Heirat in DE mit Schengenvisum
Heirat in DE mit Schengenvisum
Hallo liebe Freunde des RU-Forums
Hier meine Geschichte, und die daraus entstandenen Probleme.
Ich habe im Dezember 2013 meine langjährige russische Freundin geheiratet.
Ich wohne in Bayern, und habe mich dort bei dem Landratsamt (Mindelheim) erkundigt, welche Maßnahmen für eine Heirat in Deutschland erforderlich sind.
Ich wusste, das ein nationales Visum erforderlich ist. Der Beamte sagte mir, dass sie auch mit einem Schengenvisum hier in Deutschland heiraten kann.
Daraufhin haben wir in RU ein Schengenvisum beantragt. In der VE war der Vermerk:" zum Zweck der Eheschliesung"
Ich dachte das würde reichen. Allerdings wurde das Visum abgelehnt, mit der Begründung das die "Rückkehrwilligkeit" nicht nachgewiesen wurde.
Daraufhin habe ich auf der Botschaft in RU angerufen. Dort sagte mir eine Mitarbeiterin, dass sie nur mit einem nationalen Visum in Deutschland heiraten kann.
Ich fragte sie, welche Möglichkeiten bestehen würden, das wir noch in diesem Jahr (2013) heiraten können. Sie sagte mir, das meine Freundin mit einem Schengenvisum nach Deutschland reisen kann, in Deutschland heiraten,und nach Ablauf des Visums wieder nach RU zurückkehren muss.
Also habe ich einen Hin-und Rückflug für meine Partnerin gebucht. Das Vsum wurde erteilt (mit der alten VE). Meine Freundin kam nach Deutschland, und wir haben am 23.12.2013 hier in Bayern geheiratet.
Nun ging ich wieder auf das Landratsamt (Ausländerbehörde), zu dem gleichen Mitarbeiter welcher mir vorher die Auskunft erteilt hat, mit einem Schengenvisum in DE zu heiraten. (Zwecks Aufenthaltserlaubnis für meine Frau)
Dieser hat allerdings nur den Kopf geschüttelt, und alles was er vorher gesagt hatte abgestritten. Nun stand ich da wie ein Idiot.
Eine Aufenthaltserlaubnis werde ich nicht bekommen. Diese kann ich nur bekommen, wenn meine Frau ein nationales Visum beantragt. Das würde bedeuten, das sie wieder zurück nach Russland muss, ein nationales Visum beantragen, und erst dann wieder nach DE einreisen kann.
Nun aber beginnen meine Probleme: Für die Genehmigung des nationalen Visums ist ein Deutschkurs A1 erforderlich. Leider hat meine Frau nicht die Möglichkeit, diesen Kurs in ihrer Heimatstadt zu machen. Geplant war eigentlich, das sie den Deutschkurs hier in Deutschland machen soll.
Auch wäre eine Krankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthalts in Deutschland erforderlich. Sie ist allerdings schon bei mir gemeldet (Wohnsitz) und hat auch schon eine Krankenversicherung hier in Deutschland. (Mitversichert bei mir.)
Zu erwähnen ist auch, das meine Freundin nicht sehr sprachbegabt ist, und ein Intensivkurs nicht in Frage kommt. Auch wohnt sie in RU in der Provinz. Es ist für sie finanziell nicht tragbar, mehrmals in der Woche in die nächstgelegen Stadt (Nizhny Novgorod) zu fahren. (Fahrtweg einfach 2-3 Stunden)
Meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, das meine Freundin in Deutschland bleiben kann, oder gibt es die Möglichkeit, ein nationales Visum zu bekommen, ohne die erforderlichen Deutschkenntnisse zu besitzen.
Schlussbemerkung: Alle meine Angaben sind wahrheitsgemäß: Die Auskunft welche mir von der deutschen Ausländerbehörde gemacht wurde, sowie die angaben der Mitarbeiterin des deutschen Konsulattes sind nicht irgenwie aus der Luft gegriffen. Alles hat sich genauso zugetragen, auch wenn es vielleicht etwas unglaubwürdig ist.
Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar
Hier meine Geschichte, und die daraus entstandenen Probleme.
Ich habe im Dezember 2013 meine langjährige russische Freundin geheiratet.
Ich wohne in Bayern, und habe mich dort bei dem Landratsamt (Mindelheim) erkundigt, welche Maßnahmen für eine Heirat in Deutschland erforderlich sind.
Ich wusste, das ein nationales Visum erforderlich ist. Der Beamte sagte mir, dass sie auch mit einem Schengenvisum hier in Deutschland heiraten kann.
Daraufhin haben wir in RU ein Schengenvisum beantragt. In der VE war der Vermerk:" zum Zweck der Eheschliesung"
Ich dachte das würde reichen. Allerdings wurde das Visum abgelehnt, mit der Begründung das die "Rückkehrwilligkeit" nicht nachgewiesen wurde.
