Hallo zusammen,
nachdem meine russische Freundin und ich uns bereits mehrmals mit Hilfe eines Touristenvisums getroffen haben, möchten wir nun ein Besuchervisum beantragen. Bisher hatten wir uns immer ein Hotel oder eine Ferienwohnung gemietet und somit auch eine Reservierungsbestätigung erhalten, die meine Freundin für das Toursitenvisum benötigte.
Wenn ich recht informiert bin, dann besteht der Unterschied zwischen einem Touristen- und Besuchervisum lediglich darin, dass man bei Erstgenanntem eine Reservierungsbestätigung und für ein Besuchervisum ein Einladungsschreiben benötigt. Ist das korrekt?
Meine Freundin verfügt über Job, Reisekrankenversicherung, Flugtickets und kann auch ausreichende finanzielle Mittel vorweisen (weiß jemand wie hoch die genau für eine Woche Aufenthalt sein müssen?). Muss ich dennoch eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Muster für Einladungsschreiben habe ich in diesem tollen Forum schon einige gefunden! Vielen Dank hierfür! Muss dieses Schreiben noch durch irgendeine Behörde o.ä. beglaubig werden? Kann ich dieses Schreiben auch eingescannt per E-Mail an meine Freundin versenden oder muss es per Post versendet werden?
Viele Grüße
Harald
Besuchervisum für Russin
- Admix
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Re: Besuchervisum für Russin
Wenn Deine Freundin eine gutbezahlte Anstellung und eigene Wohnung hat und diese auch nachweisen kann, und darüber hinaus schon mehrere Male in einen Schengen-Staat ein- und wieder ausgereist ist, dann sollte es eigentlich auch ohne Verpflichtungserklärung und nur mit einer formlosen persönlichen Einladung im Original (ohne weitere bürokratische Hürden) klappen. Aber sicherheitshalber würde ich an Deiner Stelle noch mal auf den Seiten der deutschen Botschaft (Konsulat) nachschauen.Harald83 hat geschrieben:Muss ich dennoch eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Ob eine eingesannte Einladung reicht, würde ich im Konsulat per E-Mail anfragen.
Re: Besuchervisum für Russin
Danke für die schnelle Antwort!
Ja, sie ist bereits mehrmals im Schengenraum und auch in Deutschland gewesen. Wie gesagt, bisher immer über Touristenvisum mit Hilfe einer Hotelreservierung. Sie hat einen Job, wohnt aber noch bei den Eltern. Ist das ein Problem? Bei der Botschaft steht: formlose Einladung ODER Verpflichtungserklärung. Muss ich den Wohnraum noch irgendwie nachweisen?!
Ja, sie ist bereits mehrmals im Schengenraum und auch in Deutschland gewesen. Wie gesagt, bisher immer über Touristenvisum mit Hilfe einer Hotelreservierung. Sie hat einen Job, wohnt aber noch bei den Eltern. Ist das ein Problem? Bei der Botschaft steht: formlose Einladung ODER Verpflichtungserklärung. Muss ich den Wohnraum noch irgendwie nachweisen?!
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Re: Besuchervisum für Russin
Nein, Du mußt soweit ich weiß nichts nachweisen (PS: Pass- bzw Personalausweiskopien von Dir sind bestimmt sinnvoll). Und ein Nachweis über den Wohnort Deiner Freundin (propiska oder so) würde sich meiner Meinung nach positiv auswirken.Harald83 hat geschrieben:Muss ich den Wohnraum noch irgendwie nachweisen?!
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herlitjan
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Re: Besuchervisum für Russin
Admix hat geschrieben:Nein, Du mußt soweit ich weiß nichts nachweisen (PS: Pass- bzw Personalausweiskopien von Dir sind bestimmt sinnvoll). Und ein Nachweis über den Wohnort Deiner Freundin (propiska oder so) würde sich meiner Meinung nach positiv auswirken.Harald83 hat geschrieben:Muss ich den Wohnraum noch irgendwie nachweisen?!
"Vielleicht, weiß nicht, kann sein, meine Meinung" -das sind doch alles keine hilfreichen Ratschlage! Weshalb rät man nicht: Verbindliche Auskünfte erteilen kostenlos schon immer die Ausländerbehörden mündlich und schriftlich in jedem Bundesland oder das Konsulat. Im konkreten Fall die Ausländerbehörde. Genau so gibt es auch rechtsverbindliche und kostenlose Auskünfte in Zollfragen bei der zuständigen Zollbehörde. Dieses Forum ist nach meinen Erfahrungen weit und breit das wohl gefragteste und interessanteste das es im Internet gibt, aber mit Rummeierei, wie anfangs erwähnt, ist den Ratsuchenden keinesfalls geholfen!
