
Und sie sagten mir dort, dass es für den VID nicht mehr nötig sei, verheiratet zu sein?!



Das verwechselst du mit dem RWP, da ist es genau so. Beim VID ist die einzige Voraussetzung, dass man den RWP hat. Eine Ehe brauchte man dafür, jedenfalls seit ich in Russland bin, nie.Zejtnot hat geschrieben: 08 Nov 2019, 12:37 Soweit mir bekannt: Mit Ehe hast Du ein Anrecht auf den Vid. Ohne Ehe nicht, aber beantragen kann man ihn dennoch, und die Chancen stehen nicht schlecht.

Ich bin seit 2005 im Besitze einer Vid. Hatte jedoch nie eine RWP und bin bis heute nicht verheiratet! Vid erfolgte auf 2x 90 Tage Visum.m5bere2 hat geschrieben: 08 Nov 2019, 13:14Das verwechselst du mit dem RWP, da ist es genau so. Beim VID ist die einzige Voraussetzung, dass man den RWP hat. Eine Ehe brauchte man dafür, jedenfalls seit ich in Russland bin, nie.Zejtnot hat geschrieben: 08 Nov 2019, 12:37 Soweit mir bekannt: Mit Ehe hast Du ein Anrecht auf den Vid. Ohne Ehe nicht, aber beantragen kann man ihn dennoch, und die Chancen stehen nicht schlecht.

Als Hochqualifizierter oder wie ging das?kamensky hat geschrieben: 08 Nov 2019, 13:41 Ich bin seit 2005 im Besitze einer Vid. Hatte jedoch nie eine RWP und bin bis heute nicht verheiratet! Vid erfolgte auf 2x 90 Tage Visum.

Nein, ich hatte lediglich 2 Touristenvisum a je 90 Tage. Vor Ablauf des 2 Visums habe ich die Vid beantragt und diese dann auch erhalten. Keine aussergewoehnlichen Nachfragen. Wir hatten lediglich erwaehnt, dass wir, also meine jetzige LP und ich ein Paar sind und in Russland leben und zusammen bleiben wollen. Ansonsten die ueblichen Unterlagen beigelegt, welche im Jahr 2005 fuer den Erhalt einer Vid verlangt wurden. War allerdings im Jahre 2003 schon 2x mit je 30 Tagen Touristenvisum in Russland und habe in dieser Zeit auch meine jetzige LP besucht um uns gegenseitig besser kennen zu lernen. Ob dies jedoch mit ausschlaggebend war fuer die Vid entzieht sich meinen Kenntnissen. 210 bei der ersten Verlaengerung der Vid wurde mir auch gleich das Angebot fuer die russische Staatsbuergerschaft gemacht, welche ich jedoch bis heute nicht angenommen habe und im Maerz 2020 bei der naechsten Verlaengerung abermals nicht annehmen werde.


Sehe ich auch so. Habe Nutzen und Ertrag verglichen und wie du selbst erwaehntest, keinen wirklichen Vorteil darin erkannt. Rente habe ich beim Erreichen von 65, oder auch 3 Jahre frueher mit ein wenig Einbusse, oder Invaliditaet aus der Schweiz. Ausreichend ist diese jedenfalls um im Alter nicht an den Finger saugen zu muessen alleweil, denn ich verfuege ueber alle 3 Saeulen des CH- Rentensystems.bella_b33 hat geschrieben: 11 Nov 2019, 12:38 Vorteile bringts auch keine Wirklichen(ausser Rente und Reisen in GUS-Staaten)....kannst auch auf Vid bleiben, vom Prinzip her.