Seit fast 20 Jahren in Deutschland - Problem mit Aufenthalt - Anwalt?
Moderator: Dietrich
Seit fast 20 Jahren in Deutschland - Problem mit Aufenthalt - Anwalt?
Hallo liebe Forenmitglieder,
(Vorab, es tut mir Leid, der Text ist ziemlich lang geworden. Daher danke ich jetzt schon für die Zeit und Mühe die ihr euch gebt um meinen Beitrag zu lesen.)
Ich habe eine spezielle Frage heute an euch zu meiner aktuellen Situation, auf die ich im Internet keine Antworten finde. Ich denke nicht, dass jemand von euch genau die selbe Erfahrung gemacht hat, aber vielleicht ja eine ähnliche.
Ich bin 23 Jahre alt und habe (leider) noch immer keine Deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund eines vor 5 Jahren unterlaufenen Fehlers.
Ich bin mit 4 Jahren, im Jahr 2000, mit meinen Eltern nach Deutschland ausgewandert. Geboren bin ich in Wolgograd.
Ich war hier im Kindergarten und habe ganz normal die Schule abgeschlossen mit einem 2,0 Durchschnitt.
Ich hatte einen unbefristeten Aufenthaltstitel, den ich leider mit 18 Jahren verloren habe.
Ich war damals in der Kinder und Jugendpsychiatrie aufgrund persönlichen Problemen und mein Russischer Reisepass ist zu dem Zeitpunkt ausgelaufen.
Da ich mit 14 Jahren vom Jugendamt bei meiner Mutter rausgeholt wurde, hat sie sich natürlich um die Verlängerung nicht gekümmert. Im Nachhinein wurde dann von meiner gesetzlichen Betreuerin ein neuer Pass beantragt, allerdings hat da Russische Konsulat in München auf den Antrag hin uns über 2 Jahre hingehalten.
Entweder kam keine Antwort auf die Emails, die meine Betreuerin versendete, an den Hörer bekam man natürlich niemanden. Ich konnte nicht persönlich dort auftauchen, da ich einen Beschluss von 2 Jahren für eine Geschlossene Unterbringung aufgrund von Selbstgefährdung hatte.
Also zog sich das hin, meine Betreuerin konnte nichts erreichen. Selbst als sie persönlich dort hinfuhr wurde sie weggeschickt mit der Aussage ich muss selber vorbei kommen. Aber ich durfte nicht, weil es mir da psychisch überhaupt nicht gut ging. Die Bestätigung von der Einrichtung wurde nicht akzeptiert.
Nach über 2 Jahren ohne Pass, nur mit einer Fiktionsbescheinigung, die alle 3 Monate verlängert wurde, wurde ich entlassen und bin dort hingefahren. Da wurde der Antrag auf einen neuen Reisepass endlich bearbeitet und 3 Monate später konnte ich ihn abholen.
Durch diese ganze Zeit, die ich keinen Pass besessen habe, wurde mir mein Aufenthaltstitel genommen.
Ich habe nun seit 5 Jahren die Fiktionsbescheinigung, die ich alle 3 Monate beim Ausländeramt verlängern lassen muss.
Den Antrag auf einen normalen Aufenthaltstitel habe ich vor 4 Monaten gestellt, leider ohne Erfolg.
Als Antwort habe ich bekommen, dass ich noch nie gearbeitet habe und dadurch nicht die Voraussetzungen erfülle.
Ich war die Jahre nach der Unterbringung allerdings in Therapeutischen Wohngemeinschaften und bin jetzt seit 6 Monaten das erste Mal seit langer Zeit auf mich alleine gestellt.
Ich wohne mit meinem Freund zusammen in einer freien WG in einem Zimmer. Und bin im 5. Monat schwanger. Mein Freund ist arbeitsunfähig und bei mir wird es geprüft, was aber nur auf die Zeit der Schwangerschaft begrenzt sein wird, hoffe ich, da ich arbeiten möchte.
Spätestens wenn unser Sohnemann ein halbes Jahr alt ist.
Vor einem Monat fragte ich nochmals im Ausländeramt nach, ob es nicht irgendwie möglich ist, dass ich meinen Aufenthaltstitel wiederbekommen könnte.
Als Antwort kam, wir sind ja verlobt, wenn wir heiraten hätte sich das eh erledigt. Und wenn das Kind auf die Welt kommt, würde ich ja auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, weil es die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen wird, da der Vater Deutscher ist.