Daraufhin habe ich auf der Botschaft in RU angerufen. Dort sagte mir eine Mitarbeiterin, dass sie nur mit einem nationalen Visum in Deutschland heiraten kann.
Ich fragte sie, welche Möglichkeiten bestehen würden, das wir noch in diesem Jahr (2013) heiraten können. Sie sagte mir, das meine Freundin mit einem Schengenvisum nach Deutschland reisen kann, in Deutschland heiraten,und nach Ablauf des Visums wieder nach RU zurückkehren muss.
Also habe ich einen Hin-und Rückflug für meine Partnerin gebucht. Das Vsum wurde erteilt (mit der alten VE). Meine Freundin kam nach Deutschland, und wir haben am 23.12.2013 hier in Bayern geheiratet.
Nun ging ich wieder auf das Landratsamt (Ausländerbehörde), zu dem gleichen Mitarbeiter welcher mir vorher die Auskunft erteilt hat, mit einem Schengenvisum in DE zu heiraten. (Zwecks Aufenthaltserlaubnis für meine Frau)
Dieser hat allerdings nur den Kopf geschüttelt, und alles was er vorher gesagt hatte abgestritten. Nun stand ich da wie ein Idiot.
Eine Aufenthaltserlaubnis werde ich nicht bekommen. Diese kann ich nur bekommen, wenn meine Frau ein nationales Visum beantragt. Das würde bedeuten, das sie wieder zurück nach Russland muss, ein nationales Visum beantragen, und erst dann wieder nach DE einreisen kann.
Nun aber beginnen meine Probleme: Für die Genehmigung des nationalen Visums ist ein Deutschkurs A1 erforderlich. Leider hat meine Frau nicht die Möglichkeit, diesen Kurs in ihrer Heimatstadt zu machen. Geplant war eigentlich, das sie den Deutschkurs hier in Deutschland machen soll.
Auch wäre eine Krankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthalts in Deutschland erforderlich. Sie ist allerdings schon bei mir gemeldet (Wohnsitz) und hat auch schon eine Krankenversicherung hier in Deutschland. (Mitversichert bei mir.)
Zu erwähnen ist auch, das meine Freundin nicht sehr sprachbegabt ist, und ein Intensivkurs nicht in Frage kommt. Auch wohnt sie in RU in der Provinz. Es ist für sie finanziell nicht tragbar, mehrmals in der Woche in die nächstgelegen Stadt (Nizhny Novgorod) zu fahren. (Fahrtweg einfach 2-3 Stunden)
Meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, das meine Freundin in Deutschland bleiben kann, oder gibt es die Möglichkeit, ein nationales Visum zu bekommen, ohne die erforderlichen Deutschkenntnisse zu besitzen.
Schlussbemerkung: Alle meine Angaben sind wahrheitsgemäß: Die Auskunft welche mir von der deutschen Ausländerbehörde gemacht wurde, sowie die angaben der Mitarbeiterin des deutschen Konsulattes sind nicht irgenwie aus der Luft gegriffen. Alles hat sich genauso zugetragen, auch wenn es vielleicht etwas unglaubwürdig ist.
Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar
Es ist so wie es ist. Weil es so ist, wie es ist.
Re: Heirat in DE mit Schengenvisum
Tja, was hat der Mitarbeiter genau gesagt? So wie Du es schreibst, hat er korrekt geantwortet, dass man mit einem Schengen-Visum zwar heiraten kann - das Standesamt interessiert eigentlich nicht, wie die Personen, die da vor ihm stehen, da hingekommen sind - dann aber wieder ausreisen muss und ein nationales Visum beantragen muss. Vor der Hochzeit wäre das eines zum Zweck der Eheschließung gewesen, jetzt nach der Heirat ist es eines zur Familienzusammenführung.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob der Mitarbeiter was falsches gesagt hat oder Du das, was er gesagt hatte, zu optimistisch interpretiert hattest.
PS: Möglichkeiten ohne Ausreise gibt es wohl keine, sonst könnten sich die Behörden den ganzen Heckmeck mit nationalen Visa und Sprachtest etc gleich sparen. M. W. einzige Möglichkeit wäre eine Schwangerschaft und Du erkennst gleich die Vaterschaft an, so dass sie Mutter eines (zukünftigen) deutschen Kindes ist...
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob der Mitarbeiter was falsches gesagt hat oder Du das, was er gesagt hatte, zu optimistisch interpretiert hattest.
PS: Möglichkeiten ohne Ausreise gibt es wohl keine, sonst könnten sich die Behörden den ganzen Heckmeck mit nationalen Visa und Sprachtest etc gleich sparen. M. W. einzige Möglichkeit wäre eine Schwangerschaft und Du erkennst gleich die Vaterschaft an, so dass sie Mutter eines (zukünftigen) deutschen Kindes ist...
