Vollmacht für Abmeldung des Wohnsitzes in Russland

Für alle die nicht in Russland leben. Hier können Susi und Klaus über die weißen Nächte in Petersburg sinnen, die russische Seele aus der Ferne transzendieren oder die nächste Russendisko in Sindelfingen planen.

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Plündel
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Vollmacht für Abmeldung des Wohnsitzes in Russland

Beitrag von Plündel »

Sehr geehrte Forummitglieder,

vielleeicht hat schon jemand Erfahrung bei folgender Angelegenheit hinter sich. Um deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, muss meine Frau
russische Staatsangehörigkeit aufgeben. Russischer Konsulat sagt, dass man muss Wohnsitz in Russland abmelden. Da meine Frau körperlich krank
ist und aus gesundheitlichen Gründen ist zu anstrengend nach Russland zwecks Wohnsitzabmeldung hinzureisen, wollte sie per Vollmacht das erledigen.
Wie kann man das offiziell machen, so, dass Meldebehörden in Russland das ohne weitere Probleme die von meiner Frau gegebene Vollmacht akzeptieren?
Die für Vollmacht vertrauete Person soll welche Unterlagen zum Vorlegen bei russischen Meldebehörden dabei haben? Ich würde sehr dankbar sein für Euere Mithilfe.

Plündel
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Bobsie
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Re: Vollmacht für Abmeldung des Wohnsitzes in Russland

Beitrag von Bobsie »

Normalerweise kannst z.B. auch Du zwecks Abmeldung mit dem Inlandspass und dem Wohnungsbuch zu der zustündigen Meldestelle gehen, sie aus dem Buch und auch aus dem Inlandspass austragen lassen.
Wir hatten den Sohn bei uns gemeldet, die Abmeldung hat meine Frau ohne sein dazutun durchgeführt, ganz ohne Vollmacht, der Pass hat ausgerreichht.
Aber vielleicht kann sich auf der zuständigen Meldestelle, z.B. der Wohnungsinhaber, bei dem sie gemeldet ist, mal schlau machen, wie das abläüft. Ein kleines Geschenk tut da Wunder.
Plündel
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Re: Vollmacht für Abmeldung des Wohnsitzes in Russland

Beitrag von Plündel »

Vielleeicht kann meine Frau vollmacht an seine Eltern erteilen, damit sie ihre Tochter vom russischen Wohnsitz ( Propiska ) abmelden.
Die Vollmacht vom deutschen Anwalt oder Notar beglaubigen wird, ob diese bei russischen Meldebehörden akzeptiert wird ? Soll eventuell Vollmacht übersetzt werden? Eigentlich wollte ich ganz sicher sein, wie und in welcher Form diese Angelegenheit ohne weitere Probleme durch bevolllmächtige Person bei russischen Meldebehörden zu erledigen ist.
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Bobsie
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Re: Vollmacht für Abmeldung des Wohnsitzes in Russland

Beitrag von Bobsie »

Wenn die Eltern die Wohnuhgsinhaber / Hauptmieter sind, können sie die Abmeldung ohne Probleme durchführen. Eine Vollmacht wird nicht benötigt.Der Inlandspass Deiner Frau wird dazu benötugt, ist der noch gültig? Dazu vorausschauend eine Anmeldebestätigung in Deutschland und diese überstzen lassen und beglaubigen. Übersetzung kann auch in RUS gemacht werden, das ist billiger. Und, wie schon geschrieben, das Haus/Woohnungsbuch auch dazu. Da wird Deine Frau dann ausgetragen.
Magdeburg-Moskva
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Re: Vollmacht für Abmeldung des Wohnsitzes in Russland

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Bei der Behörde am Wohnort in Russland den Text erfragen.
Ins Deutsche bringen.
Den deutschen Text mit dokumentenechten Schreibmitteln (Laserdrucker, notfalls Copyshop) auf möglichst ein Blatt Papier bringen.
Damit zum deutschen Notar. Die Unterschrift beglaubigen lassen.
Damit zum Landgericht, Apostille einholen.
Das alles nach Russland zum bevollmächtigten Vertreter schaffen.
Dieser lässt das beim Übersetzungsbüro seines Vertrauens ins Russische bringen. Entweder sorgt das Ü-Büro für die Beglaubigung der Übersetzung oder der bevollmächtigte Vertreter geht selbst zu einem Notar, der den Übersetzer in seiner Liste hat.

Dieses Vorgehen gilt für alle Einverständniserklärungen, Vollmachten usw., die natürliche Personen zur Verwendung in Russland benötigen.

Das weitere Vorgehen und erforderliche Unterlagen sollten ebenfalls mit der russischen Behörde am Wohnort abgestimmt werden. Letztens war die Rede davon, dass man auch noch eine (steuerliche) Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigte.
Plündel
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Re: Vollmacht für Abmeldung des Wohnsitzes in Russland

Beitrag von Plündel »

Ich habe russischen Konsulat wegen dieser Angelegenheit nachgefragt. Es wird akzeptiert nur bei Notar des russuschen Konsulats beglaubigte Vollmacht.
Vollmacht soll in russischer Sprache sein und passender Formular für bestimmte Vollmacht auf Webseite des Konsulats ausfüllen und ausdrucken.
Ohne fertiggedruckte und ausgefüllte Vollmacht wurden Besucher weggeschickt. Auch richtige Formulierung des Textes soll sein ( je nach Schwierigkeitsgrad der Vollmacht natürlich ). Es waren welche, die sich im Internet bei juristischen Webseiten des russischen Googles nach Richtigkeit der Formulierung bzw. Musters recherchiert haben. In meinem Fall am gleichen Tag wurde Text der Vollmacht bei Konsulat erledigt, weil es ist der einfachste Text in paar Sätzen. Also, mein Tipp im voraus gut vorbereitet hinkommen.
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