Zum ersteren, wir waren beim Standesamt. Und wir wissen nicht wie wir an die Apostille kommen können. Es hieß, dass man Geburtsurkunden nicht versenden darf per Post. Um nach Russland zu fliegen hätten wir das Geld nicht.
Zum zweiteren, ich möchte es nicht vom Kind abhängig machen, sondern eine allgemeine Aufenthaltserlaubnis erlangen damit ich die Deutsche Einbürgerung endlich durchziehen kann. Ich habe nunmal garkeinen Bezug zu Russland, kann nicht einmal die Russische Sprache.
Nun bin ich wirklich am Überlegen, ob ich mir nicht doch einen Anwalt nehme und mit dieser Sache notfalls vor Gericht gehe.
Was haltet ihr davon, und hättet ihr vielleicht einen guten Rat für mich übrig?
Ich bin auf jeden Fall für alle Ideen und hilfreiche Tipps sehr dankbar.
Vielen Lieben Dank fürs Lesen und einen schönen Abend euch noch,
Krissy
(Vorab, es tut mir Leid, der Text ist ziemlich lang geworden. Daher danke ich jetzt schon für die Zeit und Mühe die ihr euch gebt um meinen Beitrag zu lesen.)
Ich habe eine spezielle Frage heute an euch zu meiner aktuellen Situation, auf die ich im Internet keine Antworten finde. Ich denke nicht, dass jemand von euch genau die selbe Erfahrung gemacht hat, aber vielleicht ja eine ähnliche.
Ich bin 23 Jahre alt und habe (leider) noch immer keine Deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund eines vor 5 Jahren unterlaufenen Fehlers.
Ich bin mit 4 Jahren, im Jahr 2000, mit meinen Eltern nach Deutschland ausgewandert. Geboren bin ich in Wolgograd.
Ich war hier im Kindergarten und habe ganz normal die Schule abgeschlossen mit einem 2,0 Durchschnitt.
Ich hatte einen unbefristeten Aufenthaltstitel, den ich leider mit 18 Jahren verloren habe.
Ich war damals in der Kinder und Jugendpsychiatrie aufgrund persönlichen Problemen und mein Russischer Reisepass ist zu dem Zeitpunkt ausgelaufen.
Da ich mit 14 Jahren vom Jugendamt bei meiner Mutter rausgeholt wurde, hat sie sich natürlich um die Verlängerung nicht gekümmert. Im Nachhinein wurde dann von meiner gesetzlichen Betreuerin ein neuer Pass beantragt, allerdings hat da Russische Konsulat in München auf den Antrag hin uns über 2 Jahre hingehalten.
Entweder kam keine Antwort auf die Emails, die meine Betreuerin versendete, an den Hörer bekam man natürlich niemanden. Ich konnte nicht persönlich dort auftauchen, da ich einen Beschluss von 2 Jahren für eine Geschlossene Unterbringung aufgrund von Selbstgefährdung hatte.
Also zog sich das hin, meine Betreuerin konnte nichts erreichen. Selbst als sie persönlich dort hinfuhr wurde sie weggeschickt mit der Aussage ich muss selber vorbei kommen. Aber ich durfte nicht, weil es mir da psychisch überhaupt nicht gut ging. Die Bestätigung von der Einrichtung wurde nicht akzeptiert.
Nach über 2 Jahren ohne Pass, nur mit einer Fiktionsbescheinigung, die alle 3 Monate verlängert wurde, wurde ich entlassen und bin dort hingefahren. Da wurde der Antrag auf einen neuen Reisepass endlich bearbeitet und 3 Monate später konnte ich ihn abholen.
Durch diese ganze Zeit, die ich keinen Pass besessen habe, wurde mir mein Aufenthaltstitel genommen.
Ich habe nun seit 5 Jahren die Fiktionsbescheinigung, die ich alle 3 Monate beim Ausländeramt verlängern lassen muss.
Den Antrag auf einen normalen Aufenthaltstitel habe ich vor 4 Monaten gestellt, leider ohne Erfolg.
Als Antwort habe ich bekommen, dass ich noch nie gearbeitet habe und dadurch nicht die Voraussetzungen erfülle.
Ich war die Jahre nach der Unterbringung allerdings in Therapeutischen Wohngemeinschaften und bin jetzt seit 6 Monaten das erste Mal seit langer Zeit auf mich alleine gestellt.
