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Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

smilla hat geschrieben: Wurde die Ehe bereits geschlossen, auch im Ausland, wäre zwar formal ein Visumsantrag zum Ehegattennachzug notwendig, es reicht jedoch auch das Touristenvisum aus, da ein Rechtsanspruch auf Erteilung der AE besteht (sofern die Ehegatten natürlich in häuslicher Gemeinschaft leben ).
Es handelt sich hier zwar auch um einen Visumsverstoß , ist aber heilbar.
Das hoert sich ja fast mal nach Buerokratie mit einem menschlichen Touch an. Schoen das es sowas scheinbar (zumindest in Deutschland) auch gibt.
... gut zu wissen

Wenn doch hier in Russland auch solche "Rechtsansprueche" gelten wuerden. Aber da wird erstmal 6 Monate lang "geprueft".

Smilla, wenn du schon vom Fach bist:
Gibt es eine Moeglichkeit eine AE (fuer Deutschland) zu beantragen und dann aber NICHT in Deutschland zu wohnen? Zumindestens fuer einige Jahre nicht? Wird die AE dann ungueltig?

Dietrich
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

@ Oletsch

Ich kann es dir folgendermaßen begründen:
Seit dem 01.01.05 ist die Ehefrau verpflichtet, einen sog. Integrationskurs zu belegen, wenn sie bei der Einreise nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
D.h. 600 Stunden Deutsch pauken incl. Landeskunde und Geschichte 8)
Kostenpunkt: 1 Eumel/pro Stunde !!

@ Dietrich

Eine klare Absage.
Eine AE wird nur erteilt, wenn der ständige Aufenthalt in D ist.
Diese erlischt auch kraft Gesetz nach einen mehr als 6-monatigen Auslandsaufenthalt , § 51 AufenthG.
Es sei denn die Ehe mit dem deutschen Partner wird im Ausland fortgesetzt ... aber das beweise erst einmal :wink:
Besser eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen, dass der Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen erfolgt und damit eine Bescheinigung über den Fortbestand der AE beantragen
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

smilla hat geschrieben:
Es sei denn die Ehe mit dem deutschen Partner wird im Ausland fortgesetzt ... aber das beweise erst einmal :wink:
Eben genau das ist ja gewaehrleistet. Weil ich mit meiner Frau ja zur Zeit in Russland lebe. In unserer Wohnung. Gemeinsam.
Mir geht es nur darum das wir im Prinzip die Zeit schon mal nutzen wollen, um dann fuer meine Frau schneller eine AG (also unbefristet) zu bekommen, wenn wir in ein paar Jahren dann nach Deutschland ziehen.

Was muss ich als Ehemann denn vorlegen um fuer meine Frau eine AE zu bekommen? Nur Wohnungsnachweis? Das waere kein Problem. Oder auch Einkommen? Das habe ich naemlich (nur) hier in Russland.
smilla hat geschrieben: Seit dem 01.01.05 ist die Ehefrau verpflichtet, einen sog. Integrationskurs zu belegen, wenn sie bei der Einreise nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
D.h. 600 Stunden Deutsch pauken incl. Landeskunde und Geschichte 8)
Kostenpunkt: 1 Eumel/pro Stunde !!
600 Euro fuer 600 Stunden Unterricht ist doch nicht schlecht :-) Vielleicht sollte man dann einfach so tun als ob man kein Deutsch kann. Denn billiger kommt man an einen solchen Kurs nicht ran! Aergerlich ist natuerlich die erste Zeit in der man sich dann verdammt langweilen wird, wenn man schon Kenntnisse hat.

Dietrich
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Sorry Dieter, ich habe mich nicht genau genug ausgedrückt... kommt davon, wenn man sein Gesetzbuch nicht mit in den Urlaub nimmt :lol:
Der von uns zitierte Absatz zielt nur auf die Niederlassungserlaubnis, sprich die frühere unbefristete AE, ab.
Das heisst für Euch in ein paar Jahren,
*einreisen
* AE für drei Jahre beantragen
* Sprachkurs besuchen
* nach 3 Jahren Niederlassungserlaubnis (NE ) beantragen ( in Zukunft sollen auch mündliche und schriftliche Sprachtests stattfinden, frag mich aber nichts näheres dazu, da das AufenthG doch erst seit 01.01.05 in Kraft ist ).

Solange ist die Frist bis zur NE auch nicht und du kannst ein Einkommen und eine Wohnung in D nachweisen.

Mit der ( befristeten ) AE gibts auch gleich von der ABH eine Arbeitserlaubnis mit in den Paß, d.h. der Gang zum Arbeitsamt entfällt auch schon mal.

So, und jetzt genug beraten für heute :lol: :lol:

Lg

smilla
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

Danke erstmal fuer die Beratung...

Das mit dem Sprachkurs koennen wir dann aber wohl trotzdem ausfallen lassen, denn meine Frau spricht schon einigermassen deutsch und in den drei Jahren lernt sie dann genug um einen solchen Test locker zu bestehen.
Ich glaueb nicht das sie Lust auf einen 600 Stunden Kurs hat in dem sie die ersten 400 Stunden nichts dazulernt :-)
Dann lieber einen richtigen Lehrer oder einfach durch die Praxis.

Aber das wir einfach mit einem Touristenvisum einreisen koennen und dann vor Ort die AE beantragen koennen, das ist schon mal sehr gut zu wissen!

Dietrich
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CSB_Wolf
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Beitrag von CSB_Wolf »

Hallo Dietrich
Aber das wir einfach mit einem Touristenvisum einreisen koennen und dann vor Ort die AE beantragen koennen, das ist schon mal sehr gut zu wissen!
Da musst Du aber aufpassen, da dies wieder von Bundesland zu Bundeland und von AEB zu AEB unterschedlich angewendet wird 8)

Gruss
Wolf
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AnGro
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Beitrag von AnGro »

Dietrich hat geschrieben:Aber das wir einfach mit einem Touristenvisum einreisen koennen und dann vor Ort die AE beantragen koennen, das ist schon mal sehr gut zu wissen!

Dietrich
Verlass Dich nicht drauf und klaer das mit dem zustaendigen Sachbearbeiter oder frag Smilla, wo sie arbeitet und geh da hin. Unsere ABH sah da gar keine Moeglichkeit fuer, hat uns aber insofern gehofen, dass der Papierkram in Moskau nur zwei Tage gedauert hat. Duerfte Rekord sein.

Viele Gruesse und alles Gute!
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