Ausnahme des Nachweises A1

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?

Moderator: Dietrich

Marco
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Re: Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von Marco »

Norbert hat geschrieben: Die ganze Idee der Sprachtests richtet sich gegen eingekaufte Bräute aus Anatolien, die dann in Deutschland keinerlei Chance auf ein eigenes Leben hätten. Und es ist in jedem Fall sinnvoll, dass man vor dem Umzug in ein anderes Land einige Basics der Sprache kann. A1 ist wirklich simpel - meine Frau hätte den Test nach einem halben Jahr Lari-Fari-Deutschkurs mit 96 % bestanden, gefordert waren 75 % oder so (sie hat nur am Übungstest teilgenommen).
Das war mal so beabsichtigt, aber gerade auf diese Frauen trifft die Regelung nicht mehr zu, da sie gegen das Asooziationsabkommen EU-Türkei verstößt.
Trotzdem hält man stoisch an dieser Regelung fest, obwohl ich sie persönlich als ziemlichen Bullshit betrachte, wie auch fast jede Partei im Bundestag mit Ausnahme der CDU und ggf. AFD, deren Position ich nicht kenne.
Moelle
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Re: Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von Moelle »

Anelya hat geschrieben:
Moelle hat geschrieben:Ja habe ich danke, sie lebt allerdings in Krasnodar, dort gibt es zwar auch ein Goethe Institut aber so schnell geht es da nicht, zumindest nach Aussage von meiner Freundin.
In Krasnodar gibt es eben gerade kein Goethe-Institut, und A1-Prüfungen kann man als Erwachsener dort prinzipiell auch nicht ablegen. Das steht alles auf der Seite, die ich verlinkt hatte. Hier noch einmal der Direktlink: http://www.rdaz.ru/goethe.html. Territorial sind die nächsten Prüfungszentren von Krasnodar aus gesehen (nicht Goethe-Institute), die die A1-Prüfung abnehmen, Rostov-am-Don (4,5 Stunden, 540 Rubel Platzkarte) und Wolgograd (rund 13 Stunden, 855 Rubel Platzkarte).

Ich würde meine Energie nicht in theoretische Betrachtungen über Sinnigkeit oder Unsinnigkeit von Auflagen investieren, sondern direkt am 18.02. oder 01.04. das Examen in Rostov ablegen (kann/muss man jetzt schon buchen; momentan gibt es auch noch 40% Rabatt auf Platzkarten-Plätze im Zug!). Das kostet deine Zukünftige die überall fälligen 4500 Rubel Prüfungsgebühren, plus dazu noch 1100 Rubel für die Fahrkarten. Das sind weniger als 20 Euro und sollte zu verschmerzen sein.

Und eine Anmerkung kann ich mir nicht verkneifen: Die negative Stimmung gegenüber Formalien, Tests, Kursen etc. überträgt sich eventuell auch auf deine Frau. Auch wenn du alles sinnlos/überflüssig/überteuert/anstrengend findest, wäre es für sie viel einfacher, wenn du ihr vermittelst "Hey, wir schaffen das, wenn wir uns gemeinsam anstrengen". Je besser sie Deutsch spricht und je positiver sie allem gegenüber steht, umso einfacher wird es für sie dann in Deutschland.
Hallo Anelya,

Danke.
Der Sprachtest wird nun am 01.04. im Rostov stattfinden, wir lernen auch zusammen Deutsch, wobei ich als Deutschlehrer eher schlecht bin.
Gut das Sie noch bei einer Ausgebildtet Dame Unterricht hat.

LG Kai
Wi_M_Tölke
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Re: Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von Wi_M_Tölke »

Meine Frau hat geringe Deutschkenntnisse, nach einem unverbindlichen onlinetest mindestens B1, jedoch hatte sie kein Sprachzertifikat A1 bei Antragstellung. Stattdessen hat sie ihren Hochschulabschluss mitgenommen und dazu die Teilnahmebescheinigung für das erste Modul vom Integrationskurs in Deutschland. Sie hat außerdem sehr gute Englischkenntnisse, so dass ein Mitarbeiter sich dann dreisprachig mit ihr unterhalten hat. Das hat dann aber gereicht und sie haben den Antrag angenommen.
Nachteilig ist nun, dass nur ein geringer Integrationsbedarf bei ihr besteht und wir dadurch keine anteilige Rückerstattung der Kurskosten beantragen können. Also grundsätzlich ist es möglich, hängt jedoch von dem Bildungsstand ab. Und es ist eben zu bedenken, dass sich die Ausländerbehörde dann einen Scheiß für einen interessiert und du keine weitere Unterstützung erwarten kannst. Dabei ist ein Deutschkurs in fast allen Fällen durchaus sinnvoll und auch notwendig, um eine gelungene Integration zu gewährleisten.
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bella_b33
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Re: Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von bella_b33 »

Wi_M_Tölke hat geschrieben: 19 Okt 2018, 18:52 Nachteilig ist nun, dass nur ein geringer Integrationsbedarf bei ihr besteht
Mal ganz unwissend gefragt:
An was macht man den Integrationsbedarf denn fest?
Deine Frau will zu Dir nach Deutschland und mit Dir dort leben....das klingt doch eigentlich nach viel Integration ;)
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Norbert
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Re: Ausnahme des Nachweises A1

Beitrag von Norbert »

Der Integrationsbedarf soll eben gerade über die Ehe hinaus gehen. Ganz brutal gesagt: Diese Regelung richtet sich gegen "mitgebrachte Ehefrauen aus armen Ländern", die dann zu Hause auf ihren Pascha warten, nach dem Essen kochen noch fix den ehelichen Beischlaf über sich ergehen lassen.

Wenn jedoch davon auszugehen ist, dass via Kinder oder Beruf eine Integration in der Gesellschaft auch ohne Deutschkenntnisse realistisch ist, dann besteht eben kein Integrationsbedarf. Gute Englischkenntnisse und ein Hochschulabschluss gelten ebenso als Basis.
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