Ich wohne mit meinem Freund zusammen in einer freien WG in einem Zimmer. Und bin im 5. Monat schwanger. Mein Freund ist arbeitsunfähig und bei mir wird es geprüft, was aber nur auf die Zeit der Schwangerschaft begrenzt sein wird, hoffe ich, da ich arbeiten möchte.
Spätestens wenn unser Sohnemann ein halbes Jahr alt ist.
Vor einem Monat fragte ich nochmals im Ausländeramt nach, ob es nicht irgendwie möglich ist, dass ich meinen Aufenthaltstitel wiederbekommen könnte.
Als Antwort kam, wir sind ja verlobt, wenn wir heiraten hätte sich das eh erledigt. Und wenn das Kind auf die Welt kommt, würde ich ja auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, weil es die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen wird, da der Vater Deutscher ist.
Zum ersteren, wir waren beim Standesamt. Und wir wissen nicht wie wir an die Apostille kommen können. Es hieß, dass man Geburtsurkunden nicht versenden darf per Post. Um nach Russland zu fliegen hätten wir das Geld nicht.
Zum zweiteren, ich möchte es nicht vom Kind abhängig machen, sondern eine allgemeine Aufenthaltserlaubnis erlangen damit ich die Deutsche Einbürgerung endlich durchziehen kann. Ich habe nunmal garkeinen Bezug zu Russland, kann nicht einmal die Russische Sprache.
Nun bin ich wirklich am Überlegen, ob ich mir nicht doch einen Anwalt nehme und mit dieser Sache notfalls vor Gericht gehe.
Was haltet ihr davon, und hättet ihr vielleicht einen guten Rat für mich übrig?
Ich bin auf jeden Fall für alle Ideen und hilfreiche Tipps sehr dankbar.
Vielen Lieben Dank fürs Lesen und einen schönen Abend euch noch,
Krissy
- Saboteur
- Globaler Moderator
- Beiträge: 3327
- Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Seit fast 20 Jahren in Deutschland - Problem mit Aufenthalt - Anwalt?
Hallo Krissy,
du hast ja bereits ein bewegtest Leben hinter dir. Schön, dass es dir mittlerweile besser geht. Schade, dass sich in der Jugendhilfe nicht um eine Einbürgerung gekümmert wurde.
Aus meiner Sicht ist ein Anwalt und Klage nicht besonders hilfreich, da die Entscheidung vermutlich formal korrekt ist. Aus meiner Sicht macht es Sinn deine Aufenthaltsfrage auf 2 Ebenen zu unterscheiden. Dein eine Ebene ist die eher kurzfristige. Du bekommst durch die Geburt des Kindes oder durch Heirat erstmal einen befristeten Aufenthalt. Dann kannst du euer Leben erstmal sortieren und denn du arbeitest und es läuft beantragst du die Niederlassungserlaubnis. Das wäre die langfristige Ebene. Einen Daueraufenthalt bzw. eine Staatsbürgerschaft wirst du wahrscheinlich formal nicht anders bekommen Können. Auch wenn es aus deiner Sicht nachvollziehbar ist, dass es ziemlich bescheuert ist.
du hast ja bereits ein bewegtest Leben hinter dir. Schön, dass es dir mittlerweile besser geht. Schade, dass sich in der Jugendhilfe nicht um eine Einbürgerung gekümmert wurde.
Aus meiner Sicht ist ein Anwalt und Klage nicht besonders hilfreich, da die Entscheidung vermutlich formal korrekt ist. Aus meiner Sicht macht es Sinn deine Aufenthaltsfrage auf 2 Ebenen zu unterscheiden. Dein eine Ebene ist die eher kurzfristige. Du bekommst durch die Geburt des Kindes oder durch Heirat erstmal einen befristeten Aufenthalt. Dann kannst du euer Leben erstmal sortieren und denn du arbeitest und es läuft beantragst du die Niederlassungserlaubnis. Das wäre die langfristige Ebene. Einen Daueraufenthalt bzw. eine Staatsbürgerschaft wirst du wahrscheinlich formal nicht anders bekommen Können. Auch wenn es aus deiner Sicht nachvollziehbar ist, dass es ziemlich bescheuert ist.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Seit fast 20 Jahren in Deutschland - Problem mit Aufenthalt - Anwalt?
Guten Abend Saboteur,
Danke für deine Antwort. Also meinst du es würde nichts bringen mir da Hilfe zu holen...
