Hier ist eine nette Kurzbeschreibung des Themas:
http://www.sueddeutsche.de/geld/neue-eu ... -1.2348355
Was viele (auch Journalisten) nicht wissen ist, dass die ErbRVO nicht nur die Regeln beim Vererben innerhalb der EU Länder verändert, sondern auch das Vererben durch einen EU Bürger außerhalb der EU. Art. 20 der Verordnung sagt das ausdrücklich. Deswegen ist die Veränderung auch für alle Deutschen von Bedeutung, die in Russland leben (auch wenn das ja bekanntlich noch nicht zur EU gehört
Das Kolissionserbrecht zwischen Deutschland und Russland bestimmt sich zukünftig für unbewegliches Vermögen wohl weiterhin nach dem vorrangig fortgeltenden deutsch-sowjetische Konsularvertrag vom 25.05.1959, für bewegliches Vermögen aber nach dieser neuen EU Erbrechtsverordnung und da gilt dann der Grundsatz des letzten Wohnortes. Das heißt im Klartext, auf den in Russland lebenden Deutschen Staatsbürger findet bei seinem Tod auf sämtliches bewegliches Vermögen (also auch auf sein Mercedes, der in Deutschland in der Garage steht oder das Sparbuch bei der Sparkasse) allein russisches Erbrecht Anwendung, was bisher nicht so war.
Wer also in Russland lebt und für seinen Tod nicht möchte, dass auch seine Wertpapierdepots, seine Uhrensammlung, seine Autos oder was auch immer in Deutschland zurückgeblieben ist, nach den russischen Erbrechtsregelungen vererbt werden, der muss zukünftig eine formgerechte Erbrechtswahl seines Heimatrechts treffen.
