Visum abgelaufen. Vom Einwohnermeldeamt abgemeldet.

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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olinka
Grünschnabel
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Visum abgelaufen. Vom Einwohnermeldeamt abgemeldet.

Beitrag von olinka »

Hallo liebe Freunde des RU-Forums.

Bei mir hat sich mal wieder eine neue Situation eingestellt.
Ich habe im Dezember meine langjährige russische Freundin in Deutschland geheiratet.
Sie war mit einem Besuchervisum für 3 Monate in Deutschland.

Alles verlief ohne größere Probleme.
Danach habe ich sie bei mir in der Wohnung (Eigentum) angemeldet. Auf der Örtlichen Krankenversicherung wurde sie auch angemeldet, und hat auch eine Versicherungskarte.
Einen A1/Deutschtest hat sie noch nicht gemacht.
Zum Ende der Visums, ist sie zurück nach Russland gereist.
Da ich beruflich für mehrere Monate nach China muss, hat sie daraufhin ein Visum (3-Monate) für China gemacht, und ist zu mir nach China gereist.
Hier in China sind wir jetzt seit ca. 2 Monaten zusammen.
Letzte Woche habe ich ein Schreiben vom Einwohnermeldeamt bekommen.
Darin steht:
ZITAT: Ihre Frau soll laut Ausländerbehörde nicht mehr in ihrer Wohnung wohnhaft sein, da das Visum abgelaufen ist. Wir bitten um Auskunft, wann ihre Frau ausgereist ist, da wir sie dann abmelden müssen.
Hier noch einmal die chronologische Zeitfolge
Dezember 2013 Heirat.
Ende Februar 2014 Ausreise nach Russland.
Anfang Mai Einreise in China. (Visumantrag für China hat sehr lange gedauert)
Abreise aus China voraussichtlich 22.Juli.
Danach soll wieder ein China Visum gemacht werden.
Ich (Ehemann) bin seit Anfang März in China. (ununterbrochen)

Durch das Schreiben des Einwohnermeldeamtes bin ich nun etwas verunsichert.
1. Mit welchen Problemen habe ich zu rechnen.
2. Muss ich meine Frau, jedesmal wenn sie nach Deutschland kommt anmelden, und wenn sie Deutschland verlässt (wegen abgelaufenem Visum) wieder abmelden?
3. Ich bin beruflich noch für ca. 3 Jahre in China. Und ich möchte natürlich das meine Frau hier bei mir ist. Was wäre der einfachste Weg, dies ohne Probleme mit der deutschen Ausländerbehörde zu regeln.
4. Wie kann ich es bewerkstelligen, das meine Frau in Deutschland angemeldet bleibt.
5. Hat die Abmeldung Konsequenzen für die Krankenversicherung?

Im Voraus recht herzlichen Dank für eure Hilfe.
Es ist so wie es ist. Weil es so ist, wie es ist.
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Dietrich
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Re: Visum abgelaufen. Vom Einwohnermeldeamt abgemeldet.

Beitrag von Dietrich »

olinka hat geschrieben:1. Mit welchen Problemen habe ich zu rechnen.
2. Muss ich meine Frau, jedesmal wenn sie nach Deutschland kommt anmelden, und wenn sie Deutschland verlässt (wegen abgelaufenem Visum) wieder abmelden?
3. Ich bin beruflich noch für ca. 3 Jahre in China. Und ich möchte natürlich das meine Frau hier bei mir ist. Was wäre der einfachste Weg, dies ohne Probleme mit der deutschen Ausländerbehörde zu regeln.
4. Wie kann ich es bewerkstelligen, das meine Frau in Deutschland angemeldet bleibt.
5. Hat die Abmeldung Konsequenzen für die Krankenversicherung?
1. Vom Anwohnermeldeamt eher keine. Das Gleiche ist mir vor ein paar Jahren auch passiert. Ich hatte meine Frau angemeldet, damit wir bei unserem lokalen Standesamt eine Heiratsurkunde bekommen konnten und die nicht in Berlin beantragen mussten. Ich habe denen dann geschrieben, dass meine Frau NATÜRLICH vor Ende des Visums wieder ausgereist war und ich die Abmeldung leider vergessen hatte. War aber kein Problem.
2. Bei Einreise mit Schengenvisum muss man normalerweise niemanden anmelden.
3. "Bei mir" ist in China oder in Deutschland? Deutschland: Ohne eine Aufenthaltsgenehmigung geht da nur ein Multivisum. Aber dann natürlich nur maximal 90 Tage pro Halbjahr. Und in China... keine Ahnung.
4. Sie muss eine Aufenthaltsgenehmigung haben. Bei einem Visum mit Enddatum wirst du sie immer nach Ausreise wieder abmelden müssen.
5. Krankenversicherung gibt es nur mit vorheriger Anmeldung. Ob die Krankenkasse jetzt was von der Abmeldung deiner Frau mitbekommt kann ich dir nicht sagen. Aber spätestens wenn sie mal Leistungen erhalten möchte und die KK davon Wind bekommt, könnte es schwierig werden. Außerdem überprüft die KK alle paar Jahre mal die Grundlagen für die Familienversicherung. Ob man da dann Lügen sollte.... Aber sprich einfach mit deiner KK. Mehr als die Abmeldung deiner Frau (weil diese nicht dauerhaft in D lebt) kann sie nicht verlangen.

Deine Frau sollte also schnellstens den Sprachkurs machen (A1 ist ja nun wirklich kein Hexenwerk!) und dann solltest du -ganz normal- einen Antrag auf FZF stellen, damit deine Frau ein nationales Visum (Aufenthaltsgenehmigung) erhält. Dann anmelden, Krankenkasse anmelden.
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Nikolaus
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Re: Visum abgelaufen. Vom Einwohnermeldeamt abgemeldet.

Beitrag von Nikolaus »

olinka hat geschrieben:1. Mit welchen Problemen habe ich zu rechnen.
2. Muss ich meine Frau, jedesmal wenn sie nach Deutschland kommt anmelden, und wenn sie Deutschland verlässt (wegen abgelaufenem Visum) wieder abmelden?
3. Ich bin beruflich noch für ca. 3 Jahre in China. Und ich möchte natürlich das meine Frau hier bei mir ist. Was wäre der einfachste Weg, dies ohne Probleme mit der deutschen Ausländerbehörde zu regeln.
4. Wie kann ich es bewerkstelligen, das meine Frau in Deutschland angemeldet bleibt.
5. Hat die Abmeldung Konsequenzen für die Krankenversicherung?
Wenn Ihr ohnehin noch fuer drei Jahre hauptsaechlich in China leben wollt, draengt meiner Erfahrung nach eigentlich jetzt nichts:
- Eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung (und erst recht eine Familienversicherung) leistet dort wohl doch nicht, solange Deine Frau in Ru ist, sowieso nicht. Deshalb hast Du sicherlich eine private Versicherung (ggf. ueber die Dich entsendende Firma). Und dann brauchst Du eben noch eine Extra-Versicherung fuer Deine Frau (bei uns war das auch im Rahmen unserer privaten Firmen-Gemeinschaftsversicherung moeglich). In aller Regel leisten solche Versicherungen dann auch bei zeitweiligen Aufenthalten in D, aber das musst Du natuerlich sorgfaeltig pruefen.
- Ihr koennt anstreben, schon jetzt fuer Deine Frau eine Aufenthaltserlaubnis fuer D zu erhalten, aber nach A1, bei staendigem Wohnsitz in D, ... Wenn Du offiziell von einer deutschen Firma nach China entsendet bist, dann kannst Du den Mitzug Deiner Frau dorthin bei der deutschen Auslaenderbehoerde anzeigen, die Chancen stehen gut, dass Deine Frau dann ihre Aufenthaltserlaubnis nicht gleich wieder wegen Ueberschreitung der zulaessigen Abwesenheitszeit verliert.
Mir scheint es allerdings guenstiger, solange Du staendig in China bist, dass Deine Frau in Russland ein Schengen-Mehrjahresvisum fuer mehrfache Einreise beantragt. Mehr braucht Ihr ja die drei Jahre kaum und plausibel begruenden mit entsprechenden Belegen koennt Ihr das ja wohl allemal.
Wer weiss so genau, was in drei Jahren ist; fuer die A1 ist bis dahin jedenfalls reichlich Zeit. Und wenn bis dahin Nachwuchs in Aussicht ist, ist A1 ja nicht mehr erforderlich ... Wohl aber schon Deutschkenntnisse an sich.
- Deine Frau wird jetzt eigentlich "von Amtes" in D abgemeldet. Aber das kann Dir doch eigentlich fuer die naechsten drei Jahre Wurscht sein!?
- Etwas kompliziert kann freilich, wie meist in solchen Faellen, die steuerliche Situation sein. Aber dazu wirst Du Dich sicherlich kundig machen. Man unterschaetzt das leicht.

Ansonsten hast Du ja sicherlich schon bemerkt, dass fuer Deine relativ seltene Situation das Forum hier nicht ganz optimal ist. Wahrscheinlich weisst Du es ja, aber fuer alle Faelle: Bei info4alien.de tummeln sich etliche Profis von deutschen Auslaenderbehoerden, Auslandsvertretungen, ...
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