Ich habe einfach Angst, da es sich bei mir um eine Risikoschwangerschaft handelt, weil ich Psychopharmaka nehmen muss. Ich bin zwar schon in der 22. Woche, also lange über den kritischen Punkt hinweg. Aber die Angst um den Kleinen bleibt natürlich.
Und die Hochzeit hatten wir angestrebt vor der Geburt. Damit unsere kleine Familie den selben Nachnamen hat, den von meinem Verlobten. Aber da wissen wir ja auch nicht wie wir an die Apostille kommen und Hilfe vom Standesamt gibt's da keine. Also ein unmögliches Ziel bis zum Januar zu heiraten.
Meine Gesetzliche Betreuerin kann mir in der Sache nicht helfen, da sie sich mit Ausländerrecht usw garnicht auskennt.
Daher meine Frage hier.
Aber gut, dann warte ich noch ab, ob noch jemand eine Idee hat, ansonsten Danke dir für deine Antwort!
LG
Krissy
Danke für deine Antwort. Also meinst du es würde nichts bringen mir da Hilfe zu holen...
Ich habe einfach Angst, da es sich bei mir um eine Risikoschwangerschaft handelt, weil ich Psychopharmaka nehmen muss. Ich bin zwar schon in der 22. Woche, also lange über den kritischen Punkt hinweg. Aber die Angst um den Kleinen bleibt natürlich.
Und die Hochzeit hatten wir angestrebt vor der Geburt. Damit unsere kleine Familie den selben Nachnamen hat, den von meinem Verlobten. Aber da wissen wir ja auch nicht wie wir an die Apostille kommen und Hilfe vom Standesamt gibt's da keine. Also ein unmögliches Ziel bis zum Januar zu heiraten.
Meine Gesetzliche Betreuerin kann mir in der Sache nicht helfen, da sie sich mit Ausländerrecht usw garnicht auskennt.
Daher meine Frage hier.
Aber gut, dann warte ich noch ab, ob noch jemand eine Idee hat, ansonsten Danke dir für deine Antwort!
LG
Krissy
- Saboteur
- Globaler Moderator
- Beiträge: 3327
- Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Seit fast 20 Jahren in Deutschland - Problem mit Aufenthalt - Anwalt?
Falls du in Berlin lebst, kann ich dir eine Beratungsstelle und evtl. anwaltliche Hilfe empfehlen. Eine Apostille aus Wolgograd bekommt man sicher irgendwie hin.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Seit fast 20 Jahren in Deutschland - Problem mit Aufenthalt - Anwalt?
Danke dir, aber leider wohne ich in Bayern, Nähe München..
- knutella2k
- Zar/iza
- Beiträge: 520
- Registriert: 12 Apr 2013, 01:03
- Wohnort: Mockba
Re: Seit fast 20 Jahren in Deutschland - Problem mit Aufenthalt - Anwalt?
Hi Krissy,
sicher bin ich mir da nicht, aber kann man deine russische Geburtsurkunde (das meintest du doch sicher) evtl. über ein russisches Konsulat in Deutschland apostillieren lassen?
sicher bin ich mir da nicht, aber kann man deine russische Geburtsurkunde (das meintest du doch sicher) evtl. über ein russisches Konsulat in Deutschland apostillieren lassen?
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst ...
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13759
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Seit fast 20 Jahren in Deutschland - Problem mit Aufenthalt - Anwalt?
Wie schon geschrieben: Auch ich denke, dass formell alles wirklich so korrekt ist, wie Du es erlebt hast. Zugleich denke ich, dass Du keine Panik haben musst - mit sehr hoher Sicherheit wird dich in Deiner Lage (aufgewachsen in Deutschland, keinerlei Verwurzelung mit Russland, schwanger bzw. später junge Mutter eines deutschen Kindes) niemand abschieben. Schon allein durch die Schwangerschaft ist dies völlig ausgeschlossen, denn ein deutsches Kind hat ein Anrecht auf eine Geburt in Deutschland. (Klingt absurd, ist aber so.) Mit einer Risikoschwangerschaft wäre in der 22. Woche schon jetzt eine Geburt nicht mehr ausgeschlossen - dies wird Dir jeder Arzt bestätigen. Du läufst also keinerlei Gefahr, dass Du plötzlich nach Russland musst.
