Visum für Sprachkurs und Besuchervisum im Anschluss

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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lausi
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Re: schengener abkommen

Beitrag von lausi »

alexander000 hat geschrieben: ...
Sind euch Schwierigkeiten bei der Erteilung der beiden Visa bekannt und wie ist das Verfahren bei dem Übergang zwischen dem Zeitraum des Sprachvisum und Besuchsvisum ?
...
Ungeachtet des fast 8-jährigen Schlafens dieses Threads kopiere ich Dir mal einen Beitrag aus einem anderen Forum zu dem Thema hierher.
Danke, Dietmar...

Du weisst aber schon, dass die Latte bei der Erteilung von Sprachvisa recht hoch hängt, oder? Zunächst habe ich Dir mal ein paar Infos hier reinkopiert:
Der Aufenthalt zum Sprachkurs richtet sich nach § 16 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz. Voraussetzung dafür ist ein Deutschintensivkurs mit mindestens 20 Stunden pro Woche.
Bei der Beantragung eines Visums für den Besuch eines Sprachkurses müssen in der Regel folgende Bedingungen erfüllt / Unterlagen vorgelegt werden:
• einen gültigen Reisepass
• zwei vollständig in Deutsch ausgefüllte Antragsformulare
• zwei Passbilder
• die Bestätigung einer deutschen Sprachschule über die Anmeldung zu einem Sprachkurs, der mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen muss
• eine Bestätigung, dass der Unterhalt während des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit ausreichenden Mitteln abgesichert ist. Ausreichende Mittel stehen dann zur Verfügung, wenn sie dem BAföG-Förderungshöchstsatz entsprechen. Daraus ergibt es sich ein monatlicher Förderungshöchstsatz von 585 €. Bei Nachweis einer Unterkunft, deren Miet- und Nebenkosten den Betrag von 133 € unterschreiten, vermindert sich der geforderte Betrag um 64 €. Dies kann erfolgen durch
- die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern oder
- eine Verpflichtung gemäß § 68 oder
- die Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf
• Nachweis über eine Krankenversicherung für den Zeitraum des Kursaufenthaltes
• einen Nachweis über ausreichenden Wohnraum
Alle Unterlagen müssen bei der Antragstellung vollständig sein.
Ein Visum wird zunächst für 3 Monate erteilt (durch die Botschaft - als Visum) und kann dann in der Regel für weitere 9 Monate verlängert werden (durch die ABH - als Aufenthaltserlaubnis).
Die Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses kann für maximal 12 Monate erteilt werden.

Zitat:
Ist es sinnvoll ein Sprachvisum gleich für ein Jahr zu beantragen? Ich denke schon. Es kommt allerdings auch darauf an, welche Kenntnisstufe erreicht werden soll, welchem Zweck die Kenntnisse dienen. Nähere Informationen dazu kannst du bei Deutsche Kultur International und Goethe Institut finden.

Zitat:
Gilt das Visum dann nur für Deutschland oder auch für die Schengenstaaten? Da es sich um eine Aufenthaltserlaubnis handelt, ist diese auch für die Schengenstaaten gültig."

Desweiteren muss meines Wissens nach der Kurs nachweislich voll bezahlt sein.

Und das Beste zum Schluss:
Ich wette eine Kiste Bier gegen eine Flasche Selleriesaft, dass die Botschaft den Visa-Antrag ablehnen wird, weil die Rückkehrbereitschaft nicht nachgewiesen werden kann.....!
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
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Zejtnot
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Re: Visum für Sprachkurs und Besuchervisum im Anschluss

Beitrag von Zejtnot »

Soweit ich weiß, ist ein direkter Übergang von Sprach- zu Besuchsvisum ohne Ausreise nicht möglich. Für diese Theorie spricht vor allem, dass nicht gleichzeitig zwei gültige Schengen-Visa im Pass sein können. Insofern sehe ich nur die Möglichkeit, das Sprachvisum sofort für die ganze Länge zu beantragen, und dies in einem Begleitschreiben zu erläutern.

Die Gefahr, dass das Sprachvisum abgelehnt wird, ist natürlich vorhanden, aber ich halte es keineswegs für aussichtslos, wenn die Finanzierung steht und irgendein Nachweis für die Rückkehrwilligkeit (Studienplatz, Arbeitsplatz, sonstige Argumente für eine Rückkehr) vorliegt.
KirillLazarov
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Re: Visum für Sprachkurs und Besuchervisum im Anschluss

Beitrag von KirillLazarov »

Ich würde sagen, dass das Folgevisum im russischen Konsulat des Vertrauens während des Deutschlandaufenthalts angestrebt werden sollte. Klappt zumeist nahtlos ab Ablauf des Visums für den Sprachaufenthalt, da es zwei verschiedene Arten sind.

LG
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lausi
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Re: Visum für Sprachkurs und Besuchervisum im Anschluss

Beitrag von lausi »

KirillLazarov hat geschrieben:Ich würde sagen, dass das Folgevisum im russischen Konsulat des Vertrauens während des Deutschlandaufenthalts angestrebt werden sollte. Klappt zumeist nahtlos ab Ablauf des Visums für den Sprachaufenthalt, da es zwei verschiedene Arten sind.
LG
Das ist Blödsinn. Was hat das russische Konsulat mit einem Visum für Deutschland zu tun?
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