Flugbuchung für Einreise nach D (Aufenthaltsgenehmigung)
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anonymer-Besucher
Flugbuchung für Einreise nach D (Aufenthaltsgenehmigung)
Servus Leute,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen.
Bin gerade dabei, relativ kurzfristige Flüge zu buchen für mich und meine Frau sowie unserem Sohn. Deshalb möchte ich dafür nicht allzu lange warten.
Nun ist es so, das wir für meine Frau ein nationales Visa (Aufenthaltsgenehmigung) beantragt haben (Genehmigung steht noch aus). So wie mein letzter Stand ist, wird aber in der Moskauer Botschaft nach Erteilung nur ein 90 Tage Visum genehmigt und eingeklebt, um dann vor Ort in Deutschland bei der Ausländerbehörde den letzten Schritt zur Aufenthaltsgenehmigung zu vervollständigen.
Jetzt komme ich zu meiner Frage:
Für Visa bis 90 Tage wird ja vom jeweiligen Nutzer ein Hin- und Rückflug gefordert bei der Ausreise. (So zumindest meine Erfahrung beim Check-In am deutschen Flughafen, wo mir beinahe schonmal die Mitnahme auf dem Flug verweigert worden wäre, da nur Hinflug gebucht)
Wird nun für meine Ehefrau ebenfalls ein Hin- und Rückflug benötigt bei Einreise von Russland nach Deutschland, mit dem Ziel der Erlangung der deutschen Aufenthaltsberechtigung?
Ich vermute, das dies in diesem Fall für meine Frau ebenfalls notwendig sein wird, obwohl wir ja eigentlich nicht vorhaben, in diesem 90 Tage Zeitraum zurück zu fliegen.
Ist diese Vermutung korrekt?
Danke euch
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen.
Bin gerade dabei, relativ kurzfristige Flüge zu buchen für mich und meine Frau sowie unserem Sohn. Deshalb möchte ich dafür nicht allzu lange warten.
Nun ist es so, das wir für meine Frau ein nationales Visa (Aufenthaltsgenehmigung) beantragt haben (Genehmigung steht noch aus). So wie mein letzter Stand ist, wird aber in der Moskauer Botschaft nach Erteilung nur ein 90 Tage Visum genehmigt und eingeklebt, um dann vor Ort in Deutschland bei der Ausländerbehörde den letzten Schritt zur Aufenthaltsgenehmigung zu vervollständigen.
Jetzt komme ich zu meiner Frage:
Für Visa bis 90 Tage wird ja vom jeweiligen Nutzer ein Hin- und Rückflug gefordert bei der Ausreise. (So zumindest meine Erfahrung beim Check-In am deutschen Flughafen, wo mir beinahe schonmal die Mitnahme auf dem Flug verweigert worden wäre, da nur Hinflug gebucht)
Wird nun für meine Ehefrau ebenfalls ein Hin- und Rückflug benötigt bei Einreise von Russland nach Deutschland, mit dem Ziel der Erlangung der deutschen Aufenthaltsberechtigung?
Ich vermute, das dies in diesem Fall für meine Frau ebenfalls notwendig sein wird, obwohl wir ja eigentlich nicht vorhaben, in diesem 90 Tage Zeitraum zurück zu fliegen.
Ist diese Vermutung korrekt?
Danke euch
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Flugbuchung für Einreise nach D (Aufenthaltsgenehmigung)
Ganz einfach: Man kann ja auch mit der Bahn ausreisen und die Tickets Berlin-Moskau oder auch Prag-Moskau kann man nur in Bahnhöfen vor Ort kaufen, nicht online. Man kann also als Russe dieses Ticket gar nicht dabei haben. Insofern braucht man auf dem Flughafen nur ein dickes Fell - man wird am Ende schon mitgenommen. (So meine Erfahrung in genau dieser Situation - meine Schwiegereltern wollten mit der Bahn zurückfahren.)