Die Apostille auf der Geburtsurkunde ist natürlich ein kleiner Knackpunkt für die Hochzeit. Ja, offiziell darf man solche Dokumente nicht verschicken. Mit der normalen Post würde ich dies auch nicht empfehlen - viel zu oft kommen dort Briefe weg. Wenn also mit DHL oder UPS, was aber auch nicht günstig ist. Diese nehmen keine Dokumente an, sehr wohl aber Bücher oder Zeitschriften. Und die blättern natürlich nicht alle Seiten durch.
Aber Du bräuchtest Du natürlich jemanden in Wolgograd, der für Dich diesen Behördengang erledigt. Gibt es da irgendwelche Verwandten, zu denen Du einen Kontakt aufbauen könntest? Selbst wenn man sich nie gesehen hat - in Russland ist die Hilfsbereitschaft auch gegenüber sehr fernen Verwandten ja vergleichsweise hoch.
Die Apostille auf der Geburtsurkunde ist natürlich ein kleiner Knackpunkt für die Hochzeit. Ja, offiziell darf man solche Dokumente nicht verschicken. Mit der normalen Post würde ich dies auch nicht empfehlen - viel zu oft kommen dort Briefe weg. Wenn also mit DHL oder UPS, was aber auch nicht günstig ist. Diese nehmen keine Dokumente an, sehr wohl aber Bücher oder Zeitschriften. Und die blättern natürlich nicht alle Seiten durch.
Aber Du bräuchtest Du natürlich jemanden in Wolgograd, der für Dich diesen Behördengang erledigt. Gibt es da irgendwelche Verwandten, zu denen Du einen Kontakt aufbauen könntest? Selbst wenn man sich nie gesehen hat - in Russland ist die Hilfsbereitschaft auch gegenüber sehr fernen Verwandten ja vergleichsweise hoch.
Leider nicht, eine Apostille muss immer die übergeordnete Behörde geben, bei einer Geburtsurkunde in Novosibirsk beispielsweise die Standesamtsverwaltung des Oblast. Das Außenministerium schreibt auch explizit: "МИД России не уполномочен проставлять апостиль на официальных документах." (https://russische-botschaft.ru/ru/consu ... okumentov/)knutella2k hat geschrieben: ↑26 Sep 2019, 10:14 aber kann man deine russische Geburtsurkunde (das meintest du doch sicher) evtl. über ein russisches Konsulat in Deutschland apostillieren lassen?
Re: Seit fast 20 Jahren in Deutschland - Problem mit Aufenthalt - Anwalt?
Vielen Dank euch für die Ratschläge. Ich habe jetzt die Informationen gesammelt die ich brauche (auch im i4a Board) und werds jetzt von zwei Seiten angehen. Einmal die Apostille besorgen über jemanden, der in meinem Geburtsort lebt und einen Anwalt einschalten.
Liebe Grüße
Liebe Grüße
- Norbert
- Globaler Moderator
- Beiträge: 13759
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
- Kontaktdaten:
Re: Seit fast 20 Jahren in Deutschland - Problem mit Aufenthalt - Anwalt?
i4a ist in jedem Fall in solchen Fragen kompetenter als wir, wollte ich auch empfehlen!
- knutella2k
- Zar/iza
- Beiträge: 520
- Registriert: 12 Apr 2013, 01:03
- Wohnort: Mockba
Re: Seit fast 20 Jahren in Deutschland - Problem mit Aufenthalt - Anwalt?
Ah okay, danke für den Hinweis!Norbert hat geschrieben: ↑26 Sep 2019, 11:10 eider nicht, eine Apostille muss immer die übergeordnete Behörde geben, bei einer Geburtsurkunde in Novosibirsk beispielsweise die Standesamtsverwaltung des Oblast. Das Außenministerium schreibt auch explizit: "МИД России не уполномочен проставлять апостиль на официальных документах." (https://russische-botschaft.ru/ru/consu ... okumentov/)
Na dann viel Erfolg, ich hoffe die erste Seite führt bereits zum gewünschten Ergebnis.Krissy hat geschrieben: ↑26 Sep 2019, 17:07 Vielen Dank euch für die Ratschläge. Ich habe jetzt die Informationen gesammelt die ich brauche (auch im i4a Board) und werds jetzt von zwei Seiten angehen. Einmal die Apostille besorgen über jemanden, der in meinem Geburtsort lebt und einen Anwalt einschalten.
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst ...