Russische Justiz wird zur Inquisition?

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Axel Henrich
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Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Beitrag von Axel Henrich »

Cookie hat geschrieben:die frage ist doch an dieser Stelle warum die alten Anwälte ihr nicht gestatten haben zu sagen das diese vorher schon raus geworfen wurde?
Keine Ahnung, aber das Geruecht, dass Sie nicht dabei war, gibt es schon ne ganze Weile.
Cookie hat geschrieben:Und warum haben sich den die anderen beiden nicht entschuldigt?
Na weil Sie zu dem Dreck stehen, den Sie da abgelassen haben. Lies dir mal das komplette Interview mit ihrem Anwalt durch, was ich hier vor kurzem gepostet hatte, da geht er auch nochmal darauf ein.

Ist ja wie mit Chodorkowski jetzt erst wieder, bei Gnadengesuch, bzw. hier Entschuldigung wuerde die Sache nochmal wohlwollend geprueft ...

-ah-
Cookie

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Beitrag von Cookie »

Axel Henrich hat geschrieben:
Cookie hat geschrieben:die frage ist doch an dieser Stelle warum die alten Anwälte ihr nicht gestatten haben zu sagen das diese vorher schon raus geworfen wurde?
Keine Ahnung, aber das Geruecht, dass Sie nicht dabei war, gibt es schon ne ganze Weile.
Cookie hat geschrieben:Und warum haben sich den die anderen beiden nicht entschuldigt?
Na weil Sie zu dem Dreck stehen, den Sie da abgelassen haben. Lies dir mal das komplette Interview mit ihrem Anwalt durch, was ich hier vor kurzem gepostet hatte, da geht er auch nochmal darauf ein.

Ist ja wie mit Chodorkowski jetzt erst wieder, bei Gnadengesuch, bzw. hier Entschuldigung wuerde die Sache nochmal wohlwollend geprueft ...

-ah-
dien Antwort ist für beide fragen die selbe. Die Anwälte sind keine es sind Politiker und ihre Aufgabe war es ihre Klienten hinter gitter zu bringen
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Axel Henrich
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Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Beitrag von Axel Henrich »

Cookie hat geschrieben:die Antwort ist für beide fragen die selbe. Die Anwälte sind keine es sind Politiker und ihre Aufgabe war es ihre Klienten hinter gitter zu bringen
Schon klar, das ist der grosse Majorplan ..., aber was da genau lief, werden wir, wenn ueberhaupt, erst sehr viel spaeter erfahren. Von dem Bauernopfer bin ich allerdings auch ueberzeugt!

-ah-
Gunnar
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Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Beitrag von Gunnar »

@Dietrich: Nach deutschem Recht ist der Versuch eines Verbrechens (!) ebenso strafbar wie dessen Ausführung, kann aber (§23 Abs. 2 StGB) milder bestraft werden (muss aber nicht).
Der springende Punkt ist aber, dass Versuch überhaupt nur bei Verbrechen strafbar ist, nicht jedoch bei Vergehen. Ein Verbrechen ist nach der Legaldefinition in § 12 StGB eine Straftat, die im Mindestmaß nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden muss. Bei den hier einschlägigen Vorschriften der §§ 166, 167 StGB bliebe nach deutschem Recht der Versuch damit zwingend straflos, da das gesetzliche Strafmaß jeweils von 0 bis 3 Jahre geht.

Freilich käme eine Bestrafung wegen Beihilfe in Betracht!
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Dietrich
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Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Beitrag von Dietrich »

Axel Henrich hat geschrieben:Weiteres unchoenes Beispiel dafuer, wie verpeilt und aggressiv du inzwischen dieses Forum nutzt ... :roll:
Vlt. war dein "kurz und praegnant" einfach zu kurz ... Deswegen fragte ich ja: "Du meinst ...?"
Hattest du nur rumgezickt, oder habe ich deine Erklaerung zu Divide et impera nur ueberlesen?
Agressiv? Wo war ich mit dem Spruch agressiv?
Du hast mir doch sofort etwas unterstellt und mit dem Zusatz "Es wird nicht besser" deine Unterstellung auch gleich noch mit bewertet.
Eine normale Frage, was ich damit meine hätte ich dir u.U. sogar beantwortet. Du hast zwar mit "Du meinst..." wie eine normale Frage angefangen, musstest dann aber sofort (auf Basis deiner Annahme) meine angebliche Ansicht auch noch "bewerten".

Nein, das "Divide et impera" hatte ich nicht weiter "erklärt", sondern wollte es einfach erst mal so in den Raum stellen, da es meiner Meinung nach auf etliche Aspekte des jetzt geänderten Urteils ganz gut passt. Du stellst doch auch oft einfach irgendwelche Zitate in den Raum, ohne deine eigene Meinung dazu kundzutun. Dann solltest du mir das auch zustehen, dass ich mich nicht immer gleich seitenweise erkläre.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
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Dietrich
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Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Beitrag von Dietrich »

Gunnar hat geschrieben:@Dietrich: Nach deutschem Recht ist der Versuch eines Verbrechens (!) ebenso strafbar wie dessen Ausführung, kann aber (§23 Abs. 2 StGB) milder bestraft werden (muss aber nicht).
Der springende Punkt ist aber, dass Versuch überhaupt nur bei Verbrechen strafbar ist, nicht jedoch bei Vergehen. Ein Verbrechen ist nach der Legaldefinition in § 12 StGB eine Straftat, die im Mindestmaß nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden muss. Bei den hier einschlägigen Vorschriften der §§ 166, 167 StGB bliebe nach deutschem Recht der Versuch damit zwingend straflos, da das gesetzliche Strafmaß jeweils von 0 bis 3 Jahre geht.
Freilich käme eine Bestrafung wegen Beihilfe in Betracht!
Wie ist denn eine Verurteilung zu 2 Jahren Straflager und das gleiche Strafmaß nur auf Bewährung zu beruteilen? Ist das wirklich eine mildere Strafe in dem Sinne, dass jetzt plötzlich eine andere "Straftat" (oder auch Vergehen) zugrunde liegt?

Und wie sieht es bei dem "Versuch" in der Kirche zu hüpfen dann bezüglich des religiösen Hasses aus? Ist der dann noch gegeben? Ist das dann überhaupt noch "Rowdytum"? Weil die qualifizierenden Punkte dafür war ja einerseits das Tanzen auf dem Ambon, das Hochwerfen der Beine, die Verstörung der Gläubigen und die hasserfüllten Texte. Alles Dinge, die jetzt nicht mehr erfüllt werden. Bleibt also nur der Tatort, der nicht durchgeführten Tat. Reicht das?
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Nikolaus
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Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Beitrag von Nikolaus »

Eigentlich ist doch ueberhaupt nichts so Unerwartetes passiert:
- Samuzewitsch hat gemerkt, dass sie aufgrund der "besonderen" Taktik der drei Verteidiger in der 1. Instanz vielleicht um Strafmilderungsgruende gekommen ist und hat sich im letzten Moment eine "kluegere" Verteidigerin genommen.
- Diese hat die Belege dafuer gefunden und strafmindernd geltend gemacht, dass Samuzewitsch tatsaechlich zwar auch ueber die Absperrungen gesprungen ist und an der Tat in vollem Umfang teilzunehmen beabsichtigte, aber bereits beim Auspacken ihrer Gitarre von dem Wachpersonal behindert und hinausgefuehrt wurde. (Das wurde bisher sowohl von Samuzewitsch als auch ihren Verteidigern unterlassen, auch in der Kassationsbeschwerde. Warum auch immer.)
- Und das Gericht hat eben die nicht zu Ende gefuehrte Tat, wie es das russische Strafgesetzbuch ja ermoeglicht, als Milderungsgrund akzeptiert und entschieden, die Strafe auf Bewaehrung auszusetzen, mit allen moeglichen Auflagen.
So etwas passiert doch massenhaft, ob nun in Russland oder sonstwo ...
Es wurde damit natuerlich weder das Urteil der 1. Instanz geruegt, noch gar irgendwelche prinzipiellen Verfahrensfehler, wie Pippie auch schon sagte.
- Samuzewitsch ist damit ja nicht straffrei ausgegangen, obwohl ich persoenlich zweifle, dass diese Entscheidung das Gerechtigkeitsempfinden der meisten Russen befriedigt, die haetten wohl eher eine etwas kuerzere, aber sofort anzutretende Strafe gesehen, aber ...
- Aber die Zirkusauftritte unserer interessierten Politiker, Journalisten, ... werden natuerlich weitergehen. Es ist ja klar, dass als naechstes eine Beschwerde ueber die heutigen Entscheidungen beim Praesidium des Moskauer Stadtgerichtes eingereicht wird. Und dann gibt es ja ggf. auch noch das Oberste Gericht der RF... Und schliesslich bekommt dann auch noch der Europaeische Menschenrechtsgerichtshof seine Moeglichkeit, wenn nun nicht sogar noch einer der Verteidiger hier im Forum endlich mal mitliest und noch eine Strafrechtsnorm findet, die mit dem russischen Verfassungsrecht kollidiert, und entsprechend Verfassungsbeschwerde einreicht. Konkrete Verstoesse im Urteil der Ersten Instanz gegen Verfassungsbestimmungen wurden ja offenbar von den Verteidigern bisher nicht ausgemacht. Jedenfalls wurde wohl weder im Kassationsantrag noch heute muendlich waehrend der Verhandlung auch nur irgend etwas Aehnliches angefuehrt, wenn ich nicht etwas verschlafen haben sollte. :) )
- Der Herr Abgeordnete Volker Beck, ist wie so oft, natuerlich der Beste; man sollte wirklich die Pussies nach Deutschland holen, moeglichst noch vor den hiesigen naechsten Wahlen. Leider scheint der aber auch nicht hier im Forum mitzulesen, sonst haette er bemerkt, dass es noch wirksamer waere, den Pussies als Leuten mit besonderen Verdiensten fuer die freiheitlich-demokratische Ordnung der Bundesrepublik als besondere Wuerdigung die deutsche Staatsangehoerigkeit zu verleihen. Rechtlich ist das wohl durchaus moeglich. Wenn die Pussies dann noch ihre russische Staatsangehoerigkeit aufgaeben, dann haette unsere Botschaft viele Moeglichkeiten, sie besser zu unterstuetzen, z.B. durch Umverlegung in das besondere Lager in Mordowien fuer verurteilte Auslaender, durch die Verbesserung der Haftbedingungen und geeignete deutsche Aerzte, ...
Natuerlich muss man da rechtzeitig anfangen, die Buerokratie braucht sicherlich auch bei solchen verdienstvollen Persoenlichkeiten etwas Zeit ... :)
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Axel Henrich
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Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Beitrag von Axel Henrich »

Dietrich hat geschrieben:Nein, das "Divide et impera" hatte ich nicht weiter "erklärt", sondern wollte es einfach erst mal so in den Raum stellen ...
... und ich Dummerchen hatte dir doch tatsaechlich einen tieferen Sinn dahinter zugestanden ... Wie konnte ich nur ... :lol:

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Dietrich
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Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Beitrag von Dietrich »

pippie hat geschrieben:
Dietrich hat geschrieben: Die Frage ist also, würdest du einen Menschen wissentlich (auch wenn du nicht weißt, wer es ist) unschuldig wegsperren, um 99 Schuldige zu bestrafen.
Du also ja.Ich nicht.
Richtig erkannt.
Fändest du es auch dann noch in Ordnung, wenn DU der eine Unschuldige unter den 100 wärst und du deine Unschuld nur nicht beweisen kannst? Wärst du bereits deine Freiheit als Opfer dafür zu bringen?
Ich nicht. Ich würde darauf bestehen freigelassen zu werden, wenn Zweifel an meiner Schuld bestehen. Und auch wenn es sich wie in diesem - zugegebenermaßen konstruierten - Beispiel nur um einen Zweifel von 1% handeln würde.
pippie hat geschrieben:Du würdest es zulassen, dass weiter Menschen unschuldig sterben (wie bei der Flugverbotszone in Libyen), nur damit eine sehr kleine Minderheit nicht "ungerecht" behandelt wird.
Wie war das mit den nicht passenden Beispielen?
Also erstmal ist nicht sicher, dass die nicht verhafteten nochmal morden und zum Zweiten sterben in deinem Libyen-Beispiel in beiden Fällen Menschen. In einem Fall garantiert unschuldige und die sogar von den Mördern beabsichtigt. Im zweiten Fall Schuldige und womöglich (leider in der Realität meist nicht nur möglicherweise) Unschuldige. Letztere aber unabsichtlich. (Aber genug zu diesem unpassenden Beispiel).

Übrigens: Wenn dir dies für dieses theoretisch 99:1 Verhältnis eindeutig klar ist, dann wäre meine nächste Frage: Ab welchem Verhältnis würde die Sache dann für dich kippen? 49:1? 9:1? 1:1? 1:9? 1:99?
Würdest du also 100 Leute einsperren, wenn du weisst, das einer von denen ein Mörder ist? Kaum, oder? Aber 10 Leute für neun Mörder? Zwei Leute von denen einer ein Mörder ist?
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Gunnar
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Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Beitrag von Gunnar »

ich glaub die hier vereinzelt vertretenen Ideen von Präventivbestafung auch bei Restzweifeln (Thema 99:1) sind nicht ernstzunehmen. Selbstverständliche werden gerade diese Verfechter, wenn es sie plötzlich selbst träfe, kleinlaut nach ihrem Recht des "im Zweifel für den Angeklagte" verlangen. Sollen sie auch, ist auch ihr gutes Recht. Das ist ja das Besondere am Rechtsstaat, dass selbst die die dagegen sind, davon profitieren dürfen.

Dieses Prinzip kommt übrigens dem neutestamentlichen Gedanken der Nächstenliebe deutlich näher als das Niederknien vor irgendwelchen verwaschenen und ausgeblichenen Ikonenbildern.
Gesperrt

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