Kosten-Eidesst.Versicherung Ehestand beim Notar

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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Sibirier
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Re: Kosten-Eidesst.Versicherung Ehestand beim Notar

Beitrag von Sibirier »

Ne, da frag noch einmal nach und bitte bei der/dem leitenden Beamten. Ein offizielles Ehefaehigkeitszeugnis usw. Gibt es nicht von Russland....also auch eine eine eidesstattliche Versicherung kann man vor jedem Beamten abgeben..Die moechten es zwar nicht gerne, aber sie muessen sie annehmen. D. H. Naemlich, wenn sie Zweifel haben, sind sie in der Bringerschuld...und das moegen die Beamten nicht gerne....

Habe ich schon mal bei einer Steuererklaerung gemacht, als sie mir meine Fahrtkosten nicht anerkennen wollten,da haben sie ganz schnell auf die eid. Versicherung verzichtet...Weil dann die Beamten in der Schuld stehen, die Beweise zu liefern....und nicht mehr Du oder Deine zuk. Ehefrau....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
soko
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Re: Kosten-Eidesst.Versicherung Ehestand beim Notar

Beitrag von soko »

Eigentlich wäre ich auf deiner Seite, da ich diese Typen auch nicht mag, aber eine Sache die scheint komisch zu sein.

Du sagst, dass es offiziel kein Ehefähigkeitszeugnis oder Bescheinigung gibt in Russland. AUf der Seite des Russischen Generalkonsulats steht jedoch, "Bei Beantragung einer Ehefähigkeitsbescheinigung sind folgende Dokumente vorzulegen: Pass, Eidesst. Versicherung von einem Deutschen NOtar etc.".

Dann scheint es das ja doch zu geben. Oder ist das wieder so ein Gemunkel?

guck mal hier http://www.ruskonsulatbonn.de/de/consin ... /in-22.php
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Sibirier
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Re: Kosten-Eidesst.Versicherung Ehestand beim Notar

Beitrag von Sibirier »

Oh, sorry. Ich habe nicht Ehefaehigkeitbescheinigung gelesen, sondern Ehefaehigkeitszeugnis....Das mag ein Unterschied sein und bei Ehefaehigsbescheinigung kenne ich mich leider nicht aus...
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manuchka
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Re: Kosten-Eidesst.Versicherung Ehestand beim Notar

Beitrag von manuchka »

Ich glaube, das Konsulat kommt hier nur der deutschen Bürokratie entgegen und stellt etwas aus, das in DE gefordert wird, das es in RUS aber so nicht gibt. Deswegen ist Grundlage auch die notarielle eidesstattliche Versicherung, und das Konsulat prüft dann vermutlich noch, ob im Inlandspass ein Stempel drin ist und stellt dann eben diese "Bescheinigung" aus, damit die dt. Behörden zufrieden sind.

Wenn deine Verlobte aber sowieso eine notarielle eidesstattliche Versicherung für den Wisch vom Konsulat braucht, dann kann sie doch diese auch bei der Behörde vorweisen und die müssten das anerkennen...
Du erntest, was du säst.
soko
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Re: Kosten-Eidesst.Versicherung Ehestand beim Notar

Beitrag von soko »

Das Problem dabei ist nur folgendes:

-das Standesamt will die Bescheinigung vom Russ.Konsulat.
-das Konsulat stellt solche Bescheinigungen aus
-das Standesamt weiß dass das Konsulat diese Bescheinigungen ausstellt
-das Standesamt besteht auf solch eine Bescheinigung
...

Ich glaube da habe ich keine Machthabe drüber.
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manuchka
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Re: Kosten-Eidesst.Versicherung Ehestand beim Notar

Beitrag von manuchka »

Ja, ist ja gut, hab ich kapiert!!! Aber deswegen musst du trotzdem meiner bescheidenen Meinung nach nicht 2x eine notarielle eidesstattliche Erklärung machen:
notarielle eidesstattliche Erklärung --> zum Konsulat --> Ehefähigkeitsbescheinigung --> beide Papiere beim Standesamt / OLG vorlegen ---> fertig.

Nach deiner Version oder der des Standesamtes wäre es so:
notarielle eidesstattliche Erklärung --> zum Konsulat --> Ehefähigkeitsbescheinigung --> noch mal eine (neue) notarielle eidesstattliche Erklärung (in der das gleiche drinsteht wie in der ersten, also sinnlos) --> alle Papiere beim Standesamt / OLG vorlegen ---> fertig.
Du erntest, was du säst.
trabajador
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Re: Kosten-Eidesst.Versicherung Ehestand beim Notar

Beitrag von trabajador »

Hallo,
hier die Unterlage, die ich in Niedersachsen bekommen habe. Sie ist aus stuttgart. Auch in Schleswig-Holstein orientieren sie sich an diesem stuttgarter Blatt. Vielleicht legst du das dem standesbeamten mal vor. Die sind oft (geistig) nicht ganz auf der Höhe. oder einfach das Standesamt wechseln.

Ich habe unter 2. den Inlandspass gewählt, weil er die adresse enthält. Holt man sich das papier von der russischen Botschaft (2b), dann benötigt man zusätzlich eine meldebescheinigung.

unter 3. wähle ich natürlich 3b. Hier kann die Erklärung am Tag der hochzeit gemacht werden. Das für mich zuständige OLG Braunschweig macht die Eidesstattliche Erklärung vor dem (deutschen) Standesbeamten zur Auflage.

den Notar benötige ich also nur für die Beglaubigung der Inlandspasskopie (siehe anderer Thread)
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trabajador
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Re: Kosten-Eidesst.Versicherung Ehestand beim Notar

Beitrag von trabajador »

und letztlich entscheidet das auch nicht der Standesbeamte, sondern das gericht. bei mir OLG Braunschweig. der Standesbeamte verlangt nur das, was das OLG verlangt. Also vielleicht lieber mal das zuständige OLG fragen, als den (ahnungslosen) Standesbeamten.
soko
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Re: Kosten-Eidesst.Versicherung Ehestand beim Notar

Beitrag von soko »

Danke für Eure Antworten.

In dem angehängten PDF von dem Standesamt Stuttgart ist ja alles aufgeführt.
Aber ob ich den Inlandspass übersetzen und beglaubigen lasse oder die Eidesstattliche Versicherung machen lasse. Ist beides Lauferei und kostet beides Geld.

Wenn ich mir auf der konsularischen Seite den Vorgang mal anschaue, dann stehen da zwei komplett unterschiedliche Dinge auf deutscher bzw. auf russischer Sprache. Ich bin kein muttersprachlicher Russe, aber schaut es euch mal an. Auf deutsch verlangen die die Meldebestätigung und 30 Euro, und auf russisch steht da nix von Meldebestätigung und es sind nur 7,5€.
Oder versteh ich da was falsch auf der Seite?

Russisch:
http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/index. ... nosti.html
Deutsch
http://www.ruskonsulatbonn.de/de/consin ... /in-22.php
soko
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Re: Kosten-Eidesst.Versicherung Ehestand beim Notar

Beitrag von soko »

trabajador hat geschrieben:und letztlich entscheidet das auch nicht der Standesbeamte, sondern das gericht. bei mir OLG Braunschweig. der Standesbeamte verlangt nur das, was das OLG verlangt. Also vielleicht lieber mal das zuständige OLG fragen, als den (ahnungslosen) Standesbeamten.
das ist natürlich auch eine (einfache) Möglichkeit wie man das abklären kann. Werde ich wohl auch so machen und mal nachfragen.
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