Mein Bruder und ich (beide hier lebende Deutsche) wollen unserer Mutter aus Russland wieder ein 1-Jahresvisum
besorgen. Jetzt scheinen sich die Antragbedingungen gegenüber den letzten Malen geändert zu haben.
Es wird von der Deutschen Botschaft in Moskau ein Einkommensnachweis ALLER Kinder (nicht nur des antragstellenden Kindes) in Deutschland verlangt.
Kann das sein? Früher genügte immer der Einkommensnachweis EINES (des einladenden) Deutschen.
Seit wann ist das so?
Kann der Einkommensnachweis durch einen Kontoauszug oder sonstige Verpflichtungserklarung ersetzt werden?
Gibt es irgendwo eine genauere Beschreibung zum Nachlesen der (neuen) Regelung im Internet?
Thomas
Einkommensnachweis für Visum für Russen nach DE?
Re: Einkommensnachweis für Visum für Russen nach DE?
Der Antragsteller ist und bleibt deine Mutter - sie beantragt das Visum in Moskau.
Sie fällt unter die Kategorie "Schengenvisum", und innerhalb dieser Kategorie unter "Nahe Verwandte, die EU-Bürger besuchen".
Die erforderlichen Dokumente sind hier ersichtlich: http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... te-eu.html
Wie kommst du darauf, dass der Einkommensnachweis aller Kinder erforderlich ist? Das ist mir nicht ersichtlich. Sie muss entweder eine Verpflichtungserklärung vorlegen, oder selbst ihre finanzielle Leistungsfähigkeit glaubhaft machen.
Und die Abgabe der Verpflichtungserklärung vor der deutschen Ausländerbehörde geht mit dem Einkommen eines Kindes - das Einkommen muss dieses Kindes muss natürlich hoch genug sein, jede Ausländerbehörde hat da leicht unterschiedlich Sätze.
Um vor der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abzugeben, genügen allerdings keine Kontoauszüge, sondern es werden regelmäßig die letzten 3 Gehaltsabrechnungen bzw. bei Selbstständigen eine Bescheinigung des Steuerberaters gefordert.
Sie fällt unter die Kategorie "Schengenvisum", und innerhalb dieser Kategorie unter "Nahe Verwandte, die EU-Bürger besuchen".
Die erforderlichen Dokumente sind hier ersichtlich: http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... te-eu.html
Wie kommst du darauf, dass der Einkommensnachweis aller Kinder erforderlich ist? Das ist mir nicht ersichtlich. Sie muss entweder eine Verpflichtungserklärung vorlegen, oder selbst ihre finanzielle Leistungsfähigkeit glaubhaft machen.
Und die Abgabe der Verpflichtungserklärung vor der deutschen Ausländerbehörde geht mit dem Einkommen eines Kindes - das Einkommen muss dieses Kindes muss natürlich hoch genug sein, jede Ausländerbehörde hat da leicht unterschiedlich Sätze.
Um vor der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abzugeben, genügen allerdings keine Kontoauszüge, sondern es werden regelmäßig die letzten 3 Gehaltsabrechnungen bzw. bei Selbstständigen eine Bescheinigung des Steuerberaters gefordert.
