FAQ: Gültigkeit des russischen Führerscheins in Deutschland

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Fucano

FAQ: Gültigkeit des russischen Führerscheins in Deutschland

Beitrag von Fucano »

Zunächst einmal, damit keine Missverständnisse oder Fehlinterpretationen aufkommen, es muss unterschieden werden zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis:

- Ein Führerschein ist ausschließlich nur der Lappen (oder die Plastikkarte) in dem drin steht, dass man ein Auto oder was auch immer fahren darf.
- Eine Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung, ein Fahrzeug (Auto, Motorrad, etc.) fahren zu dürfen.

Das eine hat mit dem anderen nicht direkt etwas zu tun: Hat man seinen Führerschein, also die Plastikkarte, zuhause liegen gelassen, fährt man ohne Führerschein, ABER mit Fahrerlaubnis. Kommt man in eine Polizeikontrolle gibt’s höchstens ein Knöllchen und keinen Punkt. Wurde einem dagegen die Fahrerlaubnis entzogen, dann nutzt es auch nichts, wenn man mit Führerschein (der Plastikkarte) unterwegs ist. Das ist dann (m.W.) eine Straftat und man bekommt 6 Punkte in Flensburg. Soweit zu den Unterschieden zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein. Das sind Feinheiten, die aber sehr wichtig werden können.

Grundsätzlich gilt, dass ein Ausländer in Deutschland nur maximal 6 Monate mit seinem ausländischen Führerschein fahren darf. Danach muss eine Fahrerlaubnis für Deutschland erworben werden (ihr seht: Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis). Diese Einschränkung gilt natürlich nur für Deutschland. Hat die Frau nach sechs Monaten noch keinen deutschen Führerschein gemacht, kann und darf sie natürlich weiterhin überall auf der Welt mit ihrem russischen Führerschein herum fahren. Nur hier nicht. Wenn man also vor hat mit dem Auto nach Italien, Österreich oder Spanien zu fahren: Kein Problem, dass sie überall dort fahren kann. Nur sollte der Fahrerwechsel außerhalb deutschen Bodens stattfinden, denn sonst ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis, und dann bekommt nicht nur sie gewaltig Ärger, sondern auch der Mann, der ihr das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat.

Grundsätzlich zählen keine Aufenthalte aufgrund Touristen- oder Besuchervisum, weil zum einen bei beiden ein Gesamtaufenthalt von mehr als 6 Monaten in einem 12-Monatszeitraum nicht möglich ist, und zum anderen hat man (allgemein) bei beiden Visumvarianten hier keinen Wohnsitz. Fristbeginn ist der Tag, an dem jemand hier einreist ist. Von da ab 6 Monate.

Zum Erlangen des deutschen Führerscheines:
Ein einfaches Umschreiben wie innerhalb der EU üblich ist nicht möglich. Es muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Allerdings werden weder in der Theorie, noch in der Praxis Pflichtstunden gefordert. Aus meiner persönlichen Erfahrung als früherer Sachverständiger beim TÜV würde ich trotzdem dringend empfehlen, dass sie ausgiebig theoretische und praktische Stunden in der Fahrschule besucht:

Theorie:
Die Fragen bei der Theorieprüfung sind in ihrem Aufbau für Nicht-Deutsche sehr unlogisch und können oft nicht nachvollzogen werden. Hinzu kommt, das sich ein Großteil der Fragen nicht direkt mit dem Straßenverkehr an sich befasst, sondern mit Umweltsachen etc. Womit wir mit dem Problem konfrontiert sind, dass die in Deutschland herrschende Logik bei Umweltschutzthemen von Ausländern oft nicht nachvollzogen werden kann. In Deutschland ist es z.B. aus Gründen des Umweltschutzes verboten, einen total vereisten Wagen im Winter im Stand warm laufen zu lassen, um ein weiteres Vereisen der Scheiben auch nach dem Eiskratzen zu vermeiden. Für Russen (aber z.B. auch für Amerikaner oder Kanadier) ist diese Vorschrift geradezu widersinnig, schließlich soll ein Vereisen der Scheiben schon mit Beginn der Fahrt möglichst ausgeschlossen sein. Das geht eben nur durch warmlaufen im Stand. Deshalb ist bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen der Besuch einer Fahrschule mit einem russisch sprechendem Fahrlehrer, der in der Lage ist diese Thematik verständlich rüber zu bringen, sehr zu empfehlen. Wo eine solche Fahrschule ist, erfährt man über den Fahrlehrerverband. Es gibt auch Lehrbücher und Prüfungsbögen auf russisch.

