Namensänderung nach Heirat

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Anonymous

Namensänderung nach Heirat

Beitrag von Anonymous »

Hallo,

in kürze werde ich (deutscher Staatsbürger) meine Verlobte aus St. Petersburg (russische Staatsangehörige) heiraten.
Sie ist inzwischen auch schon in Deutschland (ach ja, wir werden in Deutschland heiraten), wir haben alle Vorbereitungen für die Hochzeit erledigt und auch ihren neuen Wohnsitz bei der Behörde angemeldet. Wir dachten eigentlich, alle Schwierigkeiten bewältigt zu haben.
Böse überrascht wurden wir dann allerdings auf dem russischen Generalkonsulat in München, wo sie uns mitteilten, daß meine Verlobte nach der Hochzeit nach St. Petersburg reisen müsse, um dort ihren nationalen und internationalen Pass auf den neuen Familiennamen ändern (bzw. erneuern) zu lassen. (EVENTUELL könne der internationale Pass aufgrund des geänderten nationalen Passes im Generalkonsulat geändert werden, was uns allderings nicht viel hilft.)
Mit einer St. Petersburg Reise hatten wir nun gar nicht gerechnet, wozu ja noch die lange Dauer für das Ausstellen der neuen Pässe miteinzubeziehen ist, was auch die Erledigung in einem gemeinsamen Urlaub unmöglich macht. Ihr alter internationaler Pass gilt auch nur bis Mitte nächsten Jahres, so daß das Problem auch ohne Namensänderung nur aufgeschoben wäre.
Auch mit ihrem Visa gäbe es dann einiges zu beachten (was dann aber wohl mit der Ausländerbehörde zu klären wäre). Ein ungutes Gefühl wäre da wohl auch immer mit im Spiel.

Die erste Frage im Generalkonsulat war, ob meine Verlobte noch in St. Petersburg registriert ist, was leider der Fall ist. Daraufhin dann die Antwort, daß wir da hin müßten.

Jetzt stellt sich die Frage, was können wir tun:
1. Wenn sie in St. Petersburg abgemeldet wäre (einen angemeldeten festen Wohnsitz hat sie ja in Deutschland), könnte dann alles über das Generalkonsulat (d.h. ohne Russlandreise) erledigt werden?
2. Ist es möglich, über das Generalkonsulat die Abmeldung zu machen?
3. Falls 2. nicht möglich ist, wie wäre die Abmeldung sonst einfach zu realisieren, d.h. über den Postweg oder Verwandte oder sonstiges?
4. Was hat so eine Abmeldung für weitere Folgen? Verliert sie hierdurch irgendwelche Rechte in Russland, die für uns sinnvoll wären?

Wie können wir die Namensänderung (bzw. die Passänderung, die ja so oder so bald notwendig ist) ohne teure Reisen machen.

(Wir können weder das Generalkonsulat in München, noch die Botschaft in Berlin telephonisch erreichen und auf EMails bekamen wir auch keine Antworten, was ich allerdings auch nicht erwartet hatte, obwohl auf der Internetpage der Botschaft positiv "wir lesen alle Briefe sorgfältig und beachten sie ..." zu lesen ist.)

Vielen Dank schon mal im Voraus.
Glider
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Beitrag von Glider »

