Liebe Foristen,
sicherlich wurde diese Frage schon einmal hier beantwortet, aber leider finde ich die Antwort nicht.
Daher hier meine Frage, respektive zwei Fragen:
Ein russischer Staatsbürger möchte (u.a. auch für meine Firma) ein Arbeitsvisum (Nationales Visum) beantragen.
I.
Muss der Pass bei Beantragung (die ja bis 3 Monate dauern kann) bei dem Konsulat für den ganzen Zeitraum hinterlegt werden?
Das wäre ja ein Alptraum und hätte zur Folge, dass die Person von jeglichen Auslandsreisen in dieser Zeit ausgeschlossen wäre...
Oder gibt es die Möglichkeit das Visum zu beantragen und lediglich bei Erteilung mit persönlichem Erscheinen unter Vorlage des Passes das Visum abzuholen?
II.
Gibt es die Möglichkeit das Visum im Rahmen eines (touristischen) Aufenthaltes auch hier in Deutschland zu beantragen?
Herzlich
Der_Meier
Verbleib des Originalpass bei Visaantrag
- Norbert
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Re: Verbleib des Originalpass bei Visaantrag
Zunächst einmal wird eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland beantragt - dafür sind zwar die Daten des künftigen Mitarbeiters nötig, nicht jedoch der Pass.
Erst wenn diese vorliegt, wird vor Ort in Russland das Visum beantragt, dies dauert meines Wissens rund zwei Wochen, wenn alle Dokumente bereits vorliegen.
Erst wenn diese vorliegt, wird vor Ort in Russland das Visum beantragt, dies dauert meines Wissens rund zwei Wochen, wenn alle Dokumente bereits vorliegen.
Re: Verbleib des Originalpass bei Visaantrag
Die Arbeitsgenehmigung wird nicht in Deutschland beantragt, sondern im Rahmen des Visumantrags.
Der Arbeitgeber kann höchstens eine Vorabentscheidung der BA beantragen, aber das ist nicht der Regelfall.
In Moskau und St. Petersburg kann man den Pass wieder mitnehmen.
Der Arbeitgeber kann höchstens eine Vorabentscheidung der BA beantragen, aber das ist nicht der Regelfall.
In Moskau und St. Petersburg kann man den Pass wieder mitnehmen.