Praxis:
Wenn etwas im totalen Widerspruch zu deutschen Verhaltensweisen steht, dann sind es russische ”Fahrkünste”: Bei einem Zebrastreifen wird nicht angehalten, sondern es wird Gas gegeben und drauf gehalten. Spielende Kinder am Straßenrand sind kein Grund die Geschwindigkeit herab zu setzen. Sollte ein Kind auf die Straße laufen, ist es in Russland die Schuld des Kindes, weil ein Kind auf der Straße nichts zu suchen hat. Eine Straße ist in Russland ein rechtsfreier Raum, und alles, was von außerhalb aus was für Gründen auch immer auf die Straße gelangt, hat Pech und Schuld. Fairness im Straßenverkehr ist in Russland ebenfalls ein Fremdwort. Auf die Vorfahrt zu verzichten, jemand anderen passieren zu lassen, Handzeichen geben, all das kennt man dort nicht. Ganz aus dem Häuschen gerät ein Russe wenn er sieht, wie man sich hier mittels Handzeichen oder kurzem Aufblinken bedankt. Er wertet das als Schwäche. Bringt mir jetzt bitte keine zwei Dutzend Gegenbeispiele. Auch ich habe sogar einmal erlebt, dass ein Taxifahrer nachts an einem Zebrastreifen anhielt um jemanden rüber zu lassen. Hatte mein gesamtes Weltbild über den russischen Fahrstil erschüttert. Aber das sind Ausnahmen. Insofern ist hier ein etwas längeres Fahren als Beifahrer zu empfehlen, um sich an hiesige Fahrgewohnheiten zu gewöhnen.

Zur Prüfung:

Die Theorieprüfung kann auf russisch abgelegt werden, es muss nur mit Anmeldung zur Prüfung beantragt werden. Bei der praktischen Prüfung ist darauf zu achten, dass der Prüfling in der Lage ist, den Anweisungen des Prüfers folgen zu können. Er (sie) sollte also Sätze wie "Nächste Möglichkeit nach links abbiegen" verstehen können. Es ist dringend anzuraten, den Prüfer vor Antritt der Prüfungsfahrt auf mangelnde Sprachkenntnisse hinzuweisen und abzuklären, inwieweit der Fahrlehrer auf russisch Hinweise geben darf.

Zu den Unterlagen für das Straßenverkehrsamt. Es werden benötigt:

- Russischer (etc.) Führerschein im Original
- Übersetzung des russischen (etc.) Führerscheines von einem vereidigtem Übersetzer
- Erste Hilfe Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort)
- Passphoto
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Pass & Meldebescheinigung
- Sehtest

Je nach Stadt und Behörde und je nachdem, wie die Behörden einer Stadt innerhalb vernetzt sind, kann auf das eigene Besorgen der Meldebescheinigung und des Polizeilichem Führungszeugnis verzichtet werden. Mich verwundert allerdings, dass w.o. einmal geschrieben wurde, ein Erste-Hilfe-Kurs wäre nicht verlangt worden.

Internationaler Führerschein

Es wird oft gefragt, ob man denn nach den sechs Monaten mit einem Internationalen Führerschein hier fahren darf: Darf man nicht. Der Internationale Führerschein ist nämlich keine eigenständige Fahrerlaubnis, sondern nur ein international genormtes Begleitpapier zur nationalen Fahrerlaubnis. Er dient ausschließlich zur Übersetzung und Verständigung, um im Ausland Probleme zu vermeiden aufgrund der vielen unterschiedlichen Arten und Formen von Führerscheinen überall in der Welt. Deshalb gilt ein Internationaler Führerschein auch nur in Verbindung mit der jeweils nationalen Fahrerlaubnis.
Hinzu kommt auch, dass ein Internationaler Führerschein keine Gültigkeit hat in dem Land wo er ausgestellt wurde, und keine Gültigkeit in dem Land, wo man einen Wohnsitz hat. Das heißt in unserem Fall, er besitzt weder eine Gültigkeit für Russland, noch für Deutschland.

