Aufenthaltsrecht nach Volljährigkeit des Kindes

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

Antworten
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13728
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Aufenthaltsrecht nach Volljährigkeit des Kindes

Beitrag von Norbert »

Ich hatte kürzlich die Frage einer Bekannten, deren Kollegin Russin ist. Diese Russin hat ein Kind mit einem Deutschen, über das Kind quasi die Aufenthaltsgenehmigung. Keine Ehe, die Eltern leben getrennt.

Wenn das Kind nun volljährig wird, wird angeblich der Bekannten die Aufenthaltsgenehmigung entzogen. Kann das sein?
Anelya
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 786
Registriert: 07 Sep 2011, 10:27
Wohnort: Frankfurt

Re: Aufenthaltsrecht nach Volljährigkeit des Kindes

Beitrag von Anelya »

Wenn das Kind volljährig wird, fällt der Aufenthaltsgrund "Personensorge für das deutsche Kind" weg, insofern verliert sie also die AE mit diesem Grund, das ist richtig. In den allermeisten Fällen sind diese Personen dann allerdings schon so lange und so etabliert in Deutschland, dass sie eine NE bzw. einen deutschen Pass auf Grund einer anderen Tatsache erhalten können (bzw. schon längst in den Händen halten). Wenn die Person ihr Leben allerdings überhaupt nicht selbst finanzieren kann, wird es schwierig.
Benutzeravatar
Saboteur
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 3326
Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Aufenthaltsrecht nach Volljährigkeit des Kindes

Beitrag von Saboteur »

ja das kenne ich auch von meiner Kollegin, deren Mann Türke ist und dem das gleiche droht...
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Antworten

Zurück zu „Familienzusammenführung und Kindesnachzug nach DE und RU“