Sorgerecht aus Deutschland erreichen?

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

DirkHB
Grünschnabel
Beiträge: 15
Registriert: 06 Okt 2012, 23:12

Re: Sorgerecht aus Deutschland erreichen?

Beitrag von DirkHB »

Hallo,
Wir haben zusätzlich eine notarielle Erklärung mit Apostille und Übersetzung des Vaters warum der Junge nicht in Russland bleiben kann bzw. niemand für den Jungen sorgen kann. Die Großeltern sind verstorben und der Vater geschäftlich sehr viel auf Reisen. Für die Botschaft haben wir sicherheitshalber noch eine Integrationschancenbeurteilung für den Jungen vom Integrationscenter in meiner Stadt. Ich hoffe das wird reichen. Nach Aussage der Ausländerbehörde in SH sollte das ausreichen, ich habe problemlos die Verpflichtungserklärung für die nationalen Visa bekommen. Jetzt muß nur noch die Botschaft mit spielen.
Gruß Dirk
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13728
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Sorgerecht aus Deutschland erreichen?

Beitrag von Norbert »

QED, ich hatte es heute schon in einem anderen Thread gepostet:
Beim Nachzug von Kindern steht immer das Kindeswohl im Vordergrund, siehe http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=88064#p88064. Lies bitte wirklich den verlinkten Beitrag, um die Hintergründe etwas zu verstehen.


Es stimmt also, dass die Zustimmung des Vaters allein nicht maßgebend ist. Sondern es wird geprüft, wo es dem Kind am besten gehen würde - dies muss nicht zwangsweise Deutschland sein, vor allem nicht, wenn das Kind schon aus dem Grundschulalter heraus ist und enge Bindung zu Russland (zweites Elternteil, Großeltern, Freunde, etc.) hat. Auch die Sprachkenntnisse spielen eine Rolle.

Aber wenn sich Mutter und Vater des Kindes einig sind, dass es dem Kind in Deutschland zusammen mit dem ersten Elternteil am besten gehen wird, so ist dies in den meisten Fällen ausreichend.
DirkHB
Grünschnabel
Beiträge: 15
Registriert: 06 Okt 2012, 23:12

Re: Sorgerecht aus Deutschland erreichen?

Beitrag von DirkHB »

Hallo,
Die deutsche Botschaft in Moskau hat im Zusammenspiel mit der Ausländerbehörde dem Zuzug des Sohnes aufgrund der notariellen Bestätigung des Vaters zugestimmt. Es reicht also aus, wenn der Vater notariell zustimmt und eine weitere notarielle Erklärung abgibt, warum er sich nicht um den Jungen kümmern kann. In diesem Fall sind keine weiteren Verwandten in Russland vorhanden.
Wir haben alle Visa und nächste Woche sind beide bei mir.

Gruß Dirk
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Re: Sorgerecht aus Deutschland erreichen?

Beitrag von manuchka »

Super, dass das bei euch klappt, und vielen Dank auch für die Info, die hilft anderen sicher weiter!
[genau]
Du erntest, was du säst.
Nomis
Grünschnabel
Beiträge: 14
Registriert: 27 Jan 2013, 21:41

Re: Sorgerecht aus Deutschland erreichen?

Beitrag von Nomis »

Hallo Dirk,

hast du vielleicht noch die Formulierung der notariellen Bestätigung zur Hand?

Siehe http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=17035

Viele Grüße
Simon
Antworten

Zurück zu „Familienzusammenführung und Kindesnachzug nach DE und RU“