Dennoch ist es empfehlenswert, wenn die Frau beim Fahren während der ersten 6 Monate Aufenthalt hier zusätzlich zu ihrem russischen Führerschein noch einen Internationalen Führerschein hat, um bei Polizeikontrollen Verständigungsprobleme zu vermeiden. Neuere russische Führerscheine sind zweisprachig: auf Russisch und auf Französisch. Da die Klasseneinteilung für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisse fast identisch mit der in Deutschland ist (A für Motorräder, B für PKW, etc.), ist das bei zweisprachigen Führerscheinen kein Problem. Bei älteren, einsprachigen russischen Führerscheinen kann es jedoch bei Kontrollen zu Verständigungsproblemen kommen, weshalb ein Internationaler Führerschein sehr empfehlenswert ist. Ggf. hilft auch eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer.

Problemfall Abgabe ausländischer Führerschein:

Beantragt man eine Führerscheinprüfung indem man sich auf eine schon vorhandene ausländische Fahrerlaubnis bezieht (also Führerscheinprüfung ohne vorherige Pflichtstunden), verlangen die Straßenverkehrsämter vor Ausgabe des neuen deutschen Führerscheines die Abgabe des ausländischen Führerscheines. Sie berufen sich dabei auf ein entsprechendes EU-Abkommen. Nur, Russland ist kein Mitglieder der EU. Da ein Führerschein (siehe Begriffsbestimmung am Anfang des Kapitels) aber nicht Eigentum des Inhabers der Fahrerlaubnis ist, sondern Eigentum des die Fahrerlaubnis ausstellenden Staates, könnte der Einzuges eines ausländischen Dokumentes (Führerschein) durch unsere Straßenverkehrsämter sogar als Verstoß gegen internationales (russisches) Recht angesehen werden. Was aber auf den hiesigen Straßenverkehrsämtern nicht wirklich jemanden interessiert. Die Kiste mit der Abgabe des Führerscheines birgt aber ein anderes Risiko:

Für Russland gelten m.W. hinsichtlich Führerschein ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland: Wenn eine Russin noch einen Wohnsitz in Russland hat und dort mit einem deutschen Führerschein fährt, so ist das aus russischer Sicht ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Etwas anderes ist es natürlich, wenn anhand ihres Passes erkennbar ist, dass sie in Russland abgemeldet und bei der russischen Botschaft in Deutschland registriert ist. Hat sie aber noch einen Wohnsitz in Russland könnte es sein, dass sie streng genommen mit dem neuen deutschen Führerschein nur bis zur russischen Grenze fahren darf, danach aber nicht mehr. Umgekehrt darf ja auch hier ein deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in D nicht mit einem ausländischem Führerschein rumfahren. Ein Sonderfall ist natürlich, wenn die Frau nie in Russland eine Fahrerlaubnis erworben hat, und die deutsche Fahrerlaubnis ihre erste und einzige wäre. Keine Ahnung, wie die russische Miliz dann in so einem Fall bei einer Kontrolle reagiert.

Wie auch immer, bezogen auf die Abgabe des russischen Führerscheines beim deutschen Straßenverkehrsamt muss das nicht unbedingt bekümmern. Die Frau braucht nur in ihrem Heimatort bei der dortigen Behörde die Ausstellung eines neuen russischen Führerscheines beantragen. Eine deutsche Behörde mag zwar vielleicht in der Lage sein, einen ausländischen Führerschein einziehen zu können, sie kann aber keine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis annullieren. Und die hat die Frau ja noch immer, egal wo sich der Lappen befindet.

Gruß, Ralf
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wolk0815
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Re: FAQ: Gültigkeit des russischen Führerscheins in Deutschland

Beitrag von wolk0815 »

Hallo Ralf,erst einmal ein ´Klasse Zusammenfassung !!" Echt Druckreif (bzw perfekt für die FAQ) und auch ein Held der Woche wert .... beides ist ja schon gemacht ;)
Zu folgendem noch einen Frage:
Fucano hat geschrieben:Problemfall Abgabe ausländischer Führerschein:
Beantragt man eine Führerscheinprüfung indem man sich auf eine schon vorhandene ausländische Fahrerlaubnis bezieht (also Führerscheinprüfung ohne vorherige Pflichtstunden), verlangen die Straßenverkehrsämter vor Ausgabe des neuen deutschen Führerscheines die Abgabe des ausländischen Führerscheines.
Stimmt dann der Umkehrschluss, dass das oben genannte Prozedere der Abgabe des ausländischen Führerscheins entfallen würde/könnte, wenn man die Führerscheinprüfung in D in der Komplettversion - also erst nach dem Ablauf von 6 Monaten - macht ? Man müsste sich ja dann nicht mehr auf die russische Fahrerlaubnis beziehen und wäre quasi deutscher Führerscheinneuling.
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manuchka
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Re: FAQ: Gültigkeit des russischen Führerscheins in Deutschland

