Würde ich als Generalny Direktor aber nicht riskieren, meine Ausländer persönlich zur Beantragung der Arbeitsgenehmigung zu schicken. Denn damit ist ja schon vorher offensichtlich, dass Du nicht versuchst, einen passenden Russen zu finden - Ausländer darfst Du aber erst nehmen, wenn Du keinen Russen gefunden hast. Das wäre reichlich leichtsinnig, es den Behörden derartig offensichtlich auf die Nase zu binden!Jochen hat geschrieben:Na ja Aufwand ist immer relativ. Er bekommt eine Vollmacht vom Gendir und kann sich dann alles selbst beantragen. Ist zwar einmal eine tierische Rennerei, aber dafür kennt man dann alles fürs nächte Mal. Und wenn ein Papier fehlt, muss man halt am nächsten Tag nochmal hin.
Dazu kommt: In welcher Rolle erscheint der Ausländer auf dem Amt? Diesen Papierkram zu erledigen ist ja eine Arbeit - er hat zu diesem Zeitpunkt aber keine Arbeitsgenehmigung. Brrrr, neee, würde ich wirklich nicht riskieren. (Ich habe einmal die Tour für einen neuen Mitarbeiter selbst gemacht, diese Ämter sind in Novosibirsk wirklich sehr kritisch ... und erst recht jetzt, wo von oben genau hingeschaut wird, wie viele Ausländer reingelassen werden.)


