Verdammt, was hab ich falsch gemacht?Bluewolf hat geschrieben: ↑14 Feb 2020, 20:20 Ich wiederhole es gerne nochmal. Wenn sich nichts geändert hat, ist FZF und die Entscheidung ob, oder ob nicht EFZ nötig ist, Ländersache/ bzw. sogar den Kommunen überlassen.
Insofern sind Hinweise "wir haben es aber nach 4 Wochen gehabt" wenig hilfreich.
Viele Grüße
In Russland geheiratet, zwei Tage später sind wir, Frau und ich nach Moskau gefahren, Antrag zum Visum zur Familienzusammenführung abgegeben (ich stand daneben). Wir machten dann Urlaub am Schwazen Meer, 4 Wochen nach Abgabe des Antrags konnte dann das Visum in Moskau abgeholt werden.
In D gingen wir dann mit der russischen Heiratsurkunde und Übersetzung zur Ausländerbehörde, der Sachbearbeiter unterhielt sich auf deutsch mit meiner Frau und das Thema Familienzusammenführung war erledigt. Kein A1 oder sonst irgend etwas.
Und, Bluewolf, nur so nebenbei, inzwischen hat meine Frau auchn beide Staatsbürgerschaften, die russische und die deutsche.