Wenn das Visum explizit zur Familienzusammenführung beantragt wird, so steht dies ja dann auch im Visa-Zweck. Und dann macht es auch keinen Sinn, ein Rückflugticket zu fordern, weil ja am Visum erkennbar ist, dass die Botschaft über den geplanten Verbleib in Deutschland informiert ist.
Wenn das Visum explizit zur Familienzusammenführung beantragt wird, so steht dies ja dann auch im Visa-Zweck. Und dann macht es auch keinen Sinn, ein Rückflugticket zu fordern, weil ja am Visum erkennbar ist, dass die Botschaft über den geplanten Verbleib in Deutschland informiert ist.
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anonymer-Besucher
Re: Flugbuchung für Einreise nach D (Aufenthaltsgenehmigung)
Dank dir Zejtnot für deinen Hinweis.
Wir werden es jetzt so probieren. Und sollte wirklich kein Weg daran vorbeigehen, dann muss halt noch schnell ein Flug am Flughafen gebucht werden.
Dabei fällt mir noch eine andere Frage ein.
Da unser Sohn ja Doppelstaatsbürger ist, welchen Pass würdest Ihr bei der Buchung des Fluges angeben.
Mein erster Gedanke war, bei einem Flug aus Russland nach Deutschland den russischen Pass zu nehmen.
Oder ist das sowieso gleich, da eh immer beide vorgezeigt werden müssen.
Danke euch
Wir werden es jetzt so probieren. Und sollte wirklich kein Weg daran vorbeigehen, dann muss halt noch schnell ein Flug am Flughafen gebucht werden.
Dabei fällt mir noch eine andere Frage ein.
Da unser Sohn ja Doppelstaatsbürger ist, welchen Pass würdest Ihr bei der Buchung des Fluges angeben.
Mein erster Gedanke war, bei einem Flug aus Russland nach Deutschland den russischen Pass zu nehmen.
Oder ist das sowieso gleich, da eh immer beide vorgezeigt werden müssen.
Danke euch
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13051
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Flugbuchung für Einreise nach D (Aufenthaltsgenehmigung)
Hi,
Da unser Sohn ja Doppelstaatsbürger ist, welchen Pass würdest Ihr bei der Buchung des Fluges angeben.
Mein erster Gedanke war, bei einem Flug aus Russland nach Deutschland den russischen Pass zu nehmen.
Oder ist das sowieso gleich, da eh immer beide vorgezeigt werden müssen.
Mit dem letzten Satz hast Du Dir die Frage im Prinzip auch schon selber beantwortet. Du zeigst beim Einchecken eigentlich beide Pässe, wenn das Ticket nicht auf den relevanten Pass ausgestellt ist(Beispiel Flug DE -> RUS und Ticket auf deutschen Pass gebucht, da klebt natürlich kein Visa drinnen). Ich hab seit 2 Jahren keinen DE-Flug mehr für unseren Sproß gebucht, daher kann ich Dir gar nicht mehr genau sagen, auf welchen Pass ich das damals gebucht hatte(glaube auf den Deutschen), aber das ist wirklich egal!
Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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anonymer-Besucher
Re: Flugbuchung für Einreise nach D (Aufenthaltsgenehmigung)
Ok, na dann ist es wirklich Wurscht, welcher eingetragen ist.
Danke Silvio
Danke Silvio
Re: Flugbuchung für Einreise nach D (Aufenthaltsgenehmigung)
Du brauchst keinen Rückflugticket und dich fragt auch keiner danach ;-)
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anonymer-Besucher
Re: Flugbuchung für Einreise nach D (Aufenthaltsgenehmigung)
@fugen
Danke, wir werden es so probieren. Da sollte ja nichts mehr schiefgehen.
Danke, wir werden es so probieren. Da sollte ja nichts mehr schiefgehen.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Flugbuchung für Einreise nach D (Aufenthaltsgenehmigung)
Auf welchen Pass man den Flug bucht ist piepegal. Man muss eh jeweils beide zeigen.