Re: Heirat in DE mit Schengenvisum
natürlich ist es nicht augeschlossen, das ich es "zu optimistisch" interpretiert habe.
Bin auch nur ein Mensch. (manchmal noch mit rosaroter Brille) 8)
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paramecium
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Re: Heirat in DE mit Schengenvisum
Ich sehe das genau so wie Harald. Um eine Ausreise und ein nationales Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung führt wohl kein Weg vorbei.
Einen Deutschkurs muss sie allerdings nicht besuchen, sondern lediglich den Nachweis über einen bestandenen A1-Test (z.B. vom Goethe-Institut) erbringen. Für diese Stufe braucht man nur elementarstes Grundlagenwissen. Das sollte selbst der Sprachunbegabteste in ein bis maximal zwei Monaten intensivem Lernen schaffen. Erst recht wenn es um die Familienzusammenführung geht und die Motivation hoch ist. Meine Frau hatte nach 3 Jahren Selbststudium sogar den TestDAF (entspricht dem Niveau C1) problemlos bestanden, obwohl sie nebst Arbeit und Uni-Studium wenig Zeit hatte.
Einen Deutschkurs muss sie allerdings nicht besuchen, sondern lediglich den Nachweis über einen bestandenen A1-Test (z.B. vom Goethe-Institut) erbringen. Für diese Stufe braucht man nur elementarstes Grundlagenwissen. Das sollte selbst der Sprachunbegabteste in ein bis maximal zwei Monaten intensivem Lernen schaffen. Erst recht wenn es um die Familienzusammenführung geht und die Motivation hoch ist. Meine Frau hatte nach 3 Jahren Selbststudium sogar den TestDAF (entspricht dem Niveau C1) problemlos bestanden, obwohl sie nebst Arbeit und Uni-Studium wenig Zeit hatte.
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Re: Heirat in DE mit Schengenvisum
Also, ich verstehe nicht, dass ein Deutschkurs fuer sie finanziell nicht tragbar ist. Du bist ihr Ehemann und wirst auch in DE fuer sie finanziell aufkommen muessen. Also Geld hinschicken und sie kann den Kurs machen.
Naechste Moeglichkeit ohne Deutschkurs ist, wenn Ihr Euch schnellstmoeglichst ein Kind wuenscht.
Also, ran solange sie noch in DE ist....
Naechste Moeglichkeit ohne Deutschkurs ist, wenn Ihr Euch schnellstmoeglichst ein Kind wuenscht.
Also, ran solange sie noch in DE ist....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- Sibirier
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Re: Heirat in DE mit Schengenvisum
Betreffend des Deutschkurses würde ich bei der Ausländerbehörde noch einmal anfragen, ob sie einer Familienzusammenführung zustimmen, wenn Deine Frau den Deutschkurs und den A1-Test innerhalb eines Jahres in DE macht....
Einfach fragen, einen Rechtsanspruch hat man wohl nicht.... Aber es gibt Ermessensentscheidungen....Vielleicht....
Einfach fragen, einen Rechtsanspruch hat man wohl nicht.... Aber es gibt Ermessensentscheidungen....Vielleicht....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Heirat in DE mit Schengenvisum
Hallo,
hast du schonmal bei info4alien gesucht, geguckt und angefragt? Da habe ich das Thema öfters gelesen. Und da in dem Forum ehemalige, derzeitige Mitarbeiter der AB, Botschaft/Konsulat usw. schreiben, können sie dir vielleicht eher helfen. Stell' ruhig deine Frage - bis jetzt habe ich noch keine negativen (dummen) Antworten der Foristen (oder wie das heißt) gelesen.
Mfg.
hast du schonmal bei info4alien gesucht, geguckt und angefragt? Da habe ich das Thema öfters gelesen. Und da in dem Forum ehemalige, derzeitige Mitarbeiter der AB, Botschaft/Konsulat usw. schreiben, können sie dir vielleicht eher helfen. Stell' ruhig deine Frage - bis jetzt habe ich noch keine negativen (dummen) Antworten der Foristen (oder wie das heißt) gelesen.
Mfg.
Re: Heirat in DE mit Schengenvisum
Ich fürchte, auch bei info4alien wirst du keine optimistischere Antwort erhalten. Deutschkenntnisse auf A1-Niveau sind eine Voraussetzung zum Nachzug zum deutschen Ehepartner und gerade weil viele Paare es auf die "krumme Tour" (Einreise mit Schengenvisum, Hochzeit, Aufschlagen bei der AB mit der Bitte um Ausstellung einer AE) versucht haben, gibt es Kulanz nur in Ausnahmefällen. Das wären beispielsweise Naturkatastrophen oder der Ausbruch eines Krieges in der Heimat deiner Frau. Das wollen wir für Nishnij Novogord mal nicht hoffen. Übrigens - wie vorher schon jemand schrieb - muss deine Frau keinen Kurs besuchen, sondern kann mit dir/Privatlehrerin/Computer etc. lernen und muss dann nur zum ablegen der finalen Prüfung in ein anerkanntes Prüfungszentrum.
