Aufenthalt in Russland

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Franzru
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Aufenthalt in Russland

Beitrag von Franzru »

Hallo,
Ich bin neu hier im Forum.

Ich bin Deutscher und seit 3 Jahren mit einer Russin verheiratet.

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich mir in Russland eine Wohnung auf meinen Namen kaufen und wir wahlweise in Russland und Deutschland leben?

Kann ich irgendwie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, auch wenn wir 8 Monate in Deutschland wohnen?

Kennt sich jemand mit den aktuellen Regeln / Gesetzen aus?

Sollte das vor kurzem hier besprochen sein, wäre ein Link sehr nett.

Danke
Franz
m1009

Re: Aufenthalt in Russland

Beitrag von m1009 »

Franzru hat geschrieben: 11 Okt 2018, 02:11
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich mir in Russland eine Wohnung auf meinen Namen kaufen und wir wahlweise in Russland und Deutschland leben?
Kauf durch einen Auslaender ist kein Problem.
Kann ich irgendwie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, auch wenn wir 8 Monate in Deutschland wohnen?
Bekommen. Ja. Aufrechterhalten, nein. Die Aufenthaltsgenehmigung kann aberkannt werden, wenn man weniger als 180 Tage im vergangenen Jahr in Russland war.
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bella_b33
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Re: Aufenthalt in Russland

Beitrag von bella_b33 »

Wobei die Auslegung dieser 180 Tagesregelung von Ufms zu Ufms unterschiedlich ist. Die Einen sagen 180 Tage pro Jahr, die Anderen sagen alle 180 Tage mal im Lande sein.... Norbert hatte mal in der Richtung angefragt.
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m1009

Re: Aufenthalt in Russland

Beitrag von m1009 »

D.h., ich muss mich alle halbe Jahre mal fuer eine Woche in RUS sehen lassen, um die RVP aufrecht zu erhalten?
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Saboteur
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Re: Aufenthalt in Russland

Beitrag von Saboteur »

Franzru hat geschrieben: 11 Okt 2018, 02:11

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich mir in Russland eine Wohnung auf meinen Namen kaufen und wir wahlweise in Russland und Deutschland leben?

´

Danke
Franz
Das geht. Allerdings werden laut meiner Kenntnis bei Verkauf 30% des Verkaufspreises (nicht des Gewinns!) als Steuer fällig. Das beträfe auch deine FRau wenn Sie in Russland abgemeldet. Verkauf für 1 Rubel an die Schwägerin geht auch nicht, da eine Schätzung erfolgt. Überschreibung/Schenkung und Verkauf ohne diese Hohe Steuer geht wohl - aber nach Ablauf von einigen (ich meine 3) Jahren.
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Franzru
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Re: Aufenthalt in Russland

Beitrag von Franzru »

Vielen Dank für die Infos.

Welche Voraussetzungen gibt es noch?

Gibt es Sprachtest?

Ich spreche Russisch A2/B1 Niveau etwa.
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bella_b33
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Re: Aufenthalt in Russland

Beitrag von bella_b33 »

m1009 hat geschrieben: 11 Okt 2018, 11:23 D.h., ich muss mich alle halbe Jahre mal fuer eine Woche in RUS sehen lassen, um die RVP aufrecht zu erhalten?
Tja.....DAS kann eben Keiner genau sagen. Norbert hatte das hier mal im Forum geschrieben, mal schauen, ob ichs noch zusammen bekomme:
Er hatte unverbindlich auf der UFMS Website angefragt, wie es denn aussieht, wenn er ne Weltreise plant und dadurch deutlich weniger als 180Tage p.a. im Lande ist. Antwort war, es reicht aus, wenn sie alle 180 Tage ein paar Tage im Lande sind. Er hatte damals auch die Frage + Antwort auf der Website des UFMS verlinkt.
Bei mir wurden aber jedes Jahr bei RVP und VID die Tage gezählt(ich hab direkt ne Tabelle angefertigt und Denen die Zählerei per Excel gleich abgenommen, da musste man nur kurz drüberschauen und mit den Stempel im Pass vergleichen, fertig.
Von daher scheint es verschiedene Maßstäbe zu geben und man sollte sich in seinem UFMS(oder wie immer das jetzt heisst ;)) erkundigen, was dort gilt. Meine Idee: bleib unter 180 Tagen im Ausland und fertig ist's.
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Re: Aufenthalt in Russland

Beitrag von m1009 »

Das MVD in Kstovo hat mir unmissverstaendlich zu verstehen gegeben... unter 180 Tage RUS anulieren sie die RVP...
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bella_b33
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Re: Aufenthalt in Russland

Beitrag von bella_b33 »

Okay, das ist doch mal ne Aussage! Ich hatte es bei mir auch immer so aufgefasst(alleine weil man die Tage zählte). Habs aber auch noch nie ansatzweise ausgereizt und kam in ne Situation in der ich mich hätte diesbezüglich rechtfertigen müssen.
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Norbert
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Re: Aufenthalt in Russland

Beitrag von Norbert »

m1009 hat geschrieben: 11 Okt 2018, 13:30 Das MVD in Kstovo hat mir unmissverstaendlich zu verstehen gegeben... unter 180 Tage RUS anulieren sie die RVP...
Die Formulierung im Gesetz ist aber anderslautend. Deswegen hatte ich nachgefragt und die Antwort war zu meiner Verwunderung wirklich, es reiche, alle 180 Tage aufzutauchen. Aber ich würde mich darauf auch nur ungern verlassen. (Deswegen habe ich dann auch mit einigem Vorlauf vor meinem Wohnsitzwechsel sicherheitshalber die russische Staatsbürgerschaft erworben.)
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