Das hoert sich ja fast mal nach Buerokratie mit einem menschlichen Touch an. Schoen das es sowas scheinbar (zumindest in Deutschland) auch gibt.smilla hat geschrieben: Wurde die Ehe bereits geschlossen, auch im Ausland, wäre zwar formal ein Visumsantrag zum Ehegattennachzug notwendig, es reicht jedoch auch das Touristenvisum aus, da ein Rechtsanspruch auf Erteilung der AE besteht (sofern die Ehegatten natürlich in häuslicher Gemeinschaft leben ).
Es handelt sich hier zwar auch um einen Visumsverstoß , ist aber heilbar.
... gut zu wissen
Wenn doch hier in Russland auch solche "Rechtsansprueche" gelten wuerden. Aber da wird erstmal 6 Monate lang "geprueft".
Smilla, wenn du schon vom Fach bist:
Gibt es eine Moeglichkeit eine AE (fuer Deutschland) zu beantragen und dann aber NICHT in Deutschland zu wohnen? Zumindestens fuer einige Jahre nicht? Wird die AE dann ungueltig?
Dietrich