Am besten, deine Frau fängt jetzt direkt an, Deutsch zu lernen, reist dann am letzten Tag der Gültigkeit des Schengenvisums aus (einfach "aussitzen" und auf Kulanz der Ausländerbehörde hoffen, ist kein empfehlenswerter Weg - ich würde das Visum nicht überziehen, sonst kommen noch mehr Schwierigkeiten), legt die Prüfung ab und macht dann die Familienzusammenführung über das Konsulat in Moskau. Bücher, Lehrmaterialien, CDs, DVDs etc. kannst du ja hier im Buchhandel besorgen und ihr mitgeben. Es gibt unzählige Werke, die direkt auf das Goethe-Sprachzertifikat A1 vorbereiten. Dafür muss man wirlich nicht besonders sprachbegabt sein.
Bei der Familienzusammenführung zum deutschen Kind braucht man in der Tat keine A1-Kenntnisse - allerdings ist es nicht gesagt, dass die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung bis zur Geburt ausstellt! Es kann sein, dass deine Frau trotzdem ausreisen muss und das Verfahren in Russland machen muss, da bei der Familienzusammenführung zum deutschen Kind im Regelfall eine Einreise der Mutter zur Geburt in Deutschland um den siebten Monat herum (und nicht bei Bekanntwerden der Schwangerschaft) gegeben wird.
Der Weg "Ausreise - A1-Prüfung - Familienzusammenführung" ist also wahrscheinlich deutlich schneller und einfacher zu bewerkstelligen.
Übrigens hat doch die Mitarbeiterin des Konsulats bei der Zustimmung zum Visum ausdrücklich gesagt, dass deine Frau nach Eheschließung nach Russland zurückkehren muss - warum hast du denn diese Information einfach ignoriert?
Am besten, deine Frau fängt jetzt direkt an, Deutsch zu lernen, reist dann am letzten Tag der Gültigkeit des Schengenvisums aus (einfach "aussitzen" und auf Kulanz der Ausländerbehörde hoffen, ist kein empfehlenswerter Weg - ich würde das Visum nicht überziehen, sonst kommen noch mehr Schwierigkeiten), legt die Prüfung ab und macht dann die Familienzusammenführung über das Konsulat in Moskau. Bücher, Lehrmaterialien, CDs, DVDs etc. kannst du ja hier im Buchhandel besorgen und ihr mitgeben. Es gibt unzählige Werke, die direkt auf das Goethe-Sprachzertifikat A1 vorbereiten. Dafür muss man wirlich nicht besonders sprachbegabt sein.
Bei der Familienzusammenführung zum deutschen Kind braucht man in der Tat keine A1-Kenntnisse - allerdings ist es nicht gesagt, dass die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung bis zur Geburt ausstellt! Es kann sein, dass deine Frau trotzdem ausreisen muss und das Verfahren in Russland machen muss, da bei der Familienzusammenführung zum deutschen Kind im Regelfall eine Einreise der Mutter zur Geburt in Deutschland um den siebten Monat herum (und nicht bei Bekanntwerden der Schwangerschaft) gegeben wird.
Der Weg "Ausreise - A1-Prüfung - Familienzusammenführung" ist also wahrscheinlich deutlich schneller und einfacher zu bewerkstelligen.
Übrigens hat doch die Mitarbeiterin des Konsulats bei der Zustimmung zum Visum ausdrücklich gesagt, dass deine Frau nach Eheschließung nach Russland zurückkehren muss - warum hast du denn diese Information einfach ignoriert?
Re: Heirat in DE mit Schengenvisum
Unter diesem Link gibt es viele nützlichen Informationen zum Thema Vorbereitung auf den A1-Test:
http://foren.germany.ru/Deutsch/f/22679 ... apsed&sb=5
http://foren.germany.ru/Deutsch/f/22679 ... apsed&sb=5
-
Berlinesa2
- Neuling
- Beiträge: 1
- Registriert: 19 Feb 2016, 12:19
Re: Heirat in DE mit Schengenvisum
Hallo, olinka, dieser Beitrag ist ja jetzt schon ein bisschen älter, wie es es denn in deinem/euren Fall ausgegangen? Ich habe deine Geschichte gelesen und fand es sehr berührend... Ich hoffe, mittlerweile ist deine Frau bei dir und ihr lebt glücklich euer gemeinsames Leben in D!
