Hallo ihr lieben,
seit Mai 2011 bin ich wieder zurück in meiner Heimat, wir sind mit der Familie freiwillig ausgewandert (ich wurde von meinem Vater so zu gegen gezwungen).Da ich weder die Sprache beherrsche (Inguschisch) noch mit der Kultur hier klar komme habe ich bei der Integration große Probleme, deshalb ist auch der Wunsch wieder nach Deutschland zu fahren sehr groß.
Wir haben in D. 10 Jahre gelebt, ich habe den Realschulabschluss gemacht und besuchte zur Zeit unserer Ausreise ein Gymnasium. Dementsprechend habe ich laut § 37 AufenthG ein Recht auf Wiederkehr. Da ich 19 Jahre alt bin habe ich auch nicht so viel Zeit.
Jetzt habe ich nur ein Problem damit, was ich als nächstes machen soll, wo ich hingehen soll, mit wem ich mich beraten soll usw.
Ich hoffe, dass ich hier Rat bekomme!!!
Danke im Voraus.
Recht auf Wiederkehr
Re: Recht auf Wiederkehr
Hallo Gamer,
ich würde dich mit so einem speziellen Anliegen gleich an das Forum von www.info4alien.de verweisen, weil die Leute dort sich im Ausländerrecht besser auskennen als wir hier und dir besser sagen können, wo du dich hinwenden musst. Denk dran: es hilft , wenn du möglichst genaue Infos gibst. Wenn du dich aber auf § 37 AufenthG berufst, musst du auch das klären:
"2. sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder durch eine Unterhaltsverpflichtung gesichert ist, die ein Dritter für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat"
Viel Erfolg.
ich würde dich mit so einem speziellen Anliegen gleich an das Forum von www.info4alien.de verweisen, weil die Leute dort sich im Ausländerrecht besser auskennen als wir hier und dir besser sagen können, wo du dich hinwenden musst. Denk dran: es hilft , wenn du möglichst genaue Infos gibst. Wenn du dich aber auf § 37 AufenthG berufst, musst du auch das klären:
"2. sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder durch eine Unterhaltsverpflichtung gesichert ist, die ein Dritter für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat"
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Re: Recht auf Wiederkehr
Manus Tipp ist ja schon hilfreich, nur ein paar Fragen vorweg. Wo lebst du eigentlich genau und bist du noch deutscher Staatsbürger?
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Recht auf Wiederkehr
Ist der Fragesteller deutscher Staatsbürger, braucht er keinen Rückkehrer-Paragraphen, der das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis gewährt, sondern nur (s)einen deutschen Pass. So, wie ich das verstanden habe, ist die Familie 2001 oder so aus RUS nach DE gezogen, hat dann 10 Jahre da gelebt und ist 2011 wieder zurück nach RUS (vermutlich Inguschetien, der Sprache nach zu urteilen).
Aber genau deswegen (damit man nicht raten muss) schrieb ich oben, dass genaue Infos wichtig sind für die Beantwortung der Fragen.
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Re: Recht auf Wiederkehr
ja macht Sinn... ich hatte es zuerst anders verstanden... aber du hast warscheinlich recht. Naja, die Fragen sind ja trotzdem interessant 
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Re: Recht auf Wiederkehr
Es tut mir leid, dass ich mit den infos ungenau war 
Aber Manuchka hat alles richtig verstanden und auch gute tipps gegeben. Vielen Dank dafür!
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