Hm, ich finde, dass die Formulierung im Visaerleichterungsabkommen, die im Artikel 5 die Vergabe von Mehrfachvisa fuer bestimmte Familienangehoerige regelt, die gleiche ist, wie die im Artikel 6, der die Befreiung von der Visumgebuehr beinhaltet. Woertlich genommen, ist in beiden Faellen etwas verschnoerkelt festgelegt, dass sie sich auf Russen bezieht, die in der EU lebende russische Verwandte besuchen, bzw. auf Buerger der EU, die ihre in Ru lebenden Verwandten (EU-Buerger) besuchen.Zejtnot hat geschrieben:Nikolaus, im Abkommen kann man dies ja an sich nicht lesen. Es wird erst in der Ausführungsvereinbarung näher definiert, die aber im Internet nicht zu finden ist (zumindest habe ich Teile der Formulierung nicht via Google gefunden). Seit wann diese Ausführungsvereinbarung gilt, wissen wir also nicht.
Es ist wohl kaum verstaendlich, dass das AA sie jemals unterschiedlich interpretieren wollte. Und klar scheint mir auch, dass es darum ging, getrennt lebenden Familien Besuche zu erleichtern. (Bemerkenswerterweise nur jeweils in eine Richtung; aber das wissen wir ja alle schon seit bald 10 Jahren.) Gemeinsame Reisen von zusammenlebenden Familien in das Heimatland eines der Ehepartner werden vom Visaabkommen nicht betrachtet. Dafuer gibt es aber von beiden Seiten jeweils einseitige unterschiedliche Visaerleichterungen. Naja, Du weisst ja; auch hier im Forum wurde schon etliche Male hierzu diskutiert. Ich denke, bestimmte dieser einseitigen Regelungen von deutscher Seite wurden nun vielleicht aufgehoben oder ausgesetzt.
Das, was in der Dir vorliegenden Antwort (ist die vom Buergerbuero des AA?) aus "Anwendungsrichtlinien" zitiert wird, findet man in der Uebersetzung wohl z.B. auf der Seite der Botschaft Moskau, scheint mir
http://www.germania.diplo.de/contentblo ... 062007.pdf

