum Eröffnen einer OOO?patznjeschniki hat geschrieben:Diplom (universitärer Abschluss)