Einladung der Freundin des Stiefsohnes

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Antworten
Ulf
Anfänger/in
Beiträge: 8
Registriert: 24 Mär 2015, 00:15

Einladung der Freundin des Stiefsohnes

Beitrag von Ulf »

Hallo zusammen,

nach bereits der 2. Einladung meiner russischen Ehefrau hat ihr Sohn ein 1-jähriges Mehrfachvisum erhalten.
Jetzt möchte er während der Gültigkeit seines Visums mit seiner Freundin zu Besuch kommen und sie natürlich auch der Mutter vorstellen.
Muss ich hier eine Verpflichtungserklärung beantragen ? oder geht es vielleicht einfacher ?
Meine Stiefkinder einzuladen ist ja mittlerweile sehr einfach geworden.
Es reicht hier eine in Deutsch geschriebene, formlose Einladung der Mutter.

Titel korrigiert, Vize-Admin
Zuletzt geändert von Ulf am 24 Mär 2015, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Einladung der Freundin des Schwiegersohnes

Beitrag von Zejtnot »

Ich sehe keine andere Lösung als eine Verpflichtungserklärung, da "Freundin des Stiefsohns" keine juristisch verwertbare Familienbeziehung ist. Ferner sollten aber auch Reiseziel und Rückkehrwilligkeit beim Visaantrag nachgewiesen werden.
Ulf
Anfänger/in
Beiträge: 8
Registriert: 24 Mär 2015, 00:15

Re: Einladung der Freundin des Schwiegersohnes

Beitrag von Ulf »

Danke, ich habe es schon befürchtet.
.... und Sorry, Schwiegersohn ist natürlich falsch, wie von Zejtnot schon richtig erkannt, es muss natürlich Stiefsohn heissen. :?
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“