Verdacht auf Scheinehe
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Anonymous
Hallo Wolf,
das ist keine Theorie sondern die Rechtslage. Was manche ABH's machen ist ganz einfach Rechtsbeugung im Amt, um es einmal milde auszudrücken. Da hast du schon recht.
Aber wir leben in einem Rechtsstaat und der bietet einige Möglichkeiten, um sich gegen solch eine Vorgehensweise zu wehren. Leider arbeitet unser Rechtsstaat oft im Schneckentempo. Die Dauer eines Verwaltungsgerichtsverfahrens ist ja bekannt.
Also versucht jeder sein eigenes Poblem schnell zu lösen um diese Zeit nicht aufwenden zu müssen. Dafür habe ich auch volles Verständnis.
Vielleicht sollte man anschließend den Klageweg gehen, um diese Leute in ihre Schranken zu weisen?
Es ist oft schon etwas seltsam, was im Staate Dutschland so abläuft.
Auf die Antwort Deines Kumples bin ich auch sehr gespannt.
Gruß
Uwe
das ist keine Theorie sondern die Rechtslage. Was manche ABH's machen ist ganz einfach Rechtsbeugung im Amt, um es einmal milde auszudrücken. Da hast du schon recht.
Aber wir leben in einem Rechtsstaat und der bietet einige Möglichkeiten, um sich gegen solch eine Vorgehensweise zu wehren. Leider arbeitet unser Rechtsstaat oft im Schneckentempo. Die Dauer eines Verwaltungsgerichtsverfahrens ist ja bekannt.
Also versucht jeder sein eigenes Poblem schnell zu lösen um diese Zeit nicht aufwenden zu müssen. Dafür habe ich auch volles Verständnis.
Vielleicht sollte man anschließend den Klageweg gehen, um diese Leute in ihre Schranken zu weisen?
Es ist oft schon etwas seltsam, was im Staate Dutschland so abläuft.
Auf die Antwort Deines Kumples bin ich auch sehr gespannt.
Gruß
Uwe
Hallo Moses,
was die rechtliche Lage betrifft kann ich da nichts weiteres hinzufuegen, da haben sich die Anderen schon sehr ausfuehrlich geaeussert.
Eine weitere Moeglichkeit ist es immer die Presse mit einzubeziehen. Gerade die Bildzeitung hat fuer solche Geschichten immer ein offenes Ohr. Und die "Macht" der Presse sollte man nicht unterschaetzen.
Ansonsten wuerde ich wirklich schnell den Weg einer Klage gehen. In Deutschland hat man immerhin die Moeglichkeit so sein "Recht" zu bekommen.
Dietrich
was die rechtliche Lage betrifft kann ich da nichts weiteres hinzufuegen, da haben sich die Anderen schon sehr ausfuehrlich geaeussert.
Eine weitere Moeglichkeit ist es immer die Presse mit einzubeziehen. Gerade die Bildzeitung hat fuer solche Geschichten immer ein offenes Ohr. Und die "Macht" der Presse sollte man nicht unterschaetzen.
Ansonsten wuerde ich wirklich schnell den Weg einer Klage gehen. In Deutschland hat man immerhin die Moeglichkeit so sein "Recht" zu bekommen.
Dietrich
Man kann hier wirklich nur empfehlen, schnell, konsequent und hart mit der Hilfe eines gewieften Anwalts zu agieren.
Ein gewiefter Anwalt mit Terriereigenschaften ist hier wirklich nötig, da ich schon die Erfahrung machen musste, dass einige Vertreter dieser Zunft das ganze (für meinen Geschmack) zu geschäftsmässig angingen.
Einen kompetenten Anwalt solltest Du über sicherlich vorhandene Ausländerinitiativen vor Ort finden. Da Hamburg auch Uni-Stadt ist wirst Du u.U. auch im studentischen Umfeld fündig.
Der Weg könnte dahin gehen, mittels Verwaltungsgerichtsverfahren die ABH zur Erteilung der Zustimmung zur Erteilung des FZF-Visums zu verpflichten, notfalls auch im Wege einstweiligen Rechtsschutzes. Dies ist jedoch keine Rechtsberatung (davor werde ich mich sicher hüten), sondern nur ein Hinweis auf einige Möglichkeiten des guten deutschen Verwaltungsrechts.
Ein gewiefter Anwalt mit Terriereigenschaften ist hier wirklich nötig, da ich schon die Erfahrung machen musste, dass einige Vertreter dieser Zunft das ganze (für meinen Geschmack) zu geschäftsmässig angingen.
Einen kompetenten Anwalt solltest Du über sicherlich vorhandene Ausländerinitiativen vor Ort finden. Da Hamburg auch Uni-Stadt ist wirst Du u.U. auch im studentischen Umfeld fündig.
Der Weg könnte dahin gehen, mittels Verwaltungsgerichtsverfahren die ABH zur Erteilung der Zustimmung zur Erteilung des FZF-Visums zu verpflichten, notfalls auch im Wege einstweiligen Rechtsschutzes. Dies ist jedoch keine Rechtsberatung (davor werde ich mich sicher hüten), sondern nur ein Hinweis auf einige Möglichkeiten des guten deutschen Verwaltungsrechts.
- CSB_Wolf
- Zar/iza

- Beiträge: 2626
- Registriert: 26 Mär 2005, 00:06
- Wohnort: Sued Deutschland - nicht Bayern und nicht mehr in Moskau bei meiner Frau. Das hat sich erledigt.
- Kontaktdaten:
Hallo, guten Morgen
also meinen Kumpel hab ich noch nicht erreicht, ich fahre aber heute noch nach Basel und da werde ich mich an der Grenze beim BGS (Bundespolizei) direkt mal genau informieren.
@ Moses
ich weiss jetzt wieder was ich von der AHB Hamburg negatives gehört habe, es gab mal eine Dokumentation im TV ueber Abschiebungen aus Deutschland und die gehen da zimlich rigoros vor.
Gruss
Wolf
also meinen Kumpel hab ich noch nicht erreicht, ich fahre aber heute noch nach Basel und da werde ich mich an der Grenze beim BGS (Bundespolizei) direkt mal genau informieren.
@ Moses
ich weiss jetzt wieder was ich von der AHB Hamburg negatives gehört habe, es gab mal eine Dokumentation im TV ueber Abschiebungen aus Deutschland und die gehen da zimlich rigoros vor.
Gruss
Wolf
- CSB_Wolf
- Zar/iza

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- Registriert: 26 Mär 2005, 00:06
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Hallo, guten Abend
@ Moses
Also ich hab nun beim BGS - Bundespolizei nachgefragt, es stimmt tatsaechlich dass die Ehefrau eine Deutschen ohne Visum nach Deutschland einreisen kann. Von der Zustaendigen Grenzstelle, also Bundespolizei (BGS), bekommt sie direkt vor Ort ein sogenanntes Ausnahmevisum zur Einreise. Mit diesem Ausnahmevisum kann sie einreisen und auf die zustaendige ABH gehen. Wenn sie dann erst mal hier ist, dann kann sich die ABH eigentlich nicht mehr vor der Aufenthaltsbewilligung druecken 8)
Gruss
Wolf
PS: Ach ja, die Dokumente der Eheschliessung, also Heiratsurkunde sollte sie dabei haben, in deutscher Uebersetzung versteht sich.
@ Moses
Also ich hab nun beim BGS - Bundespolizei nachgefragt, es stimmt tatsaechlich dass die Ehefrau eine Deutschen ohne Visum nach Deutschland einreisen kann. Von der Zustaendigen Grenzstelle, also Bundespolizei (BGS), bekommt sie direkt vor Ort ein sogenanntes Ausnahmevisum zur Einreise. Mit diesem Ausnahmevisum kann sie einreisen und auf die zustaendige ABH gehen. Wenn sie dann erst mal hier ist, dann kann sich die ABH eigentlich nicht mehr vor der Aufenthaltsbewilligung druecken 8)
Gruss
Wolf
PS: Ach ja, die Dokumente der Eheschliessung, also Heiratsurkunde sollte sie dabei haben, in deutscher Uebersetzung versteht sich.
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Anonymous
Aber vor dem BGS steht noch die Russische Grenzpolizei.
Nach unserer Hochzeit ( in Dt. ) hatte man meine Frau aus dem Zug
in Brest geholt, weil sie kein Einreisevisum hatte.
Ein halbes Jahr musste sie in Moskau mit den Behörden kämpfen.
Also erkundigt Euch lieber vorher und die Antwort schriftlich geben lassen.
LG. Werner
Nach unserer Hochzeit ( in Dt. ) hatte man meine Frau aus dem Zug
in Brest geholt, weil sie kein Einreisevisum hatte.
Ein halbes Jahr musste sie in Moskau mit den Behörden kämpfen.
Also erkundigt Euch lieber vorher und die Antwort schriftlich geben lassen.
LG. Werner
