FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Für die ehemaligen Sowjetrepubliken gilt eine Vereinfachung - deren Bürger können, wenn ich mich recht entsinne, direkt mit der RWP arbeiten. Kann auch sein, dass irgendwelche Quoten nicht galten oder so - es war in jedem Fall viel einfacher, als "für uns". Damit ist klar, warum bei denen die Bürokratie in der Tat einfacher zu klären ist.
asgardcrew hat geschrieben:Das zu beantragen (vorausgesetzt man hatt einen Gesellenschein) ist ja nun überhaupt kein Problem, kostet so um die 2500 Rubel und wäre für ein Jahr gültig
"Überhaupt kein Problem" ist schon relativ. Wenn man viel Geduld hat, ist das wirklich kein Problem. Aber in Novosibirsk sind es geschätzt 100 Blatt Papier, sechs bis acht Behördengänge und vier bis sechs Monate Bearbeitungszeit. Falls gerade Quoten frei sind. Wenn nicht, kommen noch bis zu zwölf Monate Wartezeit dazu.
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asgardcrew
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

was ja in keinem Verhältniss steht, das für eine Arbeitserlaubniss die ein Jahr gültig ist? Soll hier nach Aussage in ein paar Tagen erledigt sein!

Denn wenn ich solange warten muss kann ich auch noch ein halbes Jahr länger warten und rechtzeitig die VID beantragen, das hatt sich das gerenne eh erledigt!
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Mit "in ein paar Tagen" ist vielleicht die Arbeitserlaubnis für Spezialisten gemeint, welche aber mindestens 2.000.000 Rubel pro Jahr verdienen müssen. Sicher erreichen das die meisten Ausländer, aber eben doch nicht alle und vor allem nicht Jungunternehmer oder Berufsanfänger.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

was dann , wenn es wirklich solange dauert, ja eh eine Farce ist, vorausgesetzt ich bekomme die erst nach einem Jahr, und beantrage die VID im angegebenen Zeitraum, dann brauch ich die nur für ein halbes Jahr und danach eh nicht mehr,

da ergibt sich mir gerade der Sinn nicht, außer mann will die VID nicht

wodurch sich aber wiederum das Problem mit den Einkünften für das Jahr mir RWP ergibt, und nicht jeder kann schnell mal circa 16.000 € aufs Konto packen um von den Zinsen zu leben!

Ein Teufelskreis!

Aber wer weiß, könnte sich in nächster Zeit ja auch was ändern,(oder hatt vielleicht schon), jetzt bekommt man mit der RWP ja auch ein Dreijahresvisum ausgestellt, war vorher ja glaub ich auch nicht so, oder?
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Mit RWP braucht man ja sowieso als Deutscher kein Visum mehr (auch wenn das die lokalen OWIR oft nicht wussten). Insofern ist das Visum keine Erleichterung. (Für Schweizer und Österreicher, die kein Erleichterungsabkommen haben und mit RWP nicht vom dem Visum befreit sind, ist es natürlich prima!)

Eine Erleichterung bei den Arbeitsgenehmigungen erwarte ich nicht, es wird eher komplexer! Das angekündigte Punkt-Modell klingt erst einmal nicht so schlecht, aber ich bin über die Jahre leider etwas pessimistisch mit "Erleichterungen" geworden.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

Norbert hat geschrieben:Mit RWP braucht man ja sowieso als Deutscher kein Visum mehr (auch wenn das die lokalen OWIR oft nicht wussten).
Deswegen hatte mich die oben stehende Anmerkung auch ein wenig verwundert. Ich hab Ab RvP keine Visa mehr benötigt.....weder für Ausreise, noch für Einreise :).

Gruß
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

Norbert hat geschrieben:Mit RWP braucht man ja sowieso als Deutscher kein Visum mehr (auch wenn das die lokalen OWIR oft nicht wussten)
dann ist das aber jetzt anders, mir Erhalt des Visas bekommst/brauchst du jetzt ein Dreijahresvisa,da angeblich Gesetzänderung so bei mir,
RWP Stempel bekommen am (laut Stempel) 16.03.2010, Ausage : bei Erhalt des Visas Aufklärung über die Pflichten die zu Erfüllen sind mit RWP
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Nein, das Visa-Erleichterungsabkommen ist definitiv nicht einseitig von Russland gekündigt worden. Und dort steht eindeutig: Deutsche mit vorläufiger oder dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung sind vom Visum befreit!

Die können Dir natürlich gern x Visa in den Pass kleben, wenn sie ihre eigenen Gesetze nicht kennen - Du brauchst diese aber als Deutscher nicht! (Mir wollten sie das 2006 auch einreden - ich habe denen das Abkommen gezeigt und sie waren ganz erstaunt. Die Geschichte hat sich im Forum inzwischen mehrfach wiederholt!)
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

hmm, na wenn sie ihre eigenen Gesetze nicht kennen aber von einer Gesetzesänderung von Anfang des Jahres sprechen?

Ich frag da lieber noch mal nach,und zeig denen mal das Abkommen, welches übrigens nicht Unterschrieben ist, also so auch selbstverfasst sein könnte! Gibt es das irgendwo mit Unterschrift und Stempel zum Downloaden?

zur Not ist das auch kein Beinbruch, 4 Passfotos, Kopie vom Pass,von der Migrationskarte und von der RWP , mehr wollen sie nicht für ein Dreijahresvisa,

hätt ich das so doch schon vorher bekommen! :)
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

asgardcrew hat geschrieben:Gibt es das irgendwo mit Unterschrift und Stempel zum Downloaden?
Ha, schon fast ein richtiger Russe :lol: ;). Ich find die "Gesetzesänderung" aber auch merkwürdig. Aber gut, wenns nix kostet, außer ein bisschen Zeit :)
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