Es ist geschafft!!!

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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Saboteur
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Re: Es ist geschafft!!!

Beitrag von Saboteur »

bei uns wurde die Namensänderung im Bürgeramt abgelehnt und nur nach Anerkennung im Standesamt durchgeführt... ob das rechtens war weiß ich nicht aber wir hatten sowieso alle Dokumente dafür in der Schublade :)
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
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manuchka
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Re: Es ist geschafft!!!

Beitrag von manuchka »

Von Namensänderung im Bürgeramt hab ich auch nix gesagt, das haben wir noch in RUS erledigt. In der russ. Eheurkunde stand dann, dass der Nachname für beide xxxx ist, im Pass stand der gleiche Name - fertig.
Du erntest, was du säst.
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Saboteur
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Re: Es ist geschafft!!!

Beitrag von Saboteur »

jo, ich mein nur mal... :)
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Tim_Dus
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Re: Es ist geschafft!!!

Beitrag von Tim_Dus »

Nochmal zu diesen Angaben, ich werde de Fetten Antworten jetzt nur als Musterbeispiel dran hängen, so wie ich es meine richtig wäre vielleicht. PUNKT 20 vom Visumsantrag,
20.Zweck des Aufenthalts in der
Bundesreoublik Deutschland
(Touristenreise. Studium usw.): Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind <<<< Diese wurde mal auf Seite eins gesagt, hört sich für mich komisch an. ZUM ungeborenen.... Müsste das nicht VOM heissen oder MIT?

Arbeitgeber.
Name Verwandten. der
Studienanstalt, Referenzen usw: Tim Schneider, Ehemann

Deren Anschrift: Meine Anschrift in Düsseldorf

Beabsichtiete Erwerbstätiekeit: Hausfrau
Sind diese Angaben richtig? Für die es nicht wissen, wir sind verheiratet, sie hat ihren Namen behalten(aufgrund der wenigen Zeit, Namensänderung wird in DUS gemacht) und sie ist schwanger.
Zuletzt geändert von Norbert am 31 Jul 2013, 10:00, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Formatierung korrigiert
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manuchka
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Re: Es ist geschafft!!!

Beitrag von manuchka »

Das deutsche Kind hat ein Recht darauf, in DE zur Welt zu kommen. Dass dafür auch die werdende Mutter dorthin muss, versteht sich - und deswegen heißt es ZUM.
Du erntest, was du säst.
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Re: Es ist geschafft!!!

Beitrag von Tim_Dus »

manuchka hat geschrieben:Das deutsche Kind hat ein Recht darauf, in DE zur Welt zu kommen. Dass dafür auch die werdende Mutter dorthin muss, versteht sich - und deswegen heißt es ZUM.
Also sonst ist alles korrekt?
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manuchka
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Re: Es ist geschafft!!!

Beitrag von manuchka »

Ich denke schon - was willst du denn sonst hinschreiben? Sollst dir ja keine Märchen ausdenken...
Du erntest, was du säst.
Tim_Dus
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Re: Es ist geschafft!!!

Beitrag von Tim_Dus »

Hab wieder einige fragen. Meine Versicherung will einen Nachweis, dass wenn meine Frau hier in Düsseldorf mit mir zusammen lebt, dass sie in Russland nicht mehr versichert ist.
Sie ist über ihren arbeitgeber versichert. Sie will nicht ihren Job kündigen, da sie sonst kein geld mehr bekommt, in der Zeit nach der geburt unseren Kind in Düsseldorf.
Ihr arbeitgeber hat eine zusammenarbeit mit einer versicherung. Wenn sie ab Mai hier ist, bekommt sie ja kein Geld von ihrer arbeit, nach der geburt bekommt sie ca. 200€ Mutterschaftsgeld. Wenn sie kündigt bekommt sie diese nicht. Nach 2 Jahren will sie dann ihren Job kündigen, weil sie dann kein geld mehr bekommt. Dann erlischt ja automatisch die versicherung. Diese versicherung greift aber nicht für schwangerschaftsuntersuchungen zurzeit.
Frage ist: Was kann man machen in dem fall.

Fall 2)
Kann man im Standesamt in Moskau auch eine Geburtsurkunde beantragen, wenn man nicht in Moskau geboren ist? Hab was vom Standesamt 4 gehört.
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Re: Es ist geschafft!!!

Beitrag von manuchka »

1. Wieso will denn die KV so einen Nachweis? Halte ich für unzulässig. Selbst wenn deine Frau nicht über den Arbeitgeber versichert wäre, ist sie immer noch in der russischen gesetzlichen KV - und das, auch wenn sie außerhalb RUS lebt und keine Beiträge zahlt. Diese Versicherung deckt ja nur etwaige Krankheitsfälle innerhalb RUS ab, welche die dt. KV per se nicht abdeckt, genau so wie die reguläre russische KV nicht leistet, wenn jemand im Ausland Gesundheitsleistungen in Anspruch nimmt.

2. Davon hab ich noch nix gehört.

Edit: Lass das mal deine Frau lesen - da geht es um die Möglichkeit, die russ. Sozialleistungen für ein im Ausland geborenes Kind russischer Staatsangehörigkeit (die müsst ihr dann natürlich eintragen lassen) in Anspruch zu nehmen: http://www.babyblog.ru/community/post/pravo/1693403
Du erntest, was du säst.
Tim_Dus
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Re: Es ist geschafft!!!

Beitrag von Tim_Dus »

Hallo zusammen :)
Es gibt eine sehr sehr sehr sehr sehr sehr sehr schöne Neuigkeit. Meine Frau bekommt am Mittwoch ihr Visum :D !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Man bin ich happy, könnte euch alle Umarmen :D Danke für alle, die mir geholfen haben hier im Forum, wenn ich Fragen hatte !!!!
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