Also zunächst ist mal zu fragen, wenn Ihr in D heiratet nach welchem Recht die Namensführung erfolgen soll. Nach deutschem Recht kann jeder Ehegatte seinen bisherigen Namen weiterführen. Damit könnte sich für Deine Frau vielleicht einiges vereinfachen, da zumondest im internationalen Pass keine Änderungen vorgenommen werden müssten und ihr auch Verunstaltungen des Familiennamens bedingt durch die unterschiedliche Transkription lateinisch-kyrillisch-lateinisch erspart bleiben.
Nach erfolgter Heirat, aber nicht länger als drei Monate bevor sie das nächste Mal zur Legalisierung ihrer Dokumente nach Russland fährt, besorgt ihr einen "Auszug aus dem Heiratsregister", für diesen besogt ihr Euch dann noch eine Apostille. Das Standesamt kann Euch sagen, wo Ihr diese bekommt. Mit diesem Dokument geht Deine Frau in Russland zu einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer, der übersetzt den Kram und dann geht es zu dem Laden, die den Inlandspass ausgestellt hat. Die macht bei neuem Namen einen neuen Inlandspass, bzw auf jeden Fall einen Eintrag, dass Deine Frau am soundsovielten beim Standesamt in Deutschland Dich geheiratet hat. Das war es auch schon.
Ohne Namensänderung wird das ganze wohl einfacher sein, da dann nur dieser Heiratsvermerk in den Inlandspass hinein gepinselt wird.
Wegen der Zeiten, wann Deine Frau das in Russland registrieren lassen soll/muss, kannst Du Dich entspannen: Meine hat bald 10 Jahre damit gewartet. Es hat keinen interessiert, für die Russen war sie halt noch unverheiratet. Bei der deutschen ABH gab es überhaupt keine Probleme.
Glider
Zar/iza
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Beitrag von Glider »

Ach so: Meine Frau ist nachwie vor nicht in Russland abgemeldet. Es interssiert sich aber auch keiner dafür. Sie fährt halt, wenn was wegen des Passes ist nach Ru. Aber das tut sie ja eh, weil ihre Eltern dort leben.
Abmelden in Ru bringt vielleicht den Vorteil, dass Deine Frau nicht mehr bei den Nebenkosten für die Wohnung mitgezählt wird.
Sie kann auch ihre Angelegenheiten auf dem Konsulat dann hier erledigen.
Wenn ich die Schlangen hier in Bonn sehe, weiss ich nicht was besser ist.
Aber hier werden alle Dienste in Euro berechnet...
Edik

Beitrag von Edik »

Glider hat geschrieben:Ach so: Meine Frau ist nachwie vor nicht in Russland abgemeldet. Es interssiert sich aber auch keiner dafür. Sie fährt halt, wenn was wegen des Passes ist nach Ru. Aber das tut sie ja eh, weil ihre Eltern dort leben.
Abmelden in Ru bringt vielleicht den Vorteil, dass Deine Frau nicht mehr bei den Nebenkosten für die Wohnung mitgezählt wird.
Sie kann auch ihre Angelegenheiten auf dem Konsulat dann hier erledigen.
Wenn ich die Schlangen hier in Bonn sehe, weiss ich nicht was besser ist.
Aber hier werden alle Dienste in Euro berechnet...
Bonn? Bonn ist immer wieder lustig! :D :evil:

@ Berni: herzlichen Glückwunsch (Hochzeit), auch wenn ich dir leider nicht weiterhelfen kann... :(
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Also zuerst mal vielen Dank an Glider und an Edik natürlich auch.

Die Antworten beantworteten zwar nicht direkt meine Fragen (sind aber dennoch sehr hilfreich, also wirklich ein großes Dankeschön), aber inzwischen ist es mir doch gelungen die russische Botschaft telephonisch zu erreichen.

Hier erst mal das Resultat dieses Gesprächs als Vorbemerkung:

1. Der nationale Pass kann NUR (!!!) in Russland geändert/erneuert werden (auch wenn sie da abgemeldet ist). :(
2. Der internationale Pass kann (logisch) in Russland ABER AUCH in Deutschland geändert/erneuert werden (auf Basis des nationalen Passes).
3. Sie kann mit ihrem ALTEN internationalen Pass (da ist ja schließlich auch das Visum drinnen) wieder nach Deutschland einreisen
4. Die Bearbeitungsdauer für den neuen Pass beträgt ca. 1 Monat :shock:

