lieber just3042,
Unter dieser Bedingung könnte Dein Plan sogar aufgehen, denn eine erneute Fahrausbildung ist nicht zwingend notwendigMein Plan war jetzt, mit dem russischen Busführerschein in Deutschland beim TÜV eine Fahrprüfung abzulegen
QuelleFührerscheine aus sonstigen Staaten ("Drittstaaten")
(Umschreibung erforderlich)
Führerscheine aus allen anderen Staaten können zwar prinzipiell ebenfalls in Deutschland umgeschrieben werden, im Unterschied zu denen aus "Listenstaaten" wird hierbei jedoch eine theoretische und praktische Prüfung in einer Fahrschule abverlangt. Von der Fahrausbildung ist der Inhaber zwar grundsätzlich befreit, diese ist aber in den meisten Fällen zur Erhöhung der Erfolgsaussichten anzuraten.
Ohne Deine genannte Bedingung würde es sonst aufgrund des § 29 Abs.3 Pkt. 2 nicht gehen
Wenn Ich das richtig annehme kommst Du aus Berlin!? Beim Erwerb eines Polenlappens könnte es weniger schwierig werden, da eben EU-Land (näheres siehe Link)(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
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die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen eines Staates, der nicht ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten,
Gruß
Haya


