Ich hatte kürzlich die Frage einer Bekannten, deren Kollegin Russin ist. Diese Russin hat ein Kind mit einem Deutschen, über das Kind quasi die Aufenthaltsgenehmigung. Keine Ehe, die Eltern leben getrennt.
Wenn das Kind nun volljährig wird, wird angeblich der Bekannten die Aufenthaltsgenehmigung entzogen. Kann das sein?
Aufenthaltsrecht nach Volljährigkeit des Kindes
Moderator: Dietrich
Re: Aufenthaltsrecht nach Volljährigkeit des Kindes
Wenn das Kind volljährig wird, fällt der Aufenthaltsgrund "Personensorge für das deutsche Kind" weg, insofern verliert sie also die AE mit diesem Grund, das ist richtig. In den allermeisten Fällen sind diese Personen dann allerdings schon so lange und so etabliert in Deutschland, dass sie eine NE bzw. einen deutschen Pass auf Grund einer anderen Tatsache erhalten können (bzw. schon längst in den Händen halten). Wenn die Person ihr Leben allerdings überhaupt nicht selbst finanzieren kann, wird es schwierig.
- Saboteur
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Re: Aufenthaltsrecht nach Volljährigkeit des Kindes
ja das kenne ich auch von meiner Kollegin, deren Mann Türke ist und dem das gleiche droht...
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...