zu 1) na toll. Aber der Pass sollte ja ausreichend lange gelten und irgendwann bekommt sie wohl auch mal einen deutschen Pass. (Hierzu gäbe es dann natürlich auch wieder Fragen, aber ich schreibe hier eh schon so viel :wink:)
zu 4) das ist für eine Urlaubsreise (viel) zu lange. :?
Glider hat geschrieben:Ach so: Meine Frau ist nachwie vor nicht in Russland abgemeldet. Es interssiert sich aber auch keiner dafür. Sie fährt halt, wenn was wegen des Passes ist nach Ru. Aber das tut sie ja eh, weil ihre Eltern dort leben.
Abmelden in Ru bringt vielleicht den Vorteil, dass Deine Frau nicht mehr bei den Nebenkosten für die Wohnung mitgezählt wird.
Sie kann auch ihre Angelegenheiten auf dem Konsulat dann hier erledigen.
Wenn ich die Schlangen hier in Bonn sehe, weiss ich nicht was besser ist.
Aber hier werden alle Dienste in Euro berechnet...
Nun, hier ist eben der entscheidende Punkt.
Um es mal so auszudrücken: das Verhältnis meiner Zukünftigen zu ihrer Verwandtschaft ist zwar okay, aber es zieht sie dennoch nicht nach St. Petersburg.
Sie will auch nicht alleine verreisen und gemeinsame Urlaube mit mir zusammen wollen wir lieber in wärmere Gegenden machen, wobei mich natürlich die GUS-Länder schon reizen würden :roll:
(Schließlich hat mich das ja zu meiner Zukünftigen geführt.)
Aber Urlaub und Geld ist halt leider seeeehr begrenzt. (Ein St. Petersburg Urlaub würde uns wohl auch das doppelte eines anderen Urlaubs kosten.)

München (russisches Generalkonsulat) ist zwar auch nicht gerade nah (von Regensburg), aber mit dem Bayernticket und anschließendem Ausflug in und um München (wenn uns das Konsulat nicht die Laune verdirbt :?) auch ganz nett (und preislich und zeitlich doch was vollkommen anderes als eine Russlandreise).

Aber jetzt zu den Fragen:
Glider hat geschrieben:Also zunächst ist mal zu fragen, wenn Ihr in D heiratet nach welchem Recht die Namensführung erfolgen soll. Nach deutschem Recht kann jeder Ehegatte seinen bisherigen Namen weiterführen.
...
Das ist uns bekannt, allerdings hätten wir schon sehr gerne einen gemeinsamen Namen. (Obwohl das mit viel Aufwand und Geld verbunden ist und ein direkter Vorteil gar nicht ersichtlich ist.)
Bei Fragen an deutsche Behörden (Standesamt und Ausländerbehörde) kam ich mir vor, als wären wir das erste Deutsch-Russische Ehepaar (zumindest in Regensburg) welches eine Namensänderung will. Ich vermute, daß das tatsächlich die wenigsten gemacht haben.
Glider hat geschrieben:Wegen der Zeiten, wann Deine Frau das in Russland registrieren lassen soll/muss, kannst Du Dich entspannen: Meine hat bald 10 Jahre damit gewartet. Es hat keinen interessiert, für die Russen war sie halt noch unverheiratet. Bei der deutschen ABH gab es überhaupt keine Probleme.
Ein Freund meinte, man könne die Namensänderung bis 5 Jahre nach der Hochzeit machen lassen (also ich vermute das ist so gemeint, daß man bei der Heirat offiziell keine Namensänderung macht und seine Meinung später ändert).

Die deutsche ABH sagte uns (nachdem wir sagten, daß wir eine Namensänderung wollen), daß meine Zukünftige nach der Trauung ihren Reisepass ändern lassen müsse (dazu würde die temporäre Aufenthaltserlaubnis/Visum um 3 Monate verlängert) und erst danach würde sie die längere Aufenthalserlaubnis (wohl für 3 Jahre) bekommen.
Vorher wollen sie das nicht machen, da es ansonsten (verständlicherweise) doppelte Arbeit wäre (Gut, diese Antwort bezog sich möglicherweise darauf, daß eben der Pass sehr bald ausgetauscht würde.)
Wenn wir das z.B. erst in einem Jahr machen würden (z.B. weil eine Reise da besser passen würde), dann meinte die ABH, daß das schon machbar wäre, aber bis dahin würde sie nur so einen "temporären Ausweis" bekommen und die meißten Leute wollen eher das Gegenteil, also so schnell wie möglich einen Stempel (oder Visa oder wasweisich) in den Pass bekommen. Aber in den Pass kommt erst was rein, wenn er geändert wurde.
So habe ich die ABH verstanden.
Hmmm, habe ich es falsch verstanden oder könnte es sein, daß sich die ABH in Regensburg anders verhält wie deine???

Also:
1) Wenn wir für die Hochzeit angegeben haben, daß wir eine Namensänderung wollen, bekommen wir von der deutschen ABH die Aufenthaltsgenehmigung (für vermutlich 3 Jahre) dann auch, wenn der internationale Pass nicht geändert wurde (das müßte dann bei euch so gewesen sein?), oder eben erst NACHDEM das erledigt ist?
2) Welchen Namen hätte sie denn dann in Deutschland??? Würde hier nicht auch der in ihrem internationalen russischen Pass gelten?
Glider
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Beitrag von Glider »

Also ich bin mit meiner Lieben am Tag nach der Hochzeit zur ABH, um das zu regeln, da sie mit einem Touristenvisum gekommen war. Da gab es dann ohne Probleme eine dreijährige AE.
Im Jahre 2000 war man da schon etwas sickiger, gleiche Situation im Bekanntenkreis. Aber es gab nur zuerst eine einjährige AE, dann eine zweijährige AE, ohne dass die Heirat bzw die Namensänderung im Pass vollzogen war. Die AE war jeweils kostenfrei.
Übrigrens zur Verhunzung des Namens gibt es hier irgendwo schon "nette" Ausführungen.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Nun ja, telephonisch hätte ich ja eine Zusage (von der ABH), daß wir diesen Papierkram auch erst in einem Jahr machen können (wie gesagt: bis dahin gäb's aber nix "richtiges" im Reisepass, sondern nur so was "temporäres").
Also zuerst mal mit meiner Liebsten besprechen, wann denn die Russlandreise anstehen soll.
Und zuvor noch checken, ob sie da zwei mal persönlich wegen dem nationalen Pass hin muß, also einmal um den Antrag abzugeben und dann noch zum abholen des neuen Passes. DAS würde die Sache nämlich BETRÄCHLICH erschweren, puuuuuuh, also ich hoffe ja noch, daß dem nicht so ist. :roll:
(Dazu bekommen wir dann aber hoffentlich bald Infos von ihrer Verwandtschaft, die sich da vor Ort informiert.)

Kann hierzu keiner was sagen?
Glider hat geschrieben:Aber es gab nur zuerst eine einjährige AE, dann eine zweijährige AE, ohne dass die Heirat bzw die Namensänderung im Pass vollzogen war. Die AE war jeweils kostenfrei.
Also diesen Teil werde ich mir auf jeden Fall ausdrucken und zum nächsten Besuch zur ABH mitnehmen. :D:D:D
Glider hat geschrieben: Übrigrens zur Verhunzung des Namens gibt es hier irgendwo schon "nette" Ausführungen.
Und zwar hier: verunstaltete Familiennamen in russischen Reisepaessen
WOW, was es da alles gibt.
Und in meinem Familiennamen kommt auch ein "ä" vor.
Na mal gucken, was dabei heraus kommt.
Sportsfreund

Beitrag von Sportsfreund »

ein Witz zum Thema Namen:

Mike kommt zu seiner Freundin nach Hause.
der Vater macht die Tür auf.
Mike:
-Hallo Herr Fischer!
ich möchte Ihre Tochter zum Fischen einladen!

der Veter ein wenig verwirrt...
-Wieso Fischer?
ich heisse doch Vogel...

Mike:
-ich wollte nicht so direkt sein...
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Oletsch
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Beitrag von Oletsch »

Berni hat geschrieben:Ein Freund meinte, man könne die Namensänderung bis 5 Jahre nach der Hochzeit machen lassen (also ich vermute das ist so gemeint, daß man bei der Heirat offiziell keine Namensänderung macht und seine Meinung später ändert).
Den Namen kann man nicht nur 5 Jahre nach der Hochzeit, sondern zu einem beliebigen Zeitpunkt danach ändern - vorausgesetzt ihr bleibt verheiratet ;-) Laut unserem Standesamt zumindest. Davon gehe ich auch aus, da ich bei meiner Hochzeit den Mädchennamen erstmal behalten habe.

