Ich möchte mir eine kleine Eigentumswohnung in Russland kaufen. Privat.
Diese Wohnung soll dann aber auch später den Firmensitz meiner zu gründenden OOO darstellen:
Bei der Gründung der OOO muss ich einen Firmen- bzw. Gesellschaftssitz nachweisen, was dann ja weniger das Problem sein sollte weil es bereits meine eigene Wohnung ist.
Nun meine Frage: Kann mir bei diesem Konstrukt jemand dazwischengrätschen? Ist es z.B. in RU verboten, eine Privatwohnung als Firmensitz zu deklarieren?
Wohnraumzweckentfremdung - gibt es sowas in RU?
- Wladimir30
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Re: Wohnraumzweckentfremdung - gibt es sowas in RU?
Nein, ist es nicht
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
Re: Wohnraumzweckentfremdung - gibt es sowas in RU?
Danke.
Ich vertraue auf deine Allwissenheit.
Aber ehrlich gesagt hätte ich es mir auch nicht anders vorstellen können
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Update: Mein 111.tes Posting !!!
- Wladimir30
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Re: Wohnraumzweckentfremdung - gibt es sowas in RU?
Vorsicht! Ich berichte aus meinem Erfahrungsschatz und meinem Wissen. Ich kenne einige Firmen, die in einer Privatwohnung registriert sind. Das kann aber regional immer anders sein. Verlass Dich lieber nicht zu 100% drauf, ich kann, will und darf keine juristischen Auskünfte geben.
Auch wenn manche hier ihre persönlichen Erfahrungen als unumstößlich gemeingültig betrachten, so möchte ich hier Vorsicht walten lassen.
Auch wenn manche hier ihre persönlichen Erfahrungen als unumstößlich gemeingültig betrachten, so möchte ich hier Vorsicht walten lassen.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
Re: Wohnraumzweckentfremdung - gibt es sowas in RU?
Passt schon. Ich verlasse mich eh auf niemanden - sonst wäre ich ja früher oder später verlassen...Wladimir30 hat geschrieben: ↑04 Jul 2020, 16:32 Vorsicht! Ich berichte aus meinem Erfahrungsschatz und meinem Wissen. Ich kenne einige Firmen, die in einer Privatwohnung registriert sind. Das kann aber regional immer anders sein. Verlass Dich lieber nicht zu 100% drauf, ich kann, will und darf keine juristischen Auskünfte geben.
Auch wenn manche hier ihre persönlichen Erfahrungen als unumstößlich gemeingültig betrachten, so möchte ich hier Vorsicht walten lassen.
Es ging um die grundsätzliche Möglichkeit, daher war die Antwort sehr hilfreich; Sicher, Ausnahmen gibt es immer, aber dann auch Weg um Ausnahmen herum.
- bella_b33
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Re: Wohnraumzweckentfremdung - gibt es sowas in RU?
Moin,
Ich kann Vladi in meinem Falle auch bestätigen....
Gruss
Silvio
Ich kann Vladi in meinem Falle auch bestätigen....
Gruss
Silvio
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- Norbert
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Re: Wohnraumzweckentfremdung - gibt es sowas in RU?
Ich habe eine "OOO auf Privatadresse" ausprobiert und damit keine Probleme.
Achtung, ein Büro in einer Wohnung kann aber durchaus Probleme bereiten. Sobald Mitarbeiter oder gar Publikumsverkehr durch ein Wohn-Treppenhaus müssen, ist dies ein Verstoß, der Probleme bereiten kann, wenn es jemand der Nachbarn meldet. Wenn man einen separaten Eingang baut (wie man oft auch am 1. Stock von Wohnhäusern sieht), dann kann man es aus dem Жилфонд herauslösen. Aber für so einen Eingang braucht man auch wiederum eine Baugenehmigung der Eigentümergemeinschaft.
In Novosibirsk gab es einen Fall, in welchem so etwas zurückgebaut werden musste, weil das Haus keine Genehmigung erteilt hatte.
Achtung, ein Büro in einer Wohnung kann aber durchaus Probleme bereiten. Sobald Mitarbeiter oder gar Publikumsverkehr durch ein Wohn-Treppenhaus müssen, ist dies ein Verstoß, der Probleme bereiten kann, wenn es jemand der Nachbarn meldet. Wenn man einen separaten Eingang baut (wie man oft auch am 1. Stock von Wohnhäusern sieht), dann kann man es aus dem Жилфонд herauslösen. Aber für so einen Eingang braucht man auch wiederum eine Baugenehmigung der Eigentümergemeinschaft.
In Novosibirsk gab es einen Fall, in welchem so etwas zurückgebaut werden musste, weil das Haus keine Genehmigung erteilt hatte.
Re: Wohnraumzweckentfremdung - gibt es sowas in RU?
Danke für das Feedback.
Ich schau' schon fleißig bei cian.ru, ob ich irgendwo nahe Metro ein Studio oder 1-Zimmer-Apartment abgreifen kann.
Die Preise in Moskau sind einfach nur der Hammer, ich muß eigentlich immer weinen wenn ich das sehe
Hoffentlich! Niemand will sowas.Achtung, ein Büro in einer Wohnung kann aber durchaus Probleme bereiten. Sobald Mitarbeiter oder gar Publikumsverkehr durch ein Wohn-Treppenhaus müssen, ist dies ein Verstoß, der Probleme bereiten kann, wenn es jemand der Nachbarn meldet