Beitrag von manuchka »

Als Führerscheinneuling musst du aber alle Pflichtstunden für Theorie und Praxis machen... und bezahlen. Dann ist es vielleicht doch günstiger, bei einem nächsten Besuch in RUS einfach die Ausstellung eines neuen russischen Führerscheins anstelle des alten, eingezogenen zu beantragen (wobei die Rennerei wegen der Med-Spravki ja doch ziemlich nervig ist...).
Du erntest, was du säst.
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wolk0815
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Re: FAQ: Gültigkeit des russischen Führerscheins in Deutschland

Beitrag von wolk0815 »

manuchka hat geschrieben:Als Führerscheinneuling musst du aber alle Pflichtstunden für Theorie und Praxis machen...
Ist klar. Es geht nur darum, wenn die 6 Monate sowieso schon verstrichen sind.
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Paulchen

Re: FAQ: Gültigkeit des russischen Führerscheins in Deutschland

Beitrag von Paulchen »

Hey Fucano, Spitzenbeitrag, Danke!!!

Das war ein Thema, mit dem ich mich schon immer mal beschäftigen wollte und nun sind alle Fragezeichen beseitigt. :idea:
Ich wußte vorallem nicht, dass man die Theorieprüfung auch in russischer Sprache machen kann. Vor der Theorie hatte meine Frau nämlich trotz richtig guter Deutschkenntnisse bisher doch immer etwas Respekt.
ttt
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Re: FAQ: Gültigkeit des russischen Führerscheins in Deutschland

Beitrag von ttt »

Super Beitrag. Ich habe nur eine Kritik aus der Genderecke, diesmal aber andersherum: Ließe sich "Frau" nicht durch "Person" ersetzen? Schließlich sollte es auch russische Männer geben, die nach Deutschland übersiedeln. Ich finde es jedenfalls komisch, dass der Text nicht für uns Männer gilt.
Gruß - Tobias
Fucano

Re: FAQ: Gültigkeit des russischen Führerscheins in Deutschland

Beitrag von Fucano »

wolk0815 hat geschrieben:Stimmt dann der Umkehrschluss, dass das oben genannte Prozedere der Abgabe des ausländischen Führerscheins entfallen würde/könnte, wenn man die Führerscheinprüfung in D in der Komplettversion - also erst nach dem Ablauf von 6 Monaten - macht ? Man müsste sich ja dann nicht mehr auf die russische Fahrerlaubnis beziehen und wäre quasi deutscher Führerscheinneuling.
Yep - genau so ist es ! Was das Straßenverkehrsamt nicht weiß macht es nicht heiß :)

Unabhängig davon, ich habe bis jetzt nicht wirklich jemanden kennen gelernt der in der Lage war, ohne die Anzahl von Pflichtstunden eines "normalen einheimischen" Führerscheinaspiranten seine Fahrprüfung zu bestehen. Von der Theorie ganz zu schweigen. Die Ursache liegt meist darin, dass bei all denen, die schon einige Jahre Fahrpraxis haben (egal wo erworben), sich im Laufe der Zeit Fehler und unbewusst-unkorrekte Angewohnheiten eingeschlichen haben, die erstmal wieder ausgemerzt werden müssen. Auch wir, die wir teilweise schon seit Jahrzehnten ein Auto fahren, dürften bei einer Wiederholung der Fahrprüfung unsere liebe Not haben.

Gruß, Ralf
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Re: FAQ: Gültigkeit des russischen Führerscheins in Deutschland

Beitrag von Glider »

Übrigens, bei meiner Liebsten hatte die Strassenverkehrsbehörde nur ein Blatt dazu genietet, dass eine deutsche Fahrerlaubnis ausgestellt worden sei.
Moria
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Re: FAQ: Gültigkeit des russischen Führerscheins in Deutschl

Beitrag von Moria »

Guten Tag,
weil meine Freundin erst seit kurzem von Russland nach Deutschland gekommen ist, haben wir uns zwanglsäufig mit dem Thema befassen müssen. Ich habe hier einen relevanten Beitrag zu diesem Thema gefunden http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php ... 80&forum=3 viele Grüße
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