Auch das ist Quatsch. Wer eine Aufenthaltsgenehmigung als Elternteil deutscher Kinder erhält, kann zu diesem Kurs NICHT verpflichtet werden, insofern minimale Deutschkenntnisse (A1) vorhanden sind. Und wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sind, dann besteht nicht einmal ein (freiwilliger) Anspruch auf diesen Kurs.
Da bei 7 Monaten täglichem Kurs keine Möglichkeit bestanden hätte, das Jobangebot anzunehmen, welches meine Frau hatte, und wir zudem auch diese über 1000 Euro völlig sinnfrei gewesen wären, haben wir Einspruch eingelegt. Als dieser abgelehnt wurde, haben wir uns im Büro des Oberbürgermeisters beschwert, warum die Mitarbeiter der ABH eine hochqualifizierte MINT-Fachkraft entgegen der Gesetzeslage zu so einem Kurs schicken. Plötzlich kam eine Vorladung zum Behördenleiter, welcher sich entschuldigte, dass meine Frau nicht nur nicht verpflichtet werden durfte, sondern als Hochqualifizierte nicht einmal eine Berechtigung hatte.
Das sind meines Wissens 600 Stunden Sprachkurs und 100 Kultur, Recht und Geschichte.