Registrierung beim Besitzer der Wohnung, der da nicht angeme

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Benutzeravatar
Sibirier
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 5784
Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast

Re: Registrierung beim Besitzer der Wohnung, der da nicht an

Beitrag von Sibirier »

ioffer007 hat geschrieben:
Sibirier hat geschrieben:wenn es schon für russ. Staatsbürger so schwierig gemacht wird.....
Der russische Staatsbürger kann überhaupt auf unserer Datsche registriert werden, weil wir so eine "offizielle Anschrift" (i.e. Die Straße und Hausnummer) haben.
Die Frage nun ist, ob russischer Resident bzw. Staatsbürger den Ausländer auf seinem Eigentum, in dem er nicht einwohnt, registrieren lassen könnte.
Nee, die "offizielle Anschrift" zählt nicht, es zählt als welches Bebauungsgebiet die Adresse ausgewiesen ist (die Dame vom Passportnij Stol teilte mir es noch mit, aber habe ich vergessen, wie es heißen müsste) und dann (bei Datscha) nur mit Gerichtsurteil....

Grundsätzlich kann ein Eigentümer, indem er nicht wohnt, Gäste registrieren, sonst dürften gar keine Vermietungen mit Ausländer usw. "offiziell" gemacht werden, was man ja auch möchte, damit z. B. bei Wohnungen die Kommunalabgaben bezahlt werden und die Miete in der Einkommensteuererklärung erklärt und versteuert wird....

@M-M: Dann bin ich ja beruhigt.... ;)
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“