Guten Morgen,
das ist im Prinzip richtig, aber bisher ging das streng genommen noch nicht mal mit der Zustimmung des anderen Elternteils. Ausser in Ausnahmefällen über die Härtefallregelung. Bisher MUSSTE nach Rechtslage der Elternteil mit dem das Kind ausreisen wollte ALLEIN sorgeberechtigt sein. Ein Zustand den es nach russischem Recht nicht gibt und somit die Schlange, die sich in den Schwanz beisst. Aber man scheint sich mittlerweile in Russland des Problems auch bewusst, da diese Problematik wohl häufiger autritt (auch wenn z.B. ein Elternteil mit dem Kind nur mal in den Urlaub fahren will und der andere Elternteil das nach belieben verhindern kann). Es gibt also einen Gesetzentwurf (oder die Anregung zu einem Gesetzentwurf), der sich dieser Problematik annimmt. Wann und in welcher Form das allerdings umgesetzt wird steht noch in den Sternen.
Gruss
Frank
Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
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Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
Aber dieser Ausnahmefall wurde doch sehr häufig angewendet, wenn die Zustimmung vorlag.Frank1010 hat geschrieben:das ist im Prinzip richtig, aber bisher ging das streng genommen noch nicht mal mit der Zustimmung des anderen Elternteils. Ausser in Ausnahmefällen über die Härtefallregelung.
Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
Das wurde glaube ich je nach Bundesland oder AV unterschiedlich streng oder weniger streng gehandhabt. Mit der Änderung muss man nun unter der Massgabe, dass der andere Elternteil der Ausreise zustimmt nicht mehr zittern ob und ob nicht. Also ist man in D schon mal einen richtigen Weg gegangen. Und hoffentlich passiert das in Russland auch bald.
Gruss
Frank
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Frank
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Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
Da gebe ich Dir soweit Recht, dies ist eine klare Verbesserung.