Hallo Leute,
ein Bekannter von mir hat vor einiger Zeit eine OOO in Russland gegründet und hat nun das erste Projekt. Da ich ja schon etwas länger in Russland bin, helfe ich ihm gerade bei den ersten Schritten. Dabei ist mir aufgefallen, dass er viele Dokumente (Verträge, Rechnungen) selbst unterschrieben hat, und zwar als "Генеральный Директор" - Generaldirektor. Er hält sich in Russland nur mit einem Business-Visum auf, hat also keine Arbeitserlaubnis.
Nach meiner Auffassung (und bestätigt durch einen FMS-Mitarbeiter im Verwandtenkreis) impliziert die Unterschrift als Generaldirektor, dass er in Russland erwerbstätig ist, und das illegal, weil ohne Arbeitserlaubnis. Käme nun eine Kontrolle vom FMS und würden die das sehen, würde die Firma bestraft werden für die Beschäftigung eines illegalen Arbeiters.
Hat jemand von euch schonmal mit solchen Problemen zu tun gehabt?
Ebenfalls müssten alle bereits unterschriebenen Dokumente neu unterschrieben werden und das zurückdatiert. Meiner Meinung nach gibt es keinen Ausweg, als einen russischen Direktor einzustellen.
Ich würde mich über eure Erfahrungsberichte zu diesem Thema freuen.
Grüße aus Moskau,
Justin
Darf der Eigentümer einer OOO ohne Arbeitserlaubnis Verträge unterschreiben?
- Wladimir30
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Re: Darf der Eigentümer einer OOO ohne Arbeitserlaubnis Verträge unterschreiben?
Hallo,
wichtig ist, wer in der OOO als Direktor eingetragen ist. Dafür muß es einen Gesellschafterbeschluß geben. Der Direktor steht dann im HR-Auszug. Dort stehen alle möglichen und unmöglichen Angaben über den Direktor. Hier würde es also dem FA sofort auffallen, wenn der dort Genannte gar kein Recht hat, die Dokumente zu unterschreiben. Ich fürchte, als Ausländer ohne entsprechende Genehmigungen wird es da Probleme geben. Die russische Rechtssprechnung ist diesbezüglich extrem auf den Direktor ausgerichtet, der eine immense Machtfülle hat, was auch durchaus so gewollt ist vom Gesetzgeber. Allerdings haftet er dann aber auch voll für fast alles. Das impliziert dann aber auch sehr hohe Anforderungen an die Gesetzmäßigkeit seines Handelns.
Das ist zumindest der Stand, den ich habe, wenn es da Ausnahmen gibt oder so, dann weiß ich das nicht.
wichtig ist, wer in der OOO als Direktor eingetragen ist. Dafür muß es einen Gesellschafterbeschluß geben. Der Direktor steht dann im HR-Auszug. Dort stehen alle möglichen und unmöglichen Angaben über den Direktor. Hier würde es also dem FA sofort auffallen, wenn der dort Genannte gar kein Recht hat, die Dokumente zu unterschreiben. Ich fürchte, als Ausländer ohne entsprechende Genehmigungen wird es da Probleme geben. Die russische Rechtssprechnung ist diesbezüglich extrem auf den Direktor ausgerichtet, der eine immense Machtfülle hat, was auch durchaus so gewollt ist vom Gesetzgeber. Allerdings haftet er dann aber auch voll für fast alles. Das impliziert dann aber auch sehr hohe Anforderungen an die Gesetzmäßigkeit seines Handelns.
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- Zejtnot
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Re: Darf der Eigentümer einer OOO ohne Arbeitserlaubnis Verträge unterschreiben?
Ein möglicher Ausweg: Wäre es vielleicht rechtens, dass ihm irgendwer die Dokumente gebracht hat und er sie außerhalb Russlands unterschrieben hat?
- Wladimir30
- Globaler Moderator

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Re: Darf der Eigentümer einer OOO ohne Arbeitserlaubnis Verträge unterschreiben?
Könnte sein, aber dafür muss zumindest ein Arbeitsvertrag zwischen Eigentümer und dem Direktor geschlossen werden, evtl. noch ein Gesellschafterbeschluss, dass er sich selbst zum Direktor ernennt. Dann könnte das vielleicht funktionieren.
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