Hallo.
folgende Konstellation
Eine Person hat eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, dass von seiner Ehefrau (aus einem nicht EU Land, 6 Jahre verheiratet und in Deutschland lebend) der Sohn mit Frau und Kind aus einem Nicht EU Land ein Visum für 3 Monate erhält, da von seiner Frau das Einkommen nicht reichen würde um die Erklärung selbst zu unterschreiben.
Jetzt wurde das Visum ab 01.06.2014 genehmigt. Was passiert wenn derjenige der sich verpflichtet hat verstorben ist. Ist das Visum dann ungültig und die Erklärung hinfällig, da ja niemand da ist der für den Lebensunterhalt aufkommen kann?
Danke
Ungültigkeit Visa nach Ableben des VE
- Sibirier
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Re: Ungültigkeit Visa nach Ableben des VE
Es gibt eine Erbregelung...da bekommt nicht nur das Vermoegen, sondern auch die Verbindlichkeiten bzw. Haftungsuebernahmen...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....