Re: Besuchervisum für Russin
Die Botschaft hat ja im Prinzip alles aufgelistet: Private Besuchsreisen.
Im letzten Punkt heisst es:
Im letzten Punkt heisst es:
Hier dann noch der Link zur Verpflichtungserklärung.Nachweis eines Arbeitsverhältnisses (mit Angaben über den Verdienst) - falls nicht verfügbar, sonstiger Nachweis von finanziellen Mitteln und der Rückkehrwilligkeit (z. B. Bank-/ Kreditkartenauszüge mindestens über die vorangegangen drei Monate, Nachweis von Immobilienbesitz in Russland oder Nachweis der Kostenübernahme durch eine dritte Person bzw. förmliche Verpflichtungserklärung)
Kann gerade den Link nicht finden, aber als Tagessatz werden 50 € veranschlagt, wenn mich nicht alles täuscht.Eine Verpflichtungserklärung wird nicht benötigt, wenn der Visa-Antragsteller selbst für die Kosten seines Aufenthaltes und der Hin- und Rückreise aufkommt und seine finanzielle Leistungsfähigkeit bei Beantragung des Visums nachweisen kann. In diesem Fall genügt eine formlose schriftliche Einladung des deutschen Einladers [...]
- Norbert
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Re: Besuchervisum für Russin
Ich habe die letzten Wochen in der Praxis erlebt, dass die Seiten der Botschaft das eine schreiben, die Praxiserfahrung aber abweicht. Insofern ist eine Rückfrage im Forum in jedem Fall dennoch nicht unbegründet.herlitjan hat geschrieben:Weshalb rät man nicht: Verbindliche Auskünfte erteilen kostenlos schon immer die Ausländerbehörden mündlich und schriftlich in jedem Bundesland oder das Konsulat. Im konkreten Fall die Ausländerbehörde. Genau so gibt es auch rechtsverbindliche und kostenlose Auskünfte in Zollfragen bei der zuständigen Zollbehörde. Dieses Forum ist nach meinen Erfahrungen weit und breit das wohl gefragteste und interessanteste das es im Internet gibt, aber mit Rummeierei, wie anfangs erwähnt, ist den Ratsuchenden keinesfalls geholfen!
Das Nowosibirsker Generalkonsulat wünscht (auch auf der Webseite notiert) Rückkehrnachweise. Auch wenn dort mehrere Varianten, wie Wohneigentum ODER Arbeitsnachweis ODER Geldnachweis, stehen, so wird einem in der Praxis in den letzten Wochen ein UND nahegelegt. Hintergrund scheint mir, dass mit der Auslagerung an die Visazentren die Möglichkeiten für Nachgespräche stark eingeschränkt wurden. Und somit wird von vornherein um so viele Nachweise wie möglich gebeten.
Insofern: Nur ein Job kann klappen, muss aber nicht. Wohneigentum, Auto, sonstiger Besitz, ... je mehr man nachweisen kann, desto sicherer klappt es. Eine VE ist aber nicht zwingend notwendig.
Re: Besuchervisum für Russin
Dem stimme ich zu. Zumal die Ausländerbehörden in Deutschland zu den erforderlichen Unterlagen für Schengenvisa zu Besuchszwecken schlicht nichts sagen können - sie haben damit nämlich überhaupt nichts zu tun.Norbert hat geschrieben:Ich habe die letzten Wochen in der Praxis erlebt, dass die Seiten der Botschaft das eine schreiben, die Praxiserfahrung aber abweicht. Insofern ist eine Rückfrage im Forum in jedem Fall dennoch nicht unbegründet.herlitjan hat geschrieben:Weshalb rät man nicht: Verbindliche Auskünfte erteilen kostenlos schon immer die Ausländerbehörden mündlich und schriftlich in jedem Bundesland oder das Konsulat. Im konkreten Fall die Ausländerbehörde. Genau so gibt es auch rechtsverbindliche und kostenlose Auskünfte in Zollfragen bei der zuständigen Zollbehörde. Dieses Forum ist nach meinen Erfahrungen weit und breit das wohl gefragteste und interessanteste das es im Internet gibt, aber mit Rummeierei, wie anfangs erwähnt, ist den Ratsuchenden keinesfalls geholfen!
