freqtrav hat geschrieben: 30 Mär 2019, 16:16
m1009 hat geschrieben: 30 Mär 2019, 12:03
- DE Pass mit beglaubigter und aktueller (!!) Uebersetzung.
Wozu brauche ich eigentlich für jede Sache in Russland aktuell beglaubigte Übersetzungen? Für die Vollmacht Autobenutzung an der Grenze und jetzt selbst für einen EU-Pass, der in 25 Sprachen vorliegt? Gibt überhaupt keinen Sinn, aber danke trotzdem für den Hinweis
Siehe letzter Satz, Teilsatz 1
Das ist ein Teil der russischen Herzlichkeit. Erst rumnerven, dann sind viele ganz lieb.
Zum Teil wurde eine solche Übersetzung auch in der Bank für eine Bareinzahlung gefordert. Das war unberechtigt, da zum damaligen Zeitpunkt galt: wer mit Visum, nicht zum Daueraufenthalt einreist, braucht die Übersetzung nicht. Wenn Du aber ein Konto eröffnen "wölltest", können sie dich einfach mit "ich schließe keinen Vertrag mit Ihnen" zurückweisen.
Hintergrund ist, dass dieser Pass nicht in russischer Sprache vorliegt. Die Leute aber alles in russischer Sprache (und kyrillischen Schriftzeichen) erfasst haben wollen und müssen. Russisch ist überall Amtssprache, somit auch die kyrillische Schrift. Darum wird auch zu gern Dein Name überall in russischen Schriftzeichen angegeben. Manchmal sehr uneinheitlich. Wo es Dir wichtig, ist, dass man dich identifizieren kann, z. B. bei Bahnfahrkarten, verweise auf das Visum. Wo es unwichtig ist oder Du ein incognito wahren willst, soll sich halt der Gegenüber einen Kopf machen.
Darüber, dass die Erfassung von Personendaten (Name, Anschrift in DE, Geburtsort) keinerlei Sinn ergibt und die Identifikation im Rechts-und Geschäftsverkehr mit dem Ausland nur erschwert, schüttele ich nicht mehr den Kopf. Wahrscheinlich findet sich "im Ernstfall" doch jemand, der alles wieder vernünftig darstellt oder recherchiert. und in Deutschland ist man bei Post und Behörden auch rechtschreibfehlertolerant.
Bei einem Bankkonto bitte auch auf folgendes achten:
Aus Thomas Müller wird Томас Мюллер. Das wird dann gern mal für die Kreditkarte oder Auslandsüberweisungen wieder als Tomas Myuller (oder Miuller) re-transkribiert. Für Kreditkartenzahlungen eher ungünstig, falls doch mal jemand den Pass dazu sehen will. Dasselbe gilt für die Transparenz- und Meldepflichten im AZV, z. B. wenn Du dir Geld nach DE zurücküberweisen solltest.
Es war auch ein ziemlicher Akt, eine Versicherungs-MA zu überzeugen, dass doch bitte in der russischen internationalen Versicherungskarte (grüne Karte) der Name (fiktiv) als Anna Schulze und nicht als Shultse oder gar Choultsè aufgeführt wurde.
Wenn es mir wichtig ist, dass mein Gegenüber mich auch in Deutschland erreicht, z. B. bei einem Einspruch gegen eine Ordnungsstrafe, sieht mein Schrieb an die Behörde übrigens so aus, fiktives Beispiel:
В Московский районный суд города Калининграда
от
ШУЛЬЦА Клауса
(фамилия и имя на немецком языке: SCHULZ Klaus),
проживающего в Федеративной Республике Германия по адресу
06112, Федеральная земля Саксония-Ангальт, г. Галле-на-Заале, Рибеккплатц, д.1 (на нем. яз.: Riebeckplatz 1; 06112 Halle (Saale), Sachsen-Anhalt)
...
Ich schreibe dabei die Flexionsendung in kleinerer Schrift und den Nachnamen in Großbuchstaben. Man muss leider mit der Dummheit von Behördenmitarbeitern rechnen. Im schlimmsten Fall sollte man tatsächlich auch noch dazuschreiben: "Фамилия и имя в именительном падеже: ..."