Ihr kommt nicht drum herum, nach Russland reisen zu müssen. Der Innenpass ist nur dort zu bekommen. Macht zwei kurze Reisen - zum Abgeben und zum Abholen. Ein Urlaub in Russland kann nicht teurer als ein anderer sein, es sei denn ihr wollt in "Astoria" wohnen :wink:
Sankt-Petersburg ist keine superteure Stadt. Deine Frau kann das auch alleine machen - noch billiger. 2 mal für je eine Woche hinfliegen - und das war's. Und den Reisepass kriegt sie hier im Konsulat ausgetauscht.

Wegen der Abmeldung in Russland: ich persönlich würde sie nicht abgeben, wenn mich einiges mit dem Land verbindet, wenn ich dorthin reisen möchte, meine Verwandte und Freunde besuchen etc. Ausserdem ändert das nichts an den Prozeduren, die ihr für die Namensänderung braucht.

Gruß
Oletsch
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Auch dir natürlich herzlichen Dank für deine Antwort.
Oletsch hat geschrieben: Ein Urlaub in Russland kann nicht teurer als ein anderer sein, es sei denn ihr wollt in "Astoria" wohnen :wink:
Wir haben wirklich vor, so günstig (aber halt akzeptabel, d.h. ein eigenes Bad mit WC muß es schon sein) wie möglich zu wohnen/reisen.

Aber entweder sind mir die günstigen Russlandreisen verborgen geblieben :roll:, oder analoges gilt für dich auf andere Länder bezogen.

Also ohne jetzt lange gesucht zu haben hätte ich auf die schnelle folgende zwei Reisen gefunden (nur eine Auswahl aus dem unzähligen Angebot):
14 Tage Mallorca (Flug + Apartment) je Person 314 Euro.
oder Türkei, noch viel günstiger:
14 Tage Alanya (Flug + DZ mit HALBPENSION!!!) je Person 293 Euro.

Also bei Russlandreisen kann ich wirklich schon froh sein, wenn ich alleine den Flug zu diesem Preis bekomme.
Oletsch hat geschrieben: Sankt-Petersburg ist keine superteure Stadt. Deine Frau kann das auch alleine machen - noch billiger. 2 mal für je eine Woche hinfliegen - und das war's. Und den Reisepass kriegt sie hier im Konsulat ausgetauscht.
Also für uns sind 700 Euro schon ein haufen Geld, dafür daß wir nicht wirklich was dafür bekommen. So viel würde die Reise mal in GROBER Schätzung kosten, wenn meine Zukünftige alleine reisen würde und für sie wäre da auch nix schönes dabei, wieder in die Stadt zu kommen in der sie ihr Leben lang war und die sie auch erst vor kurzem verlassen hat. Hinzu kommt, daß sie auch große Angst hat alleine zu reisen und ich möchte ihr das auch ersparen, wenn irgendwie möglich (obwohl ich zugeben muß, daß es logisch betrachtet wohl am günstigsten wäre wenn sie alleine fliegen und bei ihren Eltern wohnen würde).

Also wir klären noch, wie lange dieser ganze Kram wirklich dauert. Wir hoffen ja immer noch, daß sie eventuell nicht doch beide male zum Abgeben und Abholen persönlich erscheinen muß. Ich habe auch gehört, daß man gegen mehr Geld die Zeit legal auf ca. 2 Wochen verkürzen kann.
Und ein zweiwöcher Urlaub zusammen wäre mir dann doch lieber. Das wäre zwar dann auch wieder teurer, aber wenigstens hätten wir was davon (naja, mir würden Russlandreisen natürlich schon sehr gefallen und mit mir zusammen wäre das für sie auch was anderes).
Aber ob ein zweiwöchiger Urlaub reichen würde oder es nicht 3 Wochen sein müßten ist